Hallo alle zusammen,
Ich wunder mich, dass ich keine Post bekomme, dass ich zahlen müsste.
Habe bis zum Frühjahr mit jemandem zusammen gewohnt, der GEZ bezahlt hat und hatte das der GEZ gesagt, als die sich bei mir gemeldet hatten.
Der ist ausgezogen, hat sich umgemeldet und zahlt jetzt in seiner neuen Wohnung.
Aber müsste sich da nicht automatisch die GEZ bei mir melden?
Müsste ich mich melden?
Ich hab natürlich nichts dagegen, nichts zu bezahlen, aber ich hab bischen die Sorge, dass die sich melden und rückwirkend Beiträge einfordern.
Wie verhält es sich in der Situation? Hatte die schon mal jemand?
Bin dankbar für jede Hilfe.
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15. November 2019
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Frage vom 15. November 2019 | 13:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 15. November 2019 | 14:06
Von
Status: Unbeschreiblich (32007 Beiträge, 5632x hilfreich)
Dann war der BS zufrieden---denn für diese Wohnung wurde ja der Beitrag bezahlt.ZitatHabe bis zum Frühjahr mit jemandem zusammen gewohnt, der GEZ bezahlt hat und hatte das der GEZ gesagt, als die sich bei mir gemeldet hatten. :
Ja, du musst dich anmelden. Denn du wohnst jetzt in der Wohnung, für die seit Frühjahr kein Beitrag mehr gezahlt wird.ZitatMüsste ich mich melden? :
Der BS wird auch Beiträge ab Frühjahr verlengen.
Evtl. liegen bei dir Befreiungsvoraussetzungen vor.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/anmelden/index_ger.html
#2
Antwort vom 15. November 2019 | 16:19
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatDer ist ausgezogen, hat sich umgemeldet und zahlt jetzt in seiner neuen Wohnung. :
Die Frage ist wo er sich umgemeldet hat...
War es nur beim Einwohnermeldeamt und nicht zusätzlich beim Beitragsservice zahlt er nämlich nicht für die neue Wohnung sondern noch immer für die Alte.
ZitatMüsste ich mich melden? :
Ja musst Du, und pssstt..... unaufgefordert!
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#3
Antwort vom 15. November 2019 | 18:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, danke!
Dann werd ich mich wohl wieder melden
#4
Antwort vom 16. November 2019 | 08:40
Von
Status: Praktikant (508 Beiträge, 175x hilfreich)
Da du verpflichtet bist die AKTIV anzumelden, sobald Beitragspflicht vorliegt, kann von "vergessen" wohl keine Rede sein.
Der Beitragservice meldet sich nur dann aktiv und fordert dich zur Anmeldung auf, wenn dieser davon ausgeht, dass du deine Anmeldung "versäumt" hast.
Spätestens bei nächsten Meldedatenabgleich hätten sie dich. Und es würde alles nachträglich gefordert werden, was du bisher gespart hast.
ZitatDann werd ich mich wohl wieder melden :
Gute Idee! :-)
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