Hallo zusammen,
folgender Kontext:
2017:
Im Jahr 2017 hat das Finanzamt mehrere Pfändungsversuche unternommen, welche jedoch fruchtlos verliefen. Um meine "Ruhe" zu haben wurde meinersteits eine eidesstattliche Erklärung (Vermögensverzeichnis) abgegeben. Im Vermögensverzeichnis wurde unter dem Punkt 29. Sonstiges folgendes auf meinem Wunsch hin notiert:
"Die Forderung seitens des Finanzamts XX ist strittig und wurde bereits
zurückgewiesen.
Die der Forderung zugrundeliegenden Bescheide konnten nicht vorgelegt werden.
a) Das Finanzamt konnte der auf Seite 1 angegebenen Person die
Rechtmäßigkeit der Forderung bisher nicht belegen.
b) Der Schuldbetrag xxx i.H.v. xxx € ist unbestritten.
c) Der Schuldbetrag i.H.v. xxxxx,xx € aus xxxxxxx
inklusive Nebenforderung wurde mehrfach bestritten. Die
zugrundeliegenden Bescheide konnten der auf Seite 1 angegebenen
Person nicht vorgelegt werden.
d) Die auf Seite 1 angegebene Person möchte durch Abgabe des
Vermögensverzeichnisses weiteres mögliches übel abwenden."
Mitte 2018:
Die Forderung wurde meinerseits mehrfach bestritten.
Ich habe das FA mehrmals aufgefordert mir den oder die zugrundeliegenden Bescheide vorzulegen. Das kann dass FA nicht. Dies habe ich nun auch schriftlich.
Schriftliche Mitteilung des FAs an mich.
"teile ich Ihnen mit, dass die rückstandsbegründenden Verwaltungsakte zur xxxsteuer xxxx - xxxx im Zeitpunkt der Abnahme der Vermögensauskunft nicht mehr im FA vorgehalten wurden."
10/2019:
In 10/2019 hat jetzt das FA wieder bei 2 verschiedenen Banken angefangen zu pfänden, mittels Pfändungs- und Einziehungsverfügungen, welche mir seit heute 12.11.2019 vorliegen. Die Pfändung wird fruchtlos verlaufen, dementsprechend habe ich jetzt keine Notsituation.
Nun meine Frage:
Ist es rechtmäßig, dass das FA Pfändungs- und Einziehungsverfügungen gegen mich (bzw. gegen Drittschuldnern) erlässt, obwohl es die "rückstandsbegründenden Verwaltungsakte" nicht hat (laut schriftlicher Mitteilung vom FA selbst) und mir auch nach mehrfacher Aufforderung nicht vorlegen kann?
Welche Möglichkeiten habe ich zwecks Verteidigung?
Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch FA => zugrundeliegender Steuerbescheid laut FA weg
12. November 2019
Thema abonnieren
Frage vom 12. November 2019 | 23:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch FA => zugrundeliegender Steuerbescheid laut FA weg
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#1
Antwort vom 14. November 2019 | 09:18
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Zum Verständnis:
Um welche Steuer aus welchem Jahr handelt es sich denn?
#2
Antwort vom 15. November 2019 | 14:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#3
Antwort vom 18. November 2019 | 07:27
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Dann hat das FA diesen Verwaltungsakt nach den für diesen Zeitraum geltenden Vorschriften (AufAusBek-FÄ) korrekt nach 10 Jahren ausgesondert.
Ob evtl. Verjährung vorliegt kann hier keiner beurteilen, ohne zu wissen, wann welche Vollstreckungsmaßnahmen seitens des FA vorgenommen wurden. Ich würde mir da aber wenig Hoffnung machen, zumindest ohne Hilfe eines Steuerberaters.
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