Privatverkauf über Facebook: Verkäufer liest meine Nachricht mit Fristsetzung nicht.

13. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
welgen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf über Facebook: Verkäufer liest meine Nachricht mit Fristsetzung nicht.

Hallo,

ich habe bei Facebook von einem privaten Verkäufer ein Brettspiel gekauft. Leider war das Spiel unvollständig, worauf ich den Verkäufer hingewiesen habe. Dieser teilte mir mit, dass er sich beim Verlag um Ersatzteile bemüht.
Auf meine Nachfrage zwei Wochen später, antwortete er, dass er noch keine Antwort vom Verlag hat. Inzwischen sind fünf Wochen vergangen und der Verkäufer ignoriert meine Nachfragen.
Ich habe ihm jetzt eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt und einen Rücktritt vom Kaufvertag nach Ablauf der Frist angekündigt.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob die Fristsetzung per Facebook Messenger (über diesen lief unsere gesamte Kommunikation) wirksam ist, oder ob ich ihm die Frist per Post zuschicken muss? Ich kann sehen, dass er meine letzten Nachrichten bei Facebook nicht gelesen hat (er hat aber offensichtlich gesehen, dass ich ihm geschrieben habe, weil er immer sofort online kommt, wenn er eine neue Nachricht von mir erhält).

Danke im Vorraus und schöne Grüße

-- Editiert von welgen am 13.11.2019 18:54

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Guten Abend .)

Es ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben, wie solche Nachrichten und Nacherfüllungsverlangen zu überbringen/zu verfassen sind.

Nach meiner Einschätzung passt das mit Facebook; die Nachricht ist höchstwahrscheinlich in seinen Machtbereich gelangt und er konnte davon längst Kenntnis nehmen.

Schöne Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Nach meiner Einschätzung passt das mit Facebook; die Nachricht ist höchstwahrscheinlich in seinen Machtbereich gelangt und er konnte davon längst Kenntnis nehmen.

Korrekt, ob der Briefkasten nun mechanisch oder elektronisch ist, ist egal.

Die Frage ist nur, wie man den Zugang notfalls gerichtsfest beweisen will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Steht ja bei Facebook netterweise dabei, wenn es zugestellt wurde bzw. nicht zugestellt werden kann^^

Soll der andere mal beweisen, dass es bei ihm ausnahmsweise trotzdem nicht eingegangen ist :D Das ist weder wahrscheinlich noch sinnvoll. Dass er tätig werden muss, weiß der Verkäufer ohnehin längst. Die Frist für den Rücktritt wird dann spätestens währenddessen ablaufen, alldieweil der Käufer handfest sein Geld zurückverlangt. Sicherheitshalber kann er sich ja vorerst damit zurückhalten, dabei Rechtsverfolgungskosten zu produzieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Steht ja bei Facebook netterweise dabei, wenn es zugestellt wurde bzw. nicht zugestellt werden kann

Gut zu wissen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

wenn man auf Nummer Sicher gehen will, sendet man die Frist via Einschreiben.

Die wenigen Euros und die paar Tage mehr Zeit (ist ja schon eh einiges an Zeit rumgegangen) sollten es einem schon wert sein. macht man das nicht, gibt es immer noch die Mögllichkeit, dass ein Richter das Ganze so siehrt, als ob keine Frist gesetzt wurde...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Das Einschreiben dürfte wahrscheinlich mehr kosten als ein gebrauchtes Brettspiel.
Auch wenn so etwas ärgerlich ist, aber mir persönlich wäre das alles zuviel Aufwand und vergeudetet Lebensenergie.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen