Beleidigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr- frage zur einstellung des verfahrens

14. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dronic13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr- frage zur einstellung des verfahrens

Hallo, meine Freundin wurde wegen Beleidigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt. Sie hat Eben eine Mail von ihrem Anwalt bekommen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. In der Mail war auch eine Kopie von der staatsanwaltschaft drin. Dort stand unter Tatvorwurf allerdings nur Beleidigung. Es wurde immer nur ein Aktenzeichen verwendet und in dem schreiben vom Anwalt wurde aber gesagt, das jetzt der fall eintritt als ob nie etwas gewesen wäre. Ist das jetzt nur auf die Beleidigung bezogen? Im schreiben von ihrem Anwalt stand als überschrift beides, einmal die Beleidigung und einmal der gefährliche eingriff in den straßenverkehr.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Dort stand unter Tatvorwurf allerdings nur Beleidigung.


Dort wird wahrscheinlich

Zitat:
Beleidigung u.a.


oder

Zitat:
u.a. Beleidigung


stehen ?!

Zitat:
in dem schreiben vom Anwalt wurde aber gesagt, das jetzt der fall eintritt als ob nie etwas gewesen wäre. Ist das jetzt nur auf die Beleidigung bezogen?


Der Beschreibung nach wurde wohl beides nach § 170 , Abs. 2 StPO eingestellt. Wenn man 100%ige Sicherheit will, muss man den Anwalt fragen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.11.2019 18:57

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dronic13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja genau das stand da nach 170.... etc
ja werden wir morgen machen, aber für den ruhigen schlaf wollte ich mich schlau machen. daanke für die schnelle antwort

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen