Schlechte Erfahrung mit meinem Rechtsanwalt

18. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
plesnar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechte Erfahrung mit meinem Rechtsanwalt

Hallo zusammen,

ich wollte mich hier in Deutschland Scheiden lassen und in April diese Jahre mit der Hilfe einen Anwalt einen Antrag gestellt und in Mai waren wir vor dem Gericht aber den Prozess ist noch nicht fertig.

Soweit habe ich sehr schlechte Erfahrung mit meinem Rechtsanwalt gemacht. Ich habe ihm ungefähr 2800 Euro für die Scheidung bezahlt. Die Rechnung hat er mir im Mail geschickt.

Er ist super gemein und unfreundlich zu mir. Er sagte, dass ich ihn noch mehr bezahlen muss, weil er anfangs keine XYZ - Kosten mitgerechnet hat. Auf Gegenfrage sagte er, ich solle einen anderen Anwalt suchen.
Er antwortet kaum auf meine Mails. Auf die Frage, wie viel Zeit mein Prozess dauern wird, sagt er, dass es völlig vom Richter abhängt.

Ich mache eine wirklich schlechte Zeit durch.
Ich kann es mir nicht leisten, einen anderen Anwalt zu haben und wieder zu viel Geld zu zahlen.
Kann man sich gegen ihn beschweren? Gleichzeitig möchte ich aber, dass mein Scheidungsprozess so schnell wie möglich abgeschlossen wird.

Was sind meine Möglichkeiten?

Danke für eure Zeit.
Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator am 18.11.2019 16:05

-- Thema wurde verschoben am 18.11.2019 16:05

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von plesnar):
Er ist super gemein und unfreundlich zu mir.

Und das äußert sich wie genau?



Zitat (von plesnar):
Auf die Frage, wie viel Zeit mein Prozess dauern wird, sagt er, dass es völlig vom Richter abhängt.

Korrekt. Und von der Gegenseite und deren Verhalten. Hellseher ist kein Rechtsanwalt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von plesnar):
Er antwortet kaum auf meine Mails.


Ein Anwalt muß auch keine Brieffreundschaft mit seinem Mandanten pflegen. Entscheidend ist, daß er alle notwendigen Prozeßhandlungen vornimmt. Eher unwichtig ist, ob er jede Nachfrage beantwortet oder jede Sorge à la "Was machen wir denn, wenn...?" tröstet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

"Im April Scheidungsantrag und im Mai noch nicht fertig"

Das ist aber wirklich eine echte Gemeinheit. Der Kollege muss ja unerhörterweise komplett gebummelt haben. Und dann will er auch noch Geld für seine Tätigkeit. Wo gibt es denn so etwas?
Auf Emails kaum geantwortet?
Klar, da hilft nur beschweren, damit der Richter dann auch gleichzeitig die Scheidung bis Freitag aussprechen kann.

Mit unglaublichen Grüßen

RA Thomas Bohle

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#4
 Von 
plesnar
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
"Im April Scheidungsantrag und im Mai noch nicht fertig."

Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich im Mai erwartet habe, dass Scheidung fertig wurde.
Scheidung ist immer noch nicht fertig und es ist 8 Monaten.
Es ist traurig zu sehen, wie ich beurteilt werde, ohne Situation zu verstehen.

Sein Verhalten am Anfang war gut, er würde auf Mails antworten und meine Fragen beantworten. Sobald ich den Betrag bezahlt hatte und Fragen hatte, telefonierte er nicht mehr oder beantwortete meine E-Mails nicht mehr. Ich habe ihm 2800 Euro bezahlt und er sagte, dass ich mehr bezahlen muss, weil er nicht alle Kosten kalkuliert hat.obwohl ich mehrmals gefragt habe, ob 2800 ist der letzte Betrag.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von plesnar):
Es ist traurig zu sehen, wie ich beurteilt werde, ohne Situation zu verstehen.

Da sollte man doch einfach mal die Rückfragen beantworten...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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