Hallo zusammen,
ich möchte keine Rechtsberatung oder konkrete Kanzleien genannt bekommen. Aber evtl. weiß jemand von euch um welches Rechtsgebiet es sich handelt bzw. an welchen Anwalt man herantreten kann.
Es gab eine OP in einem Uniklinikum, bei der Komplikationen auftraten.
Dadurch gab es eine zweite (Not-)OP.
Der Patient ist privatversichert.
Die Behandlungen fanden von einem Chefarzt statt, Unterbringung war in einem Einzelzimmer.
Weder eine Behandlung vom Chefarzt, noch die Unterbringung im Einzelzimmer wurden gewünscht bzw. wurde dafür eine Unterschrift abgegeben. Aber die Klinik hatte zum Zeitpunkt nur diese Zimmer frei.
Durch die zweite Not-OP entstanden weitere Kosten, ein längerer Aufenthalt usw.
Nun hat die Uniklinik der Krankenkasse alle Basisrechnungen geschickt. Alle "zusätzlich gewünschten Leistungen" wie z.B. Behandlung durch Chefarzt in extra Rechnungen dem Patienten. Es droht ein Rechtsstreit und unklar ist nun welche Rechtsgebiete das tangiert.
Die Krankenkasse konnte keinen Hinweis geben, zwei Anwälte mit denen gesprochen wurde kannten sich nur mit Behandlungsfehlern aus und wussten auch nicht, an wen man sich ansonsten wenden kann.
Hat jemand von euch einen Tipp in welche Richtung ich recherchieren kann?
Danke im Voraus!
Welches Rechtsgebiet bzw. an welchen Fachanwalt muss man sich wenden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Vertragsrecht?
ZitatVertragsrecht? :
Das habe ich zunächst auch angenommen, aber leider "trauen" sich die Anwälte bei sowas nicht ran.
Das Argument der beiden Anwälte mit denen ich in Kontakt stand sagen, sie wären nicht auf diese Art von Verträgen oder diese Art von medizinischer Probleme spezialisiert.
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Vertragsrecht mit Verwaltungsrecht, Schwerpunkt ärztliche Verrechungen / Berechnungen
Zitatnoch die Unterbringung im Einzelzimmer wurden gewünscht bzw. wurde dafür eine Unterschrift abgegeben. :
Aber man hat sie genutzt, das dürfte ausreichend sein.
Bleibe nur noch der Chefarzt und die erweiterte Behandlungsdauer.
Wenn die Komplikationen das übliche Risiko waren und man sauber aufgeklärt wurden, dann würde auch das wegfallen.
Bleibe nur noch der Chefarzt.
Da müsste man dann mal schauen, wie genau es dazu kam, das der behandelt hat. Wenn es "War halt gerade kein anderer da" und der Patient davon nichts wusste hätte man gute Chancen.
Irgend etwas stimmt im Eingangsbeitrag nicht.
undZitatDer Patient ist privatversichert. :
schließen sich gegeneinander aus.ZitatKrankenkasse :
Ein-Bett-Zimmer und Chefarzt sind im Regelkrankenhaus Wahlleistungen, die nur dann berechnet werden dürfen, wenn es eine schriftliche Vereinbarung dazu gibt. Gib mal den Begriff "Wahlleistung" in die Suchzeile ein und Du wirst diverse Erklärungen dazu finden. Hier eine davon https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/ihre-rechte-als-patient-bei-wahlleistungen-im-krankenhaus-11698
Gibt es diese Vereinbarung nicht, kann Dich die Klinik gleichwohl im Ein-Bett-Zimmer unterbringen, auch der Chefarzt kann Dich behandeln; nur darf dies nicht zusätzlich berechnet werden.
Bei den Behandlungskosten wäre es aber egal, weil eh bis zum 2,3fach Satz berechnet wird, und auch mehr, bis zum 3,5fach Satz mit Begründung möglich ist.
Bevor Du Dich mit dem gedanken an einen Anwalt auseinandersetzt, solltest Du von der Verwaltung des KH die Wahlleistungsvereinabrung in Kopie anfordern. Ich bin allerdinsg sicher, dass es sie gibt.
Alternative:
Du schreibst von Uni-Klinik. Es gibt bei einigen Unikliniken Ausgründungen, die ausschließlich Privatpatienten behandeln. Wenn Du dich von Anfang an als Privatpatient geoutet hast, hat man Dir möglicherweise die Aufnahmeunterlagen einer angeschlossenen Privatklinik vorgelegt. Auch in der Richtung solltest Du mal nachschauen.
wegen der Rechnungen, dann ist es Vertragsrecht, wie schon die anderen zu Recht bemerkten. und dann ist es auf den ersten Blick 08/15.ZitatEs droht ein Rechtsstreit :
Geht es um was anderes, solltest Du es klarstellen.
Berry
Zitat:
Zitatnoch die Unterbringung im Einzelzimmer wurden gewünscht bzw. wurde dafür eine Unterschrift abgegeben. :
Aber man hat sie genutzt, das dürfte ausreichend sein.
Es wurde keine Alternative angeboten, weil keine anderen Zimmer frei waren. Der Termin stand hingegen seit Monaten fest.
ZitatIrgend etwas stimmt im Eingangsbeitrag nicht. :
undZitatDer Patient ist privatversichert. :schließen sich gegeneinander aus.ZitatKrankenkasse :
Ganz genau genommen ja, aber für den Patienten ist es im Endeffekt das Gleiche. Ob nun "Krankenversicherung", "Kasse" oder "Krankenkasse" - das ist nicht der Knackpunkt der Frage
Zitat:
Gib mal den Begriff "Wahlleistung" in die Suchzeile ein und Du wirst diverse Erklärungen dazu finden. Hier eine davon https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/ihre-rechte-als-patient-bei-wahlleistungen-im-krankenhaus-11698
Gibt es diese Vereinbarung nicht, kann Dich die Klinik gleichwohl im Ein-Bett-Zimmer unterbringen, auch der Chefarzt kann Dich behandeln; nur darf dies nicht zusätzlich berechnet werden.
Bevor Du Dich mit dem gedanken an einen Anwalt auseinandersetzt, solltest Du von der Verwaltung des KH die Wahlleistungsvereinabrung in Kopie anfordern. Ich bin allerdinsg sicher, dass es sie gibt.
Alternative:
Du schreibst von Uni-Klinik. Es gibt bei einigen Unikliniken Ausgründungen, die ausschließlich Privatpatienten behandeln. Wenn Du dich von Anfang an als Privatpatient geoutet hast, hat man Dir möglicherweise die Aufnahmeunterlagen einer angeschlossenen Privatklinik vorgelegt. Auch in der Richtung solltest Du mal nachschauen.
wegen der Rechnungen, dann ist es Vertragsrecht, wie schon die anderen zu Recht bemerkten. und dann ist es auf den ersten Blick 08/15.ZitatEs droht ein Rechtsstreit :
Geht es um was anderes, solltest Du es klarstellen.
Berry
Danke für die Hinweise, das recherchiere ich unbedingt nach.
Es ist alles bisher ein bisschen eigenartig gelaufen und die Klinik ist sehr sparsam mit konkreten Informationen und der Herausgabe von Dokumenten. Hingegen sind sie sehr schnell wenn es darum geht Rechnungen zu verschicken und Forderungen zu stellen. An einem Samstag war die Not-OP, die Krankenversicherung hatte bereits am Mittwoch drauf alle Abrechnungen zugeschickt bekommen. Und entsprechend kamen die restlichen Rechnungen auch innerhalb einer Woche. Fraglich ist vor allem die gesamte Not-OP und wieso diese notwendig war bzw. was dazu geführt hat, dass sie notwendig wurde.
In jedem Fall habe ich jetzt bereits ein paar sehr gute Ansätze von euch erhalten.
Vielen Dank an alle!
Vielleicht klingt die Lösung ja zu banal, um drauf zu kommen, aber ist relativ simpel: Wenn einem Vertragsrecht nicht reicht, dann passt Medizinrecht.
ZitatAn einem Samstag war die Not-OP, die Krankenversicherung hatte bereits am Mittwoch drauf alle Abrechnungen zugeschickt bekommen. :
Bei einem Privatpatient erhält doch dieser die Rechnungen und nicht die Versicherung vom KH direkt.
Das KH weiß doch gar nicht, welche Versicherungsbausteine sie haben.
WAS möchtest du erreichen? Was soll ein Anwalt für dich tun?
mE hat es nichts mit Vertragsrecht zu tun.Zitataber leider "trauen" sich die Anwälte bei sowas nicht ran. :
Logisch. Sie schützen sich jetzt. Außerdem: Sie haben geleistet und rechnen die Leistungen standardmäßig ab.ZitatEs ist alles bisher ein bisschen eigenartig gelaufen und die Klinik ist sehr sparsam mit konkreten Informationen und der Herausgabe von Dokumenten. :
Bei dir gehts um: die Rechnung ist mir zu hoch. Ich wollte nicht dies&jenes.
ODER: Gab es bei der 1. OP einen Behandlungsfehler?
Du schriebst schon: es gab Komplikationen. Deshalb: NOT-Operation. Oft ist da keine Zeit für die vielen Papiere mit den vielen nötigen Einwilligungen durch Unterschrift.Zitatdie gesamte Not-OP und wieso diese notwendig war bzw. was dazu geführt hat, dass sie notwendig wurde. :
Für eine Not-OP wird auch kein neuer Terminplan mit Bettenplan und Essensplan gemacht. Da wird der Arzt gerufen, der grad greifbar ist.
Rechnungen werden iaR vom System ausgelöst. Die Mitarbeiter arbeiten ja mehr am PC als am Patienten oder am OP-Tisch. Das ist bei echten *Kassenpatienten* nicht anders.
Kaum ist das Bett freigeworden, kommt schon die Rechnung über die *Liegegebühr*. Die andere geht an die Kasse.
ZitatAber man hat sie genutzt, das dürfte ausreichend sein. :
sehe ich etwas anders, denn:
ZitatAber die Klinik hatte zum Zeitpunkt nur diese Zimmer frei. :
Damit ist es nicht mehr das Problem des Patienten. Dann hätte die Klinik entweder die OP verschieben, oder den Patienten bei freiwerden eines Mehrbettzimmers umlegen müssen.
Im Nachhinein eine Leistung abzurechnen, sehe ich nicht als möglich, insofern die Klinik den Patienten nicht "über die Hintertür" eine entsprechende Zusatzleistung hat buchen bzw. unterschreiben lassen.
Sehe ich im Grunde ähnlich, wobei ich auch hier eine rechtlich saubere Abrechnung nur bejahen würde, wenn der Chefarzt durch den Patienten explizit gefordert wurde. Alles andere wäre das Privatvergnügen/Unternehmerisches Risiko etc. der KlinikZitatDa müsste man dann mal schauen, wie genau es dazu kam, das der behandelt hat. :
-- Editiert von NaibaF123 am 22.11.2019 12:55
ZitatSehe ich im Grunde ähnlich, wobei ich auch hier eine rechtlich saubere Abrechnung nur bejahen würde, wenn der Chefarzt durch den Patienten explizit gefordert wurde. Alles andere wäre das Privatvergnügen/Unternehmerisches Risiko etc. der Klinik :
Das ist eigentlich auch der allgemeine Konsens über alle Dienstleistungen hinweg.
In meiner früheren Beschäftigung in der Autovermietbranche gab es häufig nicht die vom Kunden gebuchte Fahrzeugklasse zum Abholtermin. Ein besseres Fahrzeug gab es dann natürlich ohne Aufpreis. Trotz Eigenverschulden haben einigen Kollegen aber auch da versucht dem Kunden die bessere Fahrzeugklasse schmackhaft (Upgrade) zu machen, um so die höhere Rate zu berechnen.
Meine Vermutung ist daher, dass in diesem Fall nicht alles sauber gelaufen ist und die Klinik nachträglich versucht den Privatpatientenstatus auszunutzen. Die Versicherung kann zwar nicht wirklich helfen, hat aber telefonisch mitgeteilt, dass sowas gar nicht mal so selten vorkommt. Von den Zusatzleistungen und deren Höhen erfährt die Versicherung in der Regel auch gar nichts, denn viele Patienten glauben, dass "es schon so seine Richtigkeit hat bei einer Privaten".
Eine Not-OP verschieben? Weil der Patient evtl. vielleicht kein Einzelzimmer und keine OP durch diesen Chefarzt *buchen* würde?ZitatDann hätte die Klinik entweder die OP verschieben, :
Dienstleistungen wie Autovermietung siehst du konsensual mit Not-Operationen??ZitatDas ist eigentlich auch der allgemeine Konsens über alle Dienstleistungen hinweg. :
Der Termin für die Not-OP stand Monate vorher fest?ZitatDer Termin stand hingegen seit Monaten fest. :
Ich las das bisher so: Eine OP wurde terminiert, vorbereitet und durchgeführt. Dabei/danach gab es Komplikationen, deshalb war eine zweite OP ---die Not-OP--- nötig.
Du willst dich gegen die erhöhten Kosten aufgrund der Not-OP wehren? Oder gegen die Notwendigkeit der Not-OP?
Die PKV meint wohl *Abrechnungsbetrug*. Ja, das kommt wohl nicht selten vor, lässt sich aber wohl selten nachweisen, wenns denn jemand bemerkt.
Allerdings kann ein Privatversicherter seine *Dienstleistungs-Abrechnung* über KH-Leistungen immer selbst lesen und durchaus kritisch hinterfragen.
Das geht auch viel einfacher als bei den GKV. Da müsste der Patient erst zu seiner Kasse und um die Abrechnung bzw. um Einsicht oder Kopie bitten.
Kann es sein, dass du hier was verwechselst?
siehe Antwort #7
ZitatEs wurde keine Alternative angeboten, weil keine anderen Zimmer frei waren. Der Termin stand hingegen seit Monaten fest. :
Da kommen dann ein paar Faktoren dazu:
Warum waren keine Zimmer mehr frei?
Warum wurde beim Termin nicht auch gleich die Zimmerkategorie abgeklärt?
Warum konnte man den Termin nicht verschieben?
etc.
Zitatdie Klinik ist sehr sparsam mit konkreten Informationen und der Herausgabe von Dokumenten. :
Dann alle Forderungen nach Dokumenten / Erklärung gerichtsfest machen, also schriftlich, mit Zustellnachweis und Fristsetzung nach Datum.
ZitatDas ist eigentlich auch der allgemeine Konsens über alle Dienstleistungen hinweg. :
Dummerweise gibt es da auch noch die konkludente Zustimmung ...
ZitatDer Termin für die Not-OP stand Monate vorher fest? :
Ich las das bisher so: Eine OP wurde terminiert, vorbereitet und durchgeführt. Dabei/danach gab es Komplikationen, deshalb war eine zweite OP ---die Not-OP--- nötig.
Du willst dich gegen die erhöhten Kosten aufgrund der Not-OP wehren? Oder gegen die Notwendigkeit der Not-OP?
Nein, es geht nicht um die Kosten der Not-OP an sich.
Aber Not-OP = weitere (Chefarzt-)Behandlung = längerer Aufenthalt = höhere Kosten. Für die Not-OP gab es keine Wahl des Arztes. Das war, wie der Name schon sagt, ein Notfall. Es war nur ein Chefarzt da, aber dafür möchte das Klinikum Extragebühren berechnen.
Und mit der Problematik der gesamten Abrechnung wie sie aktuell dasteht, ist fraglich was wirklich sein musste, wofür ein Einverständnis gegeben wurde und was/wofür nicht.
ZitatKann es sein, dass du hier was verwechselst? :
siehe Antwort #7
Nein, auch die Abrechnungen für die Versicherungen wurden direkt an die Versicherung geschickt.
Deshalb ist es ja alles so ein verstrickter Fall und keiner der bisher kontaktierten Anwälte konnte daraus schlau werden Und genau deshalb kommt es einem auch so vor, als würde da gewaltig etwas schief laufen. Dieses ganze Kuddelmuddel lässt instinktiv die Frage aufkommen, aus welchen Gründen eine Not-OP überhaupt durchgeführt werden musste. Mal ganz abgesehen von den abgerechneten Positionen.
Das ist verständlich. Warum auch nicht, denn man konnte doch nicht warten, bis Montag früh der Diensthabende (kleine Arzt) zur Arbeit kommt.ZitatEs war nur ein Chefarzt da, aber dafür möchte das Klinikum Extragebühren berechnen. :
Nur aus der Not-OP resultieren doch die höheren Kosten.ZitatAber Not-OP = weitere (Chefarzt-)Behandlung = längerer Aufenthalt = höhere Kosten. :
Also doch. Du zweifelst die Notwendigkeit der Not-OP an.Zitataus welchen Gründen eine Not-OP überhaupt durchgeführt werden musste :
Es wäre mir neu, dass vor einer Not-OP der Patient nach Einverständnissen (Suite oder Saal)... (2 Tage oder 7) gefragt wird.ZitatUnd mit der Problematik der gesamten Abrechnung wie sie aktuell dasteht, ist fraglich was wirklich sein musste, wofür ein Einverständnis gegeben wurde und was/wofür nicht. :
Es wird aus ärztlicher Sicht gehandelt---oder der Patient entlässt sich auf eigene Verantwortung.
Gute Besserung!
ZitatAlso doch. Du zweifelst die Notwendigkeit der Not-OP an. :
Nein, tut man nicht.
ZitatEs wäre mir neu, dass vor einer Not-OP der Patient nach Einverständnissen (Suite oder Saal)... (2 Tage oder 7) gefragt wird. :
Wie wäre es mal das Eingangsposting und die nachfolgenden Beiträge zu lesen und zu verstehen? Einfach damit man nicht immer am Thema vorbei antwortet ...
Wenn ich es richtig lese, waren sie zuvor auch in diesem KH, es lagen also ihre Unterlagen bzgl. der PKV vor. Vielleicht orientierte man sich daran.
Wie die Belegung der Klinik ist, kann dem Patienten egal sein. Es gibt auch Kassenpatienten welche in einem Einzelzimmer liegen, nämlich dann, wenn zu dem Zeitpunkt keine anderen Patienten vorhanden sind, erlebte ich gerade im Bekanntenkreis.
Trotzdem, wie kommt es dazu, dass das KH mit der Versicherung direkt abrechnen will? Selbst beim Basistarif bekommt man die Rechnungen zugeschickt und man muss sie selber einreichen.
Oder gab es bzgl. der Bezahlung mal Schwierigkeiten?
Warum wiesen sie nach der Not OP als sie wieder ansprechbar waren, niemanden daraufhin, dass ihr Tarif kein Einbettzimmer vorsieht?
Auf ihrer Versicherungskarte welche eingelesen wird, steht doch ebenfalls welche Leistungen sie haben.
Privat versichert ist heute sehr dehnbar, der Basistarif bietet Kassenleistung, deshalb muss man immer darauf hinweisen.
ZitatEs war nur ein Chefarzt da, aber dafür möchte das Klinikum Extragebühren berechnen. :
Was hast Du an meinen Ausführungen zur Regelleistung (Mehrbettzimmer und Allgemeinarzt) und Wahlleistungen (Privatarzt (kann der Chedarzt sein) und zusätzliche kostenpflichtige Unterbringung) nicht verstanden?
ZitatUnd mit der Problematik der gesamten Abrechnung wie sie aktuell dasteht, ist fraglich was wirklich sein musste, wofür ein Einverständnis gegeben wurde und was/wofür nicht. :
Die Problematik, was wirklich sein musste, werden wir hier nicht diskutieren können, weil es dazu medizinischer Fachkenntnis bedarf.
Aber ob das Einbettzimmer und der Privatarzt abgerechnet werden darf (der Privatarzt schreibt in dem Fall die Rechnung auf eigenem Bogen, es läuft nicht über die Krankenhausverwaltung und die Rechnung über die Regelleistung ist %tual zu kürzen, lässt sich abklären, wenn Du zur Klinik fährst und wie schon geschrieben eine Kopie der Wahlleistungsvereinbarung verlangst.
Sie wollen was von Dir, also sollten sie auch ihren Anspruch begründen.
ZitatmE hat es nichts mit Vertragsrecht zu tun. :
Dieser Teil ist reines Vertragsrecht.
Tut mir leid Harry, aber in diesem Bereich nicht. Die schriftliche Vereinbarung ist für Krankenhäuser, die der Bundespflegesatzverordnung unterliegen, zwingend vorgeschrieben.ZitatDummerweise gibt es da auch noch die konkludente Zustimmung :
ZitatFür die Not-OP gab es keine Wahl des Arztes. Das war, wie der Name schon sagt, ein Notfall. Es war nur ein Chefarzt da, aber dafür möchte das Klinikum Extragebühren berechnen. :
Dass Klinikum darf dafür nichts extra berechnen, im Gegenteil, es muss die Regelleistungskosten mindern.
ZitatTrotzdem, wie kommt es dazu, dass das KH mit der Versicherung direkt abrechnen will? :
Das ist der Normalfall hinsichtlich der Regelleistungen. Der Privatversicherte legt seine KK Card im KH vor. Daraus sind alle erforderlichen Daten ersichtlich.
Noch nicht einmal die vollständig. Und man muss nicht darauf hinweisen sondern den von der Versicherung erstellten Behandlungsausweis vorlegen --- und zwar bei jedem Behandlungsfall erneut.ZitatPrivat versichert ist heute sehr dehnbar, der Basistarif bietet Kassenleistung, deshalb muss man immer darauf hinweisen. :
pal: trotz diverser Beiträge von Dir ist mir immer noch nicht klar ob es Dir nur um die Kosten geht - dazu ist nun genug gesagt bis du mehr weisst: oder ob Du auch auf einen Behandlungsfehler hinaus willst. Das wäre dann aber kein Fall für ein Laienforum!
Berry
Mir ist auch nicht klar, um was für eine Private Krankenversicherung es sich handelt.
a) Hast du eine private "Voll"-Krankenversicherung?
oder
b) bist du gesetzlich versichert und hast eine private Zusatzversicherung mit Chefarztbehandlung und Einzelzimmer?
Im Fall a) hast du - soweit ich weiß - immer automatisch Chefarztbehandlung und Einzelzimmer. Das heißt, möglicherweise hast du gar keine Wahl.
Im Fall b) ist es vielleicht anders.
Ich versuche das jetzt alles mal aufzudröseln.
Die ursprüngliche OP
Die Klinik wusste natürlich Monate zuvor von der geplanten OP - entsprechend auch vom Status der privaten Krankenversicherung (keine Zusatzversicherung zur Gesetzlichen).
Ja, die Abrechnungen der Leistungen erfolgte direkt zwischen Klinik und Versicherung.
Sogenannte Zusatzleistungen wie Behandlung vom Chefarzt oder Unterbringung im Einzelzimmer wurden in separaten Rechnungen an mich geschickt.
Der Knackpunkt diesbezüglich sind also wie Sir Berry schreibt Wahlleistungen und mögliche Ausgründungen der Uniklinik für Privatversicherte. Das ist das worum es im Kern geht und wonach wird sich die Suche einer Kanzlei richtet.
Die Antwort darauf Stand jetzt: ich weiß es nicht. Ich weiß es nicht, weil die Klinik (noch) nicht offenlegt,
- welche Wahlleistungen von mir gewollt beantragt wurden und welche nicht (womöglich liegt dazu gar kein Dokument/Einverständnis vor),
- ob ich überhaupt darauf hingewiesen wurde, dass ich selbst Zusatzkosten im Fall XY zu tragen habe oder nicht (worauf ich nicht hingewiesen wurde)
- auf welchen Grundlagen und Verträgen mir die Kosten in Rechnung gestellt werden.
Bis hier hin ist es also schon schön undurchsichtig und die Klinik will zwar Geld, rückt aber mit Details nicht heraus.
Die Not-OP
Ich habe diese OP mit einer anderen Sicht auf die Dinge angesprochen.
Klar, dass dadurch natürlich höhere Kosten für die Versicherung und laut Klinik auch für mich entstanden sind.
Da sich die Klinik aber recht verzögert und alles andere als aussagekräftig zu den Rechnungen oder Vereinbarungen äußert, bekommt man ein mulmiges Gefühl für alles was da passiert.
Was, wenn in der Klinik in mehreren Bereichen Prozesse schief laufen (z.B. Beratung, Behandlung, Abrechnung) und das kein Einzellfall ist?
Was, wenn die Not-OP (unerwartete Blutung am Folgetag der ersten OP) und das zusätzliche Risiko hätte verhindert werden können?
Was, wenn die Klinik so zögerlich Informationen herausgibt, weil sie sich sorgt damit Fehler offenzulegen (z.B. aus Beratung, Behandlung, Abrechnung)?
Das sind die Fragen, die man sich aus rein menschlicher und vernünftiger Sicht stellt.
Was ich natürlich zu 100% weiß, ist welche Leistungen meine Versicherung übernommen hat und welche nicht.
Aber die Aufklärung des ganzen steht noch aus.
Und aus diesem Grund war meine Ursprungsfrage und das Thema hier auf Rechtsgebiete bezogen Durch die hier genannten Themen und Schlagwörter, kann ich mich definitiv besser vorbereiten, sollte es noch unschön werden. Sollte ich dann im Fall der Fälle eine Kanzlei finden die mich unterstützt, sollen sie sich mit den ganzen Fein- und Detailfragen auseinandersetzen
ZitatTut mir leid Harry, aber in diesem Bereich nicht. Die schriftliche Vereinbarung ist für Krankenhäuser, die der Bundespflegesatzverordnung unterliegen, zwingend vorgeschrieben. :
Dass war eine Antwort auf das davor zitierte.
Ich würde einen Anwalt für Medizinrecht nehmen, die kennen sich normalerweise mit dem ganzen Thema aus
ZitatDas sind die Fragen, die man sich aus rein menschlicher und vernünftiger Sicht stellt. :
Mag ja sein, aber derzeit sicher nicht einem Anwalt.
Den medizinischen Teil im Sinne von "war die Not-OP vermeidbar" würde ich einem Fachmediziner meines Vertrauens stellen.
Zum vertragsrechtlichen Teil ist alles gesagt.
Berry
ZitatMir ist auch nicht klar, um was für eine Private Krankenversicherung es sich handelt. :
a) Hast du eine private "Voll"-Krankenversicherung?
oder
b) bist du gesetzlich versichert und hast eine private Zusatzversicherung mit Chefarztbehandlung und Einzelzimmer?
Im Fall a) hast du - soweit ich weiß - immer automatisch Chefarztbehandlung und Einzelzimmer. Das heißt, möglicherweise hast du gar keine Wahl.
Im Fall b) ist es vielleicht anders.
Die PKV Basistarif wurde vergessen, hat ungefähr denselben Status wie ges. versichert.
Und anzunehmen ist, der TE hat den Basistarif und deshalb soll er das EZ sowie die Chefarztbehandlung selber bezahlen.
Bei der PKV kommt es doch immer darauf an, welche Leistungen man abgeschlossen hat.
Mein Mann und Sohn sind in privat versichert, mein Mann hat Chefarzt und EZ, mein Sohn Chefarzt und Zweitbettzimmer.
ZitatMag ja sein, aber derzeit sicher nicht einem Anwalt. :
Das ist klar. Das war die Erklärung zu meinen Gedanken. Ich finde es alles andere als seriös nach knapp 4 Wochen nach der OP zwar mehrfach den Betrag, nicht jedoch die Grundlagen/rechtlichen Bedingungen für die Berechnung genannt zu bekommen.
Irgendwas ist da faul und...
ZitatDen medizinischen Teil im Sinne von "war die Not-OP vermeidbar" würde ich einem Fachmediziner meines Vertrauens stellen. :
...wenn gepfuscht wurde, würde es mich nicht wundern, dass aus genau diesem Grund keine Transparenz besteht. Dann wurde womöglich überall gepfuscht.
ZitatIch finde es alles andere als seriös nach knapp 4 Wochen nach der OP zwar mehrfach den Betrag, nicht jedoch die Grundlagen/rechtlichen Bedingungen für die Berechnung genannt zu bekommen. :
Irgendwas ist da faul und...
Nö, das ist völlig normal. Der patient erhält eine Rechnung über die Wahlleistungskosten. Reicht auch in über 99% aller Falle aus, weil die Leute wissen, dass sie die Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben haben.
Du weisst es nicht oder nicht mehr und solltest die Vereinbarung daher bei der KH Verwaltung anfordern. Kann doch nicht so schwer sein.
Zitat..wenn gepfuscht wurde, würde es mich nicht wundern, dass aus genau diesem Grund keine Transparenz besteht. Dann wurde womöglich überall gepfuscht. :
Ist das jetzt eine besondere Form von Verfolgungswahn? Das eine, die Abrechnung gehört in die Verwaltung,
das andere, der vermutete Ärztepfusch ist dem med. Bereich zuzuordnen.
Nur weil in einem von beiden möglicherweise ein Fehler passierte dies gleich auf das gesammte Konstrukt Krankenhaus auszudehnen, ist denn doch zu weit hergeholt.
Mir fällt auf, dass du die Frage ob Du im Regelversorgungskrankenhaus oder in einer Ausgründung behandelt wurdest, noch nicht beantwortet hast.
Fakten sind zur Beurteilung wesentlich hilfreicher als Vermutungen.
Berry
Sir Berry: Weißt du, dass es wirklich schwierig ist mit dir eine Diskussion zu führen, weil du dich mit jedem Wort viel zu intensiv auseinandersetzt?
Um die Feinheiten kümmert sich im Fall der Fälle ein Anwalt - der keiner von uns hier ist und daher reden wir auch (aber nicht nur) über die menschliche Ebene (ja, Anwälte sind auch Menschen, bevor das jetzt explizit kritisiert wird. Aber der Sinn kommt hoffentlich rüber).
Und es freut mich, dass du in deinem Leben vermutlich nie bis selten in Situationen warst, in denen Zweifel angebracht waren oder in denen "höhere" Entscheidungen nicht hinterfragt werden mussten. Ehrlich, ich bin sogar neidisch denn ich habe im Leben eher die Erfahrung gemacht, dass mich das Bauchgefühl nicht trügt wenn etwas eigenartig erscheint. Das hat auch nichts mit Verfolgungswahn zu tun, sondern mit gesunder Skepsis.
ZitatMir fällt auf, dass du die Frage ob Du im Regelversorgungskrankenhaus oder in einer Ausgründung behandelt wurdest, noch nicht beantwortet hast. :
Weil ich, wie oben beschrieben, darüber keine Auskunft von der Klinik erhalte.
Zitat:
Nö, das ist völlig normal. Der patient erhält eine Rechnung über die Wahlleistungskosten. Reicht auch in über 99% aller Falle aus, weil die Leute wissen, dass sie die Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben haben.
In 4 Wochen kommen 3 Briefe und 1 Telefonat der Klinik, auf meine Rück- bzw. Anfragen zu den Unterlagen bzw. Abrechnung erhalte ich jedoch keine Auskünfte. Da kannst du nun sagen was du willst, aber dieses verhalten ist alles andere als völlig normal.
-- Editiert von pal434256-11 am 27.11.2019 12:08
Zitatsondern mit gesunder Skepsis. :
Eine gesunde Skepsis ist nicht falsch, aber sie sollte sich dann auch im normalen Bereich bewegen und nicht auch Sachen einbeziehen, die völlig normal sind.
Nur die Rechnung zu schicken ist z.B. völlig normal.
ZitatWeil ich, wie oben beschrieben, darüber keine Auskunft von der Klinik erhalte. :
Nur ein Blick auf die Rechnung sollte weiterhelfen, zur Not ein Abgleich mit den Auskünften im www zu dem Krankenhaus.
ZitatSir Berry: Weißt du, dass es wirklich schwierig ist mit dir eine Diskussion zu führen, weil du dich mit jedem Wort viel zu intensiv auseinandersetzt? :
Zitatund daher reden wir auch (aber nicht nur) über die menschliche Ebene :
Nein, wir verstehen uns hier als rechtsgeprägtes Forum, d.h., wir versuchen dem Fragesteller unsere Sicht zur rechtlichen Problematik aufzuzeigen, ggf. verbunden mit Tips zum Verhalten.
Natürlich ist dies ein Laienforum, was aber nicht ausschließt, dass sich auch User mit juristischer Ausbildung melden.
Ich widerspreche insoweit nicht. Aber die wollen was von Dir - Dein Geld. Und dass wird halt nur angewiesen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. nachweise gehören u.U. dazu.ZitatDa kannst du nun sagen was du willst, aber dieses verhalten ist alles andere als völlig normal. :
Berry
ZitatIch widerspreche insoweit nicht. Aber die wollen was von Dir - Dein Geld. Und dass wird halt nur angewiesen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. nachweise gehören u.U. dazu. :
Und genau das ist der Knackpunkt in dem ich dir gänzlich widerspreche. Das genau dieser Eindruck von der Klinik vermittelt werden soll, ist sicherlich richtig.
Aber dass Zahlungen verlangt werden, obwohl sie nicht müssten/dürften/sollten passiert laufend im Leben. Was dann auf technisches oder menschliches Versagen zurückzuführen ist.
Ist es dir ganz ehrlich noch nie im Leben passiert, dass
- du nach einer Dienstleistung einer Werkstatt eine Position auf der Rechnung wiedergefunden hast, die nicht durchgeführt oder verlangt wurde?
- das Kassenpersonal einen Artikel doppel über den Scanner gezogen hat?
- du nach einem Online-Kauf trotz sofortiger Zahlung noch eine Zahlungsaufforderung erhälst?
- ein Anbieter für Internet/Mobilfunk/Versicherungen usw. nach einer Kündigung "versehentlich" noch einmal eine Abbuchung durchgeführt hat?
So viel zum Thema "wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen."
In diesem Fall weigert sich aber eine Partei diese rechtlichen Voraussetzungen transparent darzulegen.
Lass uns das bitte beenden, weil wir offensichtlich unterschiedliche Vorstellungen davon und Erfahrungen darüber haben, wie "die Dinge" im Leben laufen. Recht hin oder her.
Hier geht es aber nicht um eine Online Bestellung oder sonst etwas, sondern um eine Rechnung nach einem KH Aufenthalt.
Eine schriftliche Anfrage an die Klinik, könnte doch Licht ins Dunkel bringen.
Normalerweise muss man Chefarzt und Einzelzimmer immer bestätigen, bei einer Not OP war das halt nicht möglich, deshalb klären, warum sie in den Genuss der Vorzugsbehandlung kamen, obwohl offenbar nur ein Basistarif mit ihrer PKV besteht.
Sie sehen alles zu pessimistisch, indem sie den medizinischen Bereich mit dem buchhalterischen mischen.
Zitat...wenn gepfuscht wurde, würde es mich nicht wundern, dass aus genau diesem Grund keine Transparenz besteht. Dann wurde womöglich überall gepfuscht. :
Was haben sie bisher unternommen? Haben sie auch mit ihrer PKV gesprochen. Was wollen sie transparent vorgelegt bekommen?
Als langjähriger Versicherter gibt es vielleicht einen Mittelweg, sollten sie einen örtlichen Ansprechpartner haben, suchen sie das persönliche Gespräch.
ZitatWas haben sie bisher unternommen? Haben sie auch mit ihrer PKV gesprochen. Was wollen sie transparent vorgelegt bekommen? :
Mit PKV gesprochen - um Hilfestellung beim Verstehen des ganzen Vorganges gebeten. Dort gab es leider nur allgemeine Aussagen, da sie Angst hatten schnell in den Bereich einer Rechtsberatung zu rutschen.
Mit 2 Kanzleien gesprochen - von denen sich aber beide nicht an das Thema getraut hätten, weil es zu verwirrend aussieht. Beide Kanzleien spezialisiert auf Vertragsrecht und eine davon auch Medizinrecht.
Mehrere Schreiben mit der Klinik gewechselt und ein Telefonat geführt. Im Telefonat konnte oder wollte man aber keine finalen bzw. klärenden Aussagen treffen obwohl es eine Durchwahl zur Erlösstelle war. Alleine dieses Telefonat war so eigenartig. Erst keine Auskunft "aus Datenschutzgründen", dann keine Aussage weil Unterlagen (noch) nicht vollständig eingetroffen sein sollen. Dann ging es auf einmal um Befugnisse und ob die Person überhaupt irgendwelche Aussagen zu dem ganzen Fall treffen darf oder nicht. Wohlbemerkt alles innerhalb eines Gespräches.
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