Zahlungsunfähigkeit - was jetzt? Schwierige Konstellation

17. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sicario
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsunfähigkeit - was jetzt? Schwierige Konstellation

Hallo zusammen,

Ich versuche mal in einem überschaubaren Rahmen meine Situation darzustellen:

Ich bin seit etwa 2 Jahren spielsüchtig und habe nun endlich den Absprung geschafft. Währenddessen habe ich sehr viele Schulden angehäuft. Hier mal ein Überblick:

Januar 2019: Kredit über 25.000 zu einer Rate von 345€. Zu diesem zeitpunkt habe ich 2250€ netto verdient.

Zwischen April und Mai habe ich etliche Handys auf Raten gekauft. Es sind 6 Stück mit einer Ratenbelastung von 250-300€ und einer offenen Summe von ca 7000€.

Im März bekam ich mitgeteilt dass ich betriebsbedingt gekündigt werde und bis Ende Juni 2019 freigestellt bin.

Im Juli war ich durch das zocken wieder pleite. Also habe ich auf den letzten Gehaltsabrechnungen das Austrittsdatum entfernt und über auxmoney einen weiteren Kredit über 8000€ aufgenommen.

Dann kam die Arbeitslosigkeit und ich konnte kaum noch etwas bezahlen.

Nun sind schon einige Sachen offen, teilweise beim inkasso, aber noch kein Mahnbescheid. Der erste Ratenkauf Vertrag für ein Handy wurde nun auch widerrufen und es werden die vollen 1100€ gefordert.

Des weiteren existieren 2 Dispositionskredite über 2.000 und 1.500€.

Ich war bereits bei einer Schuldnerberatung. Dort riet man mit zu einer privatinsolvenz. Leider hat man nach dem ersten Gespräch festgestellt dass für meinen Wohnort eine andere Schuldnerberatung zuständig ist und ich dort erst im nächsten Jahr einen Termin erhalten habe.

Nun meine Fragen:

- da ich aktuell nur 1300€ Arbeitslosengeld erhalte, kann ich das alles nicht mehr bezahlen. Meiner Bank habe ich bereits geschrieben damit das Konto zu einem pkonto wird. Was wird wohl nun als nächstes passieren bei den ganzen Forderungen die nun aufgelaufen sind?

- den auxmoney Kredit habe ich ja im Prinzip nicht ganz ehrlich bekommen. Dort sind auch 2 Raten rückständig. Wird die Bank das nun irgendwie raus bringen, falls ja, wie?

- eine privatinsolvenz ist doch auch nicht möglich, da ich durch unwahre Angaben über meine finanzielle Situation einen Kredit erhalten habe. Gab es da nicht so etwas im Insolvenz Gesetz?

Was ratet ihr mir nun was ich tun soll?

Achja : ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.

Notfall oder generelle Fragen?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

-deine Kredite und Ratenvereinbarungen werden gekündigt/fällig gestellt. Inkasso, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, ZV Maßnahmen werden folgen. Ggf werden einige Gläubiger auch Strafanzeige erstatten.

-die fragen deinen Ex AG, bekommen es irgendwie anders raus,...

- Inso ist möglich. Die Frage wird sein welche Schulden unter die RSB fallen und wer als vbuH abmelden wird.

Ach ja, deine Familie ist dir nicht vorher eingefallen?

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Falls Strafanzeige erstattet wird von einigen Gläubigern, dann fallen diese Gelder nicht Id Inso sondern bleiben als Schuld.

Haben Sue Ihre Ehefrau irgendwo mit unterschreiben lassen?

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#3
 Von 
Sicario
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Antwort!

Welche gläubiger können Strafanzeige erstatten? Auxmoney aufgrund der falschen Angaben, das ist klar.

Beim Rest wurden jedoch keine falschen Angaben gemacht.

Das bedeutet vbuh?

Meinst du, ob meine Familie mir vor dem Spielen oder vor dem Erstellen dieses Beitrags nicht eingefallen ist?

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#4
 Von 
Sicario
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Falls Strafanzeige erstattet wird von einigen Gläubigern, dann fallen diese Gelder nicht Id Inso sondern bleiben als Schuld.

Haben Sue Ihre Ehefrau irgendwo mit unterschreiben lassen?


Bis auf einen dispo auf dem gemeinsamen Konto läuft alles auf mich!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Dann sehen Sie zu, dass der Dispo abgearbeitet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sicario
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Dann sehen Sie zu, dass der Dispo abgearbeitet wird.


Das sollte nun als erstes passieren? Was passiert wenn der dispo offen bleibt und eine zv gegen mich läuft, allerdings nicht von der Bank wo der Dispo läuft? Ich würde gerne verstehen weswegen der so schnell wie möglich weg sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)


Zitat (von Sicario):
Das bedeutet vbuh?


V.b.u.H. = vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung. Z.B Diebstahl, Betrug, Unterschlagung etc..

Zitat (von AltesHaus):
Falls Strafanzeige erstattet wird von einigen Gläubigern, dann fallen diese Gelder nicht Id Inso sondern bleiben als Schuld.


Nein, eine Anzeige alleine reicht dafür nicht aus.

Zitat (von Sicario):
Welche gläubiger können Strafanzeige erstatten? Auxmoney aufgrund der falschen Angaben, das ist klar.


Theoretisch jeder und in dem Fall von Auxmoney dürfte es auch nachzuweisen sein.

Eine Forderung aus vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung kann im Prinzip jeder Gläubiger anmelden. Du hast aber auch die Möglichkeit dem zu widersprechen und dann muß die v.b.u.H. durch eine Feststellungsklage
festgestellt werden.

Zitat (von Sicario):
Achja : ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.


Deine Frau kennt die ganze Geschichte?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Sicario):
Ich würde gerne verstehen weswegen der so schnell wie möglich weg sollte.


Weil in diesem Fall ziemlich sicher die Vollstreckungsmaßnahmen auch gegen deine Frau laufen würden.
Und dann wäre ihre Bonität auch noch im Eimer.






-- Editiert von charlyt4 am 18.11.2019 09:43

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sicario
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Sicario):
Das bedeutet vbuh?


V.b.u.H. = vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung. Z.B Diebstahl, Betrug, Unterschlagung etc..

Zitat (von AltesHaus):
Falls Strafanzeige erstattet wird von einigen Gläubigern, dann fallen diese Gelder nicht Id Inso sondern bleiben als Schuld.


Nein, eine Anzeige alleine reicht dafür nicht aus.

Zitat (von Sicario):
Welche gläubiger können Strafanzeige erstatten? Auxmoney aufgrund der falschen Angaben, das ist klar.


Theoretisch jeder und in dem Fall von Auxmoney dürfte es auch nachzuweisen sein.

Eine Forderung aus vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung kann im Prinzip jeder Gläubiger anmelden. Du hast aber auch die Möglichkeit dem zu widersprechen und dann muß die v.b.u.H. durch eine Feststellungsklage
festgestellt werden.

Zitat (von Sicario):
Achja : ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.


Deine Frau kennt die ganze Geschichte?



gruß charly


Hallo, danke für die Antwort!

bei Auxmoney ist es definitiv nachweisbar. Beim Rest ist mir keine unerlaubte Handlung bewusst, da ich entweder wie beim ersten Kredit in einer festen, ungekündigten Anstellung war, oder, wie bei den Handys, nicht danach gefragt wurde.

Ja, meine Frau kennt die Geschichte mittlerweile.

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Sicario):
Ich würde gerne verstehen weswegen der so schnell wie möglich weg sollte.


Weil in diesem Fall ziemlich sicher die Vollstreckungsmaßnahmen auch gegen deine Frau laufen würden.
Und dann wäre ihre Bonität auch noch im Eimer.






-- Editiert von charlyt4 am 18.11.2019 09:43


Die ZV für ALLES könnte auch gegen meine Frau laufen, nur weil wir einen Kredit zusammen haben? Verstehe ich das richtig?

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Sicario):
Die ZV für ALLES könnte auch gegen meine Frau laufen, nur weil wir einen Kredit zusammen haben? Verstehe ich das richtig?


Nein, aber bei dem gemeinsamen Konto mit dem Dispo.


Zitat (von Sicario):
wie beim ersten Kredit in einer festen, ungekündigten Anstellung war,



Da sehe ich auch kein Problem.


Zitat (von Sicario):
oder, wie bei den Handys, nicht danach gefragt wurde.



Ob du danach gefragt wurdest ist unerheblich. Zu dem Zeitpunkt wusstest du ja von deiner Kündigung.
Die Handy`s sehe ich auch nicht als absolut klare v.b.u.H.. Aber 6 Handyverträge als Arbeitsloser??

Die Gläubiger können ihre Forderung trotzdem als v.b.u.H anmelden. Im Zweifel entscheidet das Gericht.



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 18.11.2019 10:06

Signatur:

Gruß Charly

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#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Beim Rest ist mir keine unerlaubte Handlung bewusst, da ich entweder wie beim ersten Kredit in einer festen, ungekündigten Anstellung war, oder, wie bei den Handys, nicht danach gefragt wurde.


Einsicht ist immer der erste Schritt, um Dinge zu ändern. Mir klingt das ganze noch so, als sehen Sie die Schuld bei den anderen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#12
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Die Handys befinden sich alle noch in deinem Besitz? Wenn ja ist doch fast alles iO. Wenn nicht ist da ein Grund für eine vbuH, denn du bist kein Eigentümer der Geräte.
Die Schuldnerberatung wird, wenn sie gut ist, dir sicher ein paar Dinge dazu sagen.
Stupide AEV machen, das Scheitern bestätigen und die ggf beim Insoantrag helfen wird hier m.E. nicht reichen. Hier muss vorab der Dispo geklärt werden, da die Frau beteiligt ist, dann muss Auxmoney geklärt werden und gewartet werden ob die Handyanbieter Anzeige erstatten.

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von AltesHaus):
Falls Strafanzeige erstattet wird von einigen Gläubigern, dann fallen diese Gelder nicht Id Inso sondern bleiben als Schuld.



Nein, eine Anzeige alleine reicht dafür nicht aus.


Nun in diesem Fall ist eine Bank involviert, da gehe ich mal davon aus, dass die das Procedere kennen.

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#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nun in diesem Fall ist eine Bank involviert, da gehe ich mal davon aus, dass die das Procedere kennen.



Was will den die Bank anzeigen und was soll da eine v.b.u.H. sein?

Und selbst wenn eine Anzeige existiert, ist dies nicht automatisch eine v.b.u.H. im Sinne der Inso.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Das Erschleichen eines Kredits mit gefälschten Dokumenten dürfte schon darunter fallen.

Die Bank könnte einen Kreditbetrag anzeigen, mMn durchaus strafbewehrt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das Erschleichen eines Kredits mit gefälschten Dokumenten dürfte schon darunter fallen.


Ich lese nichts davon, dass bei der Bank ein Kredit mit gefälschten Dokumenten erschlichen wurde.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, die subjektive Seite eines Straftatbestandes wird immer unterschätzt. Die ist nämlich schon dann erfüllt, wenn man bei gehöriger Nutzung der kleinen grauen Zellen, sprich durch scharfes Nachdenken hätte darauf kommen können, dass man diesen Kredit wegen Überschuldung, anderer widriger Umstände nie würde zurückzahlen können.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Die Bank könnte einen Kreditbetrag anzeigen, mMn durchaus strafbewehrt. Schlimmer - sogar einen Kreditbetrug...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nun gut, die Tippfehler können eingesammelt und bei muemmel abgegeben werden, selbstverständlich meinte ich Kreditbetrug

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von AltesHaus):
Das Erschleichen eines Kredits mit gefälschten Dokumenten dürfte schon darunter fallen.


Ich lese nichts davon, dass bei der Bank ein Kredit mit gefälschten Dokumenten erschlichen wurde.



gruß charly


Bei auxmoney wurde der Kredit mit gefälschten Lohnunterlagen erschlichen. Das ist kein Betrug? OK das wusste ich nicht.


0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Die Bank könnte einen Kreditbetrag anzeigen, mMn durchaus strafbewehrt.


Zitat (von AltesHaus):
Bei auxmoney wurde der Kredit mit gefälschten Lohnunterlagen erschlichen. Das ist kein Betrug? OK das wusste ich nicht.


Wir sprachen von der Bank und nicht von auxmoney. (Ist auxmoney eine Bank?)

Und da war er in Festanstellung mit einem Netto von 2250€ und bekam den Kredit ganz offiziell.

Die Geschichte mit auxmoney ist dem TS bewusst.


Zitat (von Sicario):
Welche gläubiger können Strafanzeige erstatten? Auxmoney aufgrund der falschen Angaben, das ist klar.




gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 24.11.2019 08:03

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Auxmoney ist ein Kreditinstitut und die darf man mit gefälschten Lohnunterlagen also hintergehen um einen Kredit zu bekommen und das ist dann nicht strafbewehrt? Sehr merkwürdige Entwicklung des Strafrechts derer ich mir nicht bewusst war, zum im Mietrecht schon bei falschen Selbstauskünften der Verlust des Wohnraums droht ...

Danke für die Info

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Sicario):
Im Juli war ich durch das zocken wieder pleite. Also habe ich auf den letzten Gehaltsabrechnungen das Austrittsdatum entfernt und über auxmoney einen weiteren Kredit über 8000€ aufgenommen.


Das ist aus dem EP .... das ist keine Fälschung von Dokumenten?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Ist auxmoney eine Bank?

Zitat (von AltesHaus):
Auxmoney ist ein Kreditinstitut

Nein, auxmoney ist "nur" ein Kreditvermittler.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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