Hallo Leute,
wie der Titel schon sagt, bin ich zwei mal beim Schwarzfahren erwischt worden, das erste Mal geb ich zu war "absichtlich", das zweite Mal (heute) hab ich meine Routine auf der Rückfahrt geändert und hab beim Einstiegen nicht dran gedacht zu stempeln - und genau dann kamen die Kontrolleure, als ich das gesehen habe ist mir eingefallen, dass ich noch gar nicht gestempelt hatte und hab ultra Panik bekommen und bin direkt zum Abstempel Ding gegangen, die Kontrolleurin hats natürlich gesehen und wollte trotzdem Perso etc. haben, ich natürlich mega die Panikattacke und die Dame dachte wahrscheinlich, dass ich gleich aus der Tür rausstürmen will und hat sich vor mich gestellt.
Hab mich natürlich hauptsächlich wieder über die 60€ geärgert obwohl ich es dieses Mal wirklich nicht beabsichtigt habe, bis mir dann in den Sinn gekommen ist dass die BSVG (ist in Braunschweig passiert) mich ja auch jetzt einfach anzeigen könnte und ich dann evtl. vor Gericht kommen müsste und somit etwas in meinem Führungszeugnis
stehen würde und meine sowieso schon schlechten Berufsaussichten nochmal verschlimmert.
Ich werde da natürlich morgen hingehen und wieder die 60€ bezahlen aber die Tatsache dass ich jetzt noch ne Anzeige kriegen könnte belastet mich extrem und lässt mich gerade nicht los auch wenn es natürlich meine eigene Schuld ist. `
Weiß da jemand genaueres?
PS: Hab vergessen zu erwähnen dass ich 27 Jahre alt bin, falls das wichtig ist.
Ich hoffe Verkehrsrecht ist das richtige Forum dafür, falls nicht tut mir Leid
-- Editiert von Moderator am 13.11.2019 18:15
-- Thema wurde verschoben am 13.11.2019 18:15
Zwei mal innerhalb von zwei Monaten schwarz gefahren - Anzeige?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich lese zwar keine Frage, aber ich tippe mal auf die Fragen, die Sie interessieren könnten:
1. Ja, die können Sie anzeigen.
2. Nein, es weiß keiner, ob die Sie anzeigen oder nicht.
3. Nein, eine Verurteilung würde nicht die Höhe erreichen, mit der sie ins Führungszeugnis kommt.
Oftmals erstatten Verkehrsbetriebe erst beim 3. Mal Anzeige, wenn nur bloßes "Erschleichen..." vorliegt.
Wie man das in BS handhabt, weiß ich nicht. Aber das kannst du ja morgen fragen.
Zum Führungszeugnis:
Wenn Du bisher nie wegen irgendwas verurteilt wurdest, wird es wegen dieser Sache keinen Eintrag geben (siehe mümmels Nr. 3)
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Das mit dem Abstempeln wird man dir kaum glauben, dass du das vergessen hast.
Du benutzt die Öffis ziemlich oft und wenn man ein Ticket in der Hand hat und man sieht wie andere es entwerten, sollte einem früher oder später einfallen, dass man das vielleicht auch machen sollte.
Insbesondere durch den ersten Vorfall wird deine Glaubwürdigkeit herabgesetzt.
Insbesondere durch den ersten Vorfall wird deine Glaubwürdigkeit herabgesetzt. Falls Vorfall Nr. 1 länger als 3 Monate zurückliegt, kann das Unternehmen dafür allerdings keinen Strafantrag mehr stellen, denn dann ist die entsprechende Frist rum.
-- Editiert von muemmel am 14.11.2019 15:38
Was laut TE aber nicht der Fall ist.ZitatFalls Vorfall Nr. 1 länger als 3 Monate zurückliegt :
Gestern war das zweite mal innerhalb von 2 Monaten.
-- Editiert von Demonio am 14.11.2019 15:44
Wieso - an welcher Stelle steht denn, wann Vorfall Nr. 1 war?
-- Editiert von muemmel am 14.11.2019 15:45
Im Titel des Threads steht 2x innerhalb von 2 Monaten. Im Text steht dann, dass am Tag der Erstellung des Threads, also gestern, der 2. Vorfall gewesen ist.
Im Titel des Threads steht 2x innerhalb von 2 Monaten. Ach du liebe Zeit - da haben Sie natürlich recht.
Waren wir bislang nicht per Du?
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