Wie verhält es sich: Die Mutter ist nach der Trennung im Mai 2019 mit dem Kind (5J.) ausgezogen (innerhalb der Stadt). Der Vater hat dem Umzug mündlich zugestimmt und den Umzug bisher nicht angefochten. Nur die Vollmacht bzw. die Unterschrift zur Ummeldung verweigert er. Laut Meldegesetz muss der Elternteil das Kind anmelden, bei dem es tatsätzlich seinen Wohnsitz hat. Das Meldeamt hat aber Vordrucke für die Ummeldung Minderjähriger, auf denen der zweite Sorgeberechtigte zustimmen muss.
Kann die Muter mit der Wohnungsgeberbestätigung also zum Amt und sich und das Kind ummelden OHNE die Zustimmung des Vaters?
-- Editiert von gardengirl am 18.11.2019 14:43
-- Editiert von gardengirl am 18.11.2019 17:08
Ummeldung Kind ohne Unterschrift des Vaters - NRW
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
ZitatKann die Muter mit der Wohnungsgeberbestätigung also zum Amt und sich und das Kind ummelden OHNE die Zustimmung des Vaters? :
Klar. kann sie. Ob das Ansinnen allerdings das Kind betreffend erfolgreich ist, hängt auch von den Bürgerdiensten ab. Klappt also nicht immer.
Berry
Kleine Korrektur: jeder Mensch (auch Kinder sind Menschen!) ist bei der Verwaltung zu führen, in deren Kommune das Kind lebt. Da ist also nichts von wem auch immer zu genehmigen. Im vorliegenden Fall könnte der Vater sich gegen den Umzug des Kindes wehren, das ist dann aber ein familienrechtliches Problem, die richtige Anmeldung ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen.
Es ist für die Gemeinden natürlich leichter, wenn sie aus all der Problematik (wo lebt das Kind?) raus sind, wenn sie eben die Unterschriften beider Elternteile haben. Bei uns wird z.B., wenn es da Zoff gibt, das Ordnungsamt vorbei geschickt, die Mitarbeiter schauen dann nach, wo das Kind tatsächlich wohnt. Das macht ja auch Sinn, denn die Kommunen bekommen ja Gelder vom Land pro Kopf, Schulentwicklungspläne müssen geschrieben werden, Kita-Plätze verteilt und finanziert werden u.s.w.
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