Gegen welche Gesetze versößt ein Mensch, wenn er nur existiert?

14. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)
Gegen welche Gesetze versößt ein Mensch, wenn er nur existiert?

Guten Tag,

ich stelle mir die Frage, wieviele Strafttaten ein Mensch in Laufe seines Lebens begeht, wenn er ohne am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, schlicht existiert.

Um den ganzen einen Rahmen zu geben, stelle ich folgendes fiktives Szenario auf:

Ein Mann und eine Frau bauen in einen öffentlichen Wald unter Nutzung von Naturrohstoffen ein Heim und gebären dort ein Kind. Dieses Kind wächst bis zum Alter von 60 Jahren in diesem Waldstück auf, ohne mit einem anderen Menschen oder anderen gesellschaftlichen Strukturen in Verbindung zu kommen. Der Wald befindet sich in Deutschland und ist nach § 3 Absatz 1 des Bundeswaldgesetzes Staatswald. Lebensmittel- und Materialien werden sind ausschließlich aus dem Staatswald und / oder wurden dort kultiviert.
Gegen welche Gesetze wurde verstoßen, wenn der Mann sein 60 Lebensjahr erreicht hat?

- Bundesmeldegesetz
- Schulpflicht
- Pflichtversicherung
- Landesnaturschutzgesetz
- Diebstahl gem. §242 StGB (Naturrohstoffe, Holz etc.)
- Steuergesetz

Über eine Beteiligung an diesem Gedankenspiel freue ich mich.







-- Editiert von Moderator am 15.11.2019 10:53

-- Thema wurde verschoben am 15.11.2019 10:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von mimimata):
Über eine Beteiligung an diesem Gedankenspiel freue ich mich.
:forum:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mimimata):
Gegen welche Gesetze versößt ein Mensch, wenn er nur existiert?

Gegen gar keine - kann er ja auch gar nicht.
Nur hat der von Dir beschriebene Mensch ja nicht nur existiert - er war auch tätig ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gegen gar keine - kann er ja auch gar nicht.


Nö, nebst Tätigkeiten kann eben auch die Untätigkeit einen Gesetzesverstoß begründen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von mimimata):
Schulpflicht

Dies kommt auf das Bundesland drauf an. In Baden-Württemberg oder Brandenburg z.B. nicht.

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