Hi, hab versehentlich eine Mülltonne über ein Formular (verbindliche Bestellung) über das Rathaus bei einer Entsorgungsfirma bestellt, da nach meinem Umzug weder vor- und Vermieter in der Phase zu erreichen war und ich die Frage ob ich eine Mülltonne brauche offen war. Nun stellt sich aber 2 Wochen später raus (als der Vermieter aus dem Urlaub zurück war) dass ich bereits eine habe.
Das Rathaus informierte mich bereits 2 mal dass die Tonne zur Abholung bereitsteht und bei der Übergabe wird dann bar bezahlt. Kann ich aus dem Vertrag raus, bzw. bis zu welchen Zeitraum bin ich verpflichtet die Tonne abzuholen ?Oder kann ich das Argument bringen "Ich hole sie wenn meine aktuelle es nicht mehr macht" falls das zurücktreten nicht möglich ist.
Versehentlich Mülltonne über rathaus verbindlich bestellt.
13. November 2019
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Frage vom 13. November 2019 | 22:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versehentlich Mülltonne über rathaus verbindlich bestellt.
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#1
Antwort vom 13. November 2019 | 23:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitathab versehentlich eine Mülltonne :
Und dieses Versehen kam wie genau zustande?
#2
Antwort vom 14. November 2019 | 05:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich war mir nicht sicher ob ich eine habe, nach vergeblichen kontaktversuchen bei vor- und Vermieter hab ich sicherheitshalber das Formular für eine verbindliche Bestellung ausgefüllt und versendet da die Wartezeit für eine Mülltonne bis zu 3 Wochen dauert und ich bereits 1-2 Mülltüte hatte. Als mein Vermieter dann nach seinem Urlaub antwortete und beschrieb wo meine Mülltonne steht war die neu bestellte überfällig. Komm ich da irgendwie raus?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. November 2019 | 08:42
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 478x hilfreich)
Wäre es nicht sinnvoller das die Entsorgungsfirma zu fragen als ein Forum?
Was steht in den vertraglichen Bedingungen?
#4
Antwort vom 14. November 2019 | 22:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIch war mir nicht sicher ob ich eine habe :
Das war schlicht Ungeduld, aber kein Versehen. Da wird mit einer Anfechtung nichts werden.
Entscheidend wäre also:
ZitatWas steht in den vertraglichen Bedingungen? :
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