Guten Tag Damen und Herren,
Wir haben Handwerker beauftragt, der für unsere Eigentumswohnung Heizkörper und Trinkwasserrohre erneuert (komplett ersetzt). Bei erste kleine Wasserschaden (aus Heizungsinstallation) gegenüber Nachbarn von unten wollte ich nicht zum Rechtsanwalt und habe selbe die Rechnungen beglichen. Rest hat bei mir Handwerker erledigt. Bei zweite Wasserschaden bin ich jetzt zum Rechtsanwalt gegangen. Der Rechtsanwalt sagt aber das ich nicht die Rechnungen von Nachbarn bezahlen soll, sondern an Handwerker weiterleiten. Der sagt auch das die Nachbarn selbe gegen Handwerker klagen sollen, was für mich ganz unlogisch klingt. Die Nachbarn sehen das natürlich anders, aber auch ich und meine Bekannte und Kollegen.
Nachdem Probleme mit Handwerker (das ist eine deutsche GmbH) was ich nicht erwartet habe, muss ich leider Kompetenz vom Rechtsanwalt auch in Frage stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Oleg
Wasserschaden von Handwerker
19. November 2019
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Frage vom 19. November 2019 | 13:17
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden von Handwerker
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#1
Antwort vom 19. November 2019 | 13:29
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Hä?
ZitatDer Rechtsanwalt sagt aber das ich nicht die Rechnungen von Nachbarn bezahlen soll, sondern an Handwerker weiterleiten. :
Und das ist richtig, da dieser den Schaden verursacht hat.
ZitatDer sagt auch das die Nachbarn selbe gegen Handwerker klagen sollen, was für mich ganz unlogisch klingt. :
Warum, der Handwerker hat den Schaden verursacht und muss dann auch von den Nachbarn verklagt werden. Wer sollte sonst verklagt werden?
ZitatNachdem Probleme mit Handwerker (das ist eine deutsche GmbH) was ich nicht erwartet habe, muss ich leider Kompetenz vom Rechtsanwalt auch in Frage stellen. :
Warum?
#2
Antwort vom 19. November 2019 | 14:02
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Warum, der Handwerker hat den Schaden verursacht und muss dann auch von den Nachbarn verklagt werden. Wer sollte sonst verklagt werden?
Die Nachbarn wollen mich verklagen als Auftraggeber der Handwerker.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. November 2019 | 16:18
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
So viel vorab:ZitatDie Nachbarn wollen mich verklagen als Auftraggeber der Handwerker. :
Dass Du Dich um die Schäden der Nachbarn kümmerst ist anständig. Schließlich geht der Ärger von Deiner Wohnung bzw. "Deinen" Handwerkern aus. Die Rechnungen zur Schadensbeseitigung zu zahlen war nicht nötig (ein Fehler). Aber auch die Beträge kannst und solltest Du vom Handwerker zurück fordern.
Aber eigentlich schlägt man sich mit solchen Sachen nicht herum. Man überträgt das dem Handwerker und wenn Ansprüche an einen selbst gestellt werden, meldet man das der eigenen Haftpflichtversicherung! Diese Versicherung reguliert (zahlt) berechtigte Ansprüche Dritter - und/oder macht das mit dem wahren Verursacher (dem Handwerker aus). Unberechtigte Ansprüche wird die Versicherung zurückweisen und, falls nötig, Klagen entgegen treten.
Du hat doch eine Haftpflichtversicherung und zwar eine, die auch das Risiko der vermieteten Wohnung ausdrücklich mit einschließt?? Falls Du eine solche Versicherung nicht hast, schließe umgehend eine ab! Das nützt Dir zwar für die jetzigen Schäden nichts mehr, ist aber IMO für die Zukunft von höchster Wichtigkeit.
Und noch etwas. Auch bei den Mietern sollte man im eigenen Interesse auf den Abschluss einer Haftpflichtversicherung drängen. PS: bin kein Versicherungsvertreter
VG
Roland
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