Hallo, meine Freundin wurde wegen Beleidigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt. Sie hat Eben eine Mail von ihrem Anwalt bekommen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. In der Mail war auch eine Kopie von der staatsanwaltschaft drin. Dort stand unter Tatvorwurf allerdings nur Beleidigung. Es wurde immer nur ein Aktenzeichen verwendet und in dem schreiben vom Anwalt wurde aber gesagt, das jetzt der fall eintritt als ob nie etwas gewesen wäre. Ist das jetzt nur auf die Beleidigung bezogen? Im schreiben von ihrem Anwalt stand als überschrift beides, einmal die Beleidigung und einmal der gefährliche eingriff in den straßenverkehr.
Beleidigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr- frage zur einstellung des verfahrens
14. November 2019
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Frage vom 14. November 2019 | 18:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr- frage zur einstellung des verfahrens
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#1
Antwort vom 14. November 2019 | 18:55
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Zitat:Dort stand unter Tatvorwurf allerdings nur Beleidigung.
Dort wird wahrscheinlich
Zitat:Beleidigung u.a.
oder
Zitat:u.a. Beleidigung
stehen ?!
Zitat:in dem schreiben vom Anwalt wurde aber gesagt, das jetzt der fall eintritt als ob nie etwas gewesen wäre. Ist das jetzt nur auf die Beleidigung bezogen?
Der Beschreibung nach wurde wohl beides nach § 170 , Abs. 2 StPO eingestellt. Wenn man 100%ige Sicherheit will, muss man den Anwalt fragen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.11.2019 18:57
#2
Antwort vom 14. November 2019 | 19:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ja genau das stand da nach 170.... etc
ja werden wir morgen machen, aber für den ruhigen schlaf wollte ich mich schlau machen. daanke für die schnelle antwort
Und jetzt?
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