Dachsanierung unter Photovoltaikanlage

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)
Dachsanierung unter Photovoltaikanlage

ich habe gerade eine neue PV Indach Anlage installieren lassen und in dem Zuge auch das komplette Dach saniert. Die anteiligen Kosten würde ich jetzt der PV Anlage zuordnen.
Normalerweise sind (sofern sie auf den vermieteten Teil entfallen) Erhaltungsaufwendungen meines Wissens auf z.B. 3 Jahre abschreibbar.
Wie verhält es sich mit dem Anteil der Instandsetzungsaufwendungen, der der PV Anlage zugerechnet wird ? kann ich den auch auf 3 Jahre (in dem Fall über das PV Kleingewerbe) abschreiben oder gelten da andere AFA Zeiten ?

Danke schon mal

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Dachsanierungskosten im Zusammenhang mit der Installation einer PV-Anlage sind gar nicht abziehbar.
Ausnahme: Statisch notwendige Maßnahmen (Verstärkung Balken, etc.)

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

wieso nicht ? ich hätte gesagt, ist eher eine Frage des "was" und nicht des "ob". Schliesslich müssen die alten Dachziegel vorher weg und meines Erachtens auch anteilige Lattung, Gerüst, ...

wenn ich Umsatzsteuer aus den Aufwendungen ziehe, muss ich die automatisch auch bei der Einnahme-/Überschussrechnung berücksichtigen oder können USt. und steuerliche Abschreibung / geltend Machung auseinander fallen ? also z.B. auch, wenn ich jetzt Umsatzsteuer zurück bekomm und Finanzamt die Kosten später nicht der PV Anlage zurechnet / anerkennt ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Weil der Sinn des Daches in erster Linie darin besteht, dass es nicht ins Haus rein regnet, und nicht dafür da ist eine Photovoltaikanlage aufzunehmen.
Statisch notwendige Änderungen am Dach können angesetzt werden. Neue Dachziegel sind wohl eher keine Voraussetzung dafür, dass eine PV-Anlage angebracht werden kann...
Und bei der USt können natürlich nur betriebliche Ausgaben abgesetzt werden.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
michaela75
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 14x hilfreich)

von neuen Dachziegeln war auch nicht die Rede bei ner In-Dach-Anlage aber die alten Ziegel müssen da halt vorher weg :-)

Hallo Eugenie, das Haus wird überwiegend selbstgenutzt, hat aber auch eine Einliegerwohnung, worauf die anteiligen Dachkosten auch mit umgelegt werden könnten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat (von michaela75):
In-Dach-Anlage


Ich wollte gerade motzen, warum die Info erst jetzt kommt, aber ich habe sie einfach im Eingangspost überlesen :sweat:

Da wird es etwas komplizierter. Ansetzbar sind wohl die Kosten, die eine normale Dacheindeckung übersteigen.
Ich müsste mich hier auch erstmal genauer einlesen, der Fall kommt nicht täglich vor.
Ich würde hier im Erstjahr empfehlen eines Steuerberater einzuschalten, der sich damit nicht zum ersten mal beschäftigt...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.723 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen