Hallo,
ich habe bei Facebook von einem privaten Verkäufer ein Brettspiel gekauft. Leider war das Spiel unvollständig, worauf ich den Verkäufer hingewiesen habe. Dieser teilte mir mit, dass er sich beim Verlag um Ersatzteile bemüht.
Auf meine Nachfrage zwei Wochen später, antwortete er, dass er noch keine Antwort vom Verlag hat. Inzwischen sind fünf Wochen vergangen und der Verkäufer ignoriert meine Nachfragen.
Ich habe ihm jetzt eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt und einen Rücktritt vom Kaufvertag nach Ablauf der Frist angekündigt.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob die Fristsetzung per Facebook Messenger (über diesen lief unsere gesamte Kommunikation) wirksam ist, oder ob ich ihm die Frist per Post zuschicken muss? Ich kann sehen, dass er meine letzten Nachrichten bei Facebook nicht gelesen hat (er hat aber offensichtlich gesehen, dass ich ihm geschrieben habe, weil er immer sofort online kommt, wenn er eine neue Nachricht von mir erhält).
Danke im Vorraus und schöne Grüße
-- Editiert von welgen am 13.11.2019 18:54
Privatverkauf über Facebook: Verkäufer liest meine Nachricht mit Fristsetzung nicht.
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Guten Abend .)
Es ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben, wie solche Nachrichten und Nacherfüllungsverlangen zu überbringen/zu verfassen sind.
Nach meiner Einschätzung passt das mit Facebook; die Nachricht ist höchstwahrscheinlich in seinen Machtbereich gelangt und er konnte davon längst Kenntnis nehmen.
Schöne Grüße
ZitatNach meiner Einschätzung passt das mit Facebook; die Nachricht ist höchstwahrscheinlich in seinen Machtbereich gelangt und er konnte davon längst Kenntnis nehmen. :
Korrekt, ob der Briefkasten nun mechanisch oder elektronisch ist, ist egal.
Die Frage ist nur, wie man den Zugang notfalls gerichtsfest beweisen will.
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Steht ja bei Facebook netterweise dabei, wenn es zugestellt wurde bzw. nicht zugestellt werden kann^^
Soll der andere mal beweisen, dass es bei ihm ausnahmsweise trotzdem nicht eingegangen ist :D Das ist weder wahrscheinlich noch sinnvoll. Dass er tätig werden muss, weiß der Verkäufer ohnehin längst. Die Frist für den Rücktritt wird dann spätestens währenddessen ablaufen, alldieweil der Käufer handfest sein Geld zurückverlangt. Sicherheitshalber kann er sich ja vorerst damit zurückhalten, dabei Rechtsverfolgungskosten zu produzieren.
ZitatSteht ja bei Facebook netterweise dabei, wenn es zugestellt wurde bzw. nicht zugestellt werden kann :
Gut zu wissen.
Hallo,
wenn man auf Nummer Sicher gehen will, sendet man die Frist via Einschreiben.
Die wenigen Euros und die paar Tage mehr Zeit (ist ja schon eh einiges an Zeit rumgegangen) sollten es einem schon wert sein. macht man das nicht, gibt es immer noch die Mögllichkeit, dass ein Richter das Ganze so siehrt, als ob keine Frist gesetzt wurde...
Das Einschreiben dürfte wahrscheinlich mehr kosten als ein gebrauchtes Brettspiel.
Auch wenn so etwas ärgerlich ist, aber mir persönlich wäre das alles zuviel Aufwand und vergeudetet Lebensenergie.
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