Guten Tag,
meine Frage betrifft die vom Beitragsservice
von ARD, ZDF, Deutschlandradio (ehem. GEZ) zum Kontakt angegebene 01806-Rufnummer, wie sie im Briefkopf offizieller Schreiben des Beitragsservice aufgeführt ist.
Diese wird mit 0,20€/0,60€ (Festnetz/Mobil) je Anruf berechnet.
Da man sich grds. der Beitragspflicht nicht entziehen kann besteht allg. naturgemäß ab und zu Klärungsbedarf bezügl. Zahlungsmodalitäten, Verfahrensstand, Fehlerbehebungen, etc.
Allerdings stellt einem hierfür der Beitragsservice keine kostenfreie Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.
Ist in diesem Zusammenhang §312a Abs. 5 BGB einschlägig oder kann hierzu wegen der nicht ganz klassischen Vertragssituation keine Verbindung hergestellt werden?
Ist möglicherweise aus einer anderen Norm eine Widerrechtlichekit von gebührenpflichtigen Telefonnummern für diesen - zumindest teilstaatlichen - Beitragsservice als öffentliches Organ ableitbar?
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es zulässig sein kann, für Nachfragen zu einem Zwangsvertrag über eine Zwangszahlung auch noch die Kontaktmöglichkeiten mit einer Zwangsgebühr zu versehen.
Kann mir hierbei jemand weiterhelfen?
Mit den besten Grüßen,
Pantaleon
Kostenpflichtige Service-Telefonnumer des Beitragsservice gem. §312a Abs. 5 BGB zulässig?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es zulässig sein kann, für Nachfragen zu einem Zwangsvertrag über eine Zwangszahlung auch noch die Kontaktmöglichkeiten mit einer Zwangsgebühr zu versehen. Wieso? Kann man beim Finanzamt gratis anrufen?
Es werden doch mehrere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme genannt.
- Postanschrift
- e-mail
- Telefon
Warum man sich nun großangelegt über die telefonische Erreichbarkeit mokiert, verstehe ich nicht.Zitatbesteht allg. naturgemäß ab und zu Klärungsbedarf bezügl. Zahlungsmodalitäten, Verfahrensstand, Fehlerbehebungen, etc. :
Weder nach einem teuren noch nach einem kostenlosen Telefonat hat man einen Beleg.
Man muss diesen Service nicht nutzen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Warum man sich nun großangelegt über die telefonische Erreichbarkeit mokiert, verstehe ich nicht. Na, postalisch kostet es auch Geld, wenn man den Brief nicht selbst in Köln einwirft...
Da kein Verbrauchervertrag vorliegt, ist der von dir genannte Paragraph nicht anwendbar.ZitatIst in diesem Zusammenhang §312a Abs. 5 BGB einschlägig oder kann hierzu wegen der nicht ganz klassischen Vertragssituation keine Verbindung hergestellt werden? :
Der Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung und kein Unternehmer nach §14 BGB.
ZitatIch kann mir einfach nicht vorstellen, dass es zulässig sein kann, für Nachfragen zu einem Zwangsvertrag über eine Zwangszahlung auch noch die Kontaktmöglichkeiten mit einer Zwangsgebühr zu versehen. Wieso? Kann man beim Finanzamt gratis anrufen? :
Jain. Normaler Telefontarif Festnetz. Ist also je nach Tarif nicht ganz gratis; die meisten aber haben Flat.
Auch beim FA gibt es z.B. ein Zwangsgeld. Es ist legitim, wenn man Fragen dazu hat, nachzufragen. Es entbindet aber nicht von der Zahlungsverpflichtung. Also, ob sich das lohnt, steht in einem anderen Buch.
-- Editiert von Spejbl am 14.11.2019 18:00
ZitatAllerdings stellt einem hierfür der Beitragsservice keine kostenfreie Kontaktmöglichkeit zur Verfügung. :
Es gibt keine Pflicht für eine kostenfreie Kontaktmöglichkeit, auch nicht nach §312a Abs. 5 BGB. Auch nicht bei Unternehmern nach §14 BGB.
Zitatkann hierzu wegen der nicht ganz klassischen Vertragssituation keine Verbindung hergestellt werden? :
Welche "Vertragssituation"?
Zwischen dir und der Landesrundfunkanstalt besteht kein Vertrag.
Der RBStV ist - trotz des vielleicht etwas irreführenden Namens - letzlich ein Gesetz. Von einem zivilrechtlichen Vertrag ist das Meilenweit entfernt.
Es sind 20 bzw. 60 Cent - egal wie lange Du mit denen telefoníerst. Einen Anspruch auf eine kostenfreie Nummer gibt es nicht. Desweiteren gibt es mit der e-mail eine weitere, kostenlose, Kontaktmöglichkeit
Nur ein etwas absurder Gedanke...
Kann ich als Privatmann eigentlich auch Geld für jeden Anruf verlangen?
Das wäre doch eine gute Idee mein Konto aufzufüllen.
Wer sollte dich warum kostenpflichtig anrufen? Eine Gewerbeanmeldung müsste wohl mindestens her.
ZitatKann ich als Privatmann eigentlich auch Geld für jeden Anruf verlangen? :
Kann man.
Die Frage ist halt nur, wie bekommen ....
Ich komme mit der Anforderung des Geldverlangens nicht zurecht. Sinnvoller wäre es sich eine kostenpflichtige Nummer zu kaufen... Dann verdient man jedes mal Geld damit wenn man angerufen wird, auch ohne irgendjemanden direkt am Telefon darauf anzusprechen, dass man jetzt Geld für das Telefonat möchte...ZitatKann ich als Privatmann eigentlich auch Geld für jeden Anruf verlangen? :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
19 Antworten
-
6 Antworten