Kleingewerbebetreibende Vergütung

14. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Eslo2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbebetreibende Vergütung

Hallo,

ich habe mal eine Frage, auf die ich bisher so noch keine Antwort finden konnte.
Das Beispiel ist folgendes: Eine Person (Person A), die ein Kleingewerbe angemeldet hat und sich nur einen geringen Gewinn von unter 1000€ im Monat verspricht, bastelt einen Artikel, den sie später dann im Onlineshop anbieten möchte. Um ihr Sortiment zu erweitern, fragt die Person eine andere (Person B) ob sie nicht auch Lust hätte einen eigenen gebastelten Artikel zu erstellen, der ebenfalls im selben Onlineshop angeboten werden soll. Die Kleingewerbebetreibene hat keinen Einfluss auf den Artikel sondern stellt diesen später nur rein. Beim späteren Gewinn der verkauften Produkte von Person B werden 5% abgezogen für Person A (Unkostenausgleich). Da ja nur nach den verkauften Produkten bezahlt wird, ist die Frage, ob die Person (B) eingestellt werden muss oder sie ihr eigenes Gewerbe vorher anmelden muss?
Und Person A müsste dann ja auch in der Steuererklärung von Person B genannt werden, da sie 5%des Gewinns erhält oder?

Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen :D, bisschen komplex....



-- Editiert von Eslo2 am 14.11.2019 02:33

-- Editiert von Eslo2 am 14.11.2019 02:34

-- Editiert von Moderator am 14.11.2019 16:06

-- Thema wurde verschoben am 14.11.2019 16:06

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Ein Arbeitsverhältnis jedenfalls entsteht kaum dadurch, dass oder wenn der A dem B ermöglicht, sein Produkt über die Online-Verkaufsplattform des B mit zu vertreiben. Also: Arbeitsrecht ist das nicht.
Was daraus steuerlich folgt, ist wohl eher Thema Steuerrecht.
Die 5% Handlungskosten sind für A wohl Einkünfte, denke ich, und für B Ausgaben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Eslo2):
die ein Kleingewerbe angemeldet hat
Da gehts schon los. WO bitte kann sie denn ein solches überhaupt angemeldet haben?
Zitat (von Eslo2):
Beim späteren Gewinn der verkauften Produkte von Person B werden 5% abgezogen für Person A (Unkostenausgleich).
Wer hat denn das vereinbart? Und was tut A für die 5%
Steht an den Artikeln von B dran, dass B sie hergestellt hat?

A und B sollten einen Existenzgründerkurs buchen.
Auch, weil sich B evtl. auch selbständig machen will.

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