Anzeige wegen Betrug erhalten

23. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Noah007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug erhalten

Hallo es geht um folgendes:

Ich habe einen Artikel für 55 € mit Versand über PayPal verkauft. Die Käuferin sagte mir jedoch nach Erhalt der Ware, dass diese Gefälscht sei.
Ich habe ihr aber vor Kauf gesagt, dass der Artikel original sei, da ich ihn geschenkt bekommen habe und es angenommen habe, jedoch ohne irgendeinen Beweis.
Die Person die mir den Artikel schenkte ist leider kürzlich verstorben.

Für mich hat der Artikel sehr original gewirkt, da er meiner Meinung nach gut verarbeitet war und auch ein Markenschild dran hing. Ich kenne mich mit Imitaten wirklich nicht aus und bin auch erst 17 Jahre alt . ( habe auch keine Vorstrafen )

Ich wollte der Käuferin das Geld auch erst nicht wiedergeben, da ich keinerlei Bestätigung hatte dass er wirklich gefälscht sei. Doch dann hat sie mir einen selbst getippten Brief geschrieben, in dem sie mir droht und sagt ich solle ihr das Geld zurück zahlen sonst würde sie die Anzeige die sie gegen mich gestellt hat nicht zurücknehmen.

Ich habe ihr das Geld aus Angst komplett zurück erstattet und somit ihre Anforderungen im Brief erfüllt. Jedoch möchte sie die Anzeige nicht zurücknehmen und droht mir mit weiteren Kosten, Weil sie meint ich solle ihr Den Versand für den selbst getippten Brief ( der per Einschreiben kam) bezahlen plus die Anzeigen Bestätigung, welche laut der Käuferin zusätzliche 8€ gekostet hat.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Fragen hast Du keine? Aber wenn ich mal vermuten darf, geht es um das "Zurücknehmen" der Anzeige: Derlei geht gar nicht, weswegen es irrelevant ist. Und wenn ich mal vermuten darf: Von der Anzeige weißt Du nur durch die Käuferin, nicht von der Polizei? Dann gibt es nämlich gar keine Anzeige...
plus die Anzeigen Bestätigung, welche laut der Käuferin zusätzliche 8€ gekostet hat. Quatsch. Stell den Kontakt mit der Dame ein und fertig.

-- Editiert von muemmel am 23.11.2019 17:35

-- Editiert von muemmel am 23.11.2019 17:36

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Noah007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Das ist richtig ich habe nur von der Käuferin über die Anzeige erfahren, die Polizei hat sich noch nicht bei mir gemeldet. Allerdings hat sie mir Bilder von Formularen geschickt die von der Polizei unterschrieben wurden bezüglich der Anzeige. Die sehen so echt aus ich glaube nicht dass sie was gefälscht hat. Was mich verwirrt, ist dass sie sich selbst widerspricht und Ihre Anzeige jetzt doch nicht mehr zurücknehmen möchte..

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hast Du den Artikel zurück bekommen?

Lad mal die Bilder von den Polizeiformularen hier hoch (mit geschwärzten Namen), über einen freehoster

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#4
 Von 
Noah007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein den Artikel habe ich nicht zurückbekommen, da die Käuferin mir versicherte er würde als Beweismittel bei der Polizei liegen. Dennoch habe ich hier die volle Summe erstattet. Bilder würde ich nur sehr ungern hochladen, da man es zum Beispiel am Hintergrund o.a. Wieder erkennen könnte, ich möchte mich da ungern in weitere Schwierigkeiten versetzen. Was ich allerdings dazu sagen kann, ist das sie mir ein Bild des „Sicherstellungsprotokolls" und „der Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige" gesendet hat.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Na dann scheint das mit der Polizei wohl zu stimmen.

Und auf dem Sicherstellungsprotokoll ist der Artikel angegeben den du ihr geschickt hast?

Dann kannst du Moment einfach nur abwarten, bis Post von der Polizei kommt. Denn zurücknehmen kann sie die Anzeige wie schon gesagt nicht. Das geht jetzt normal seinen Weg.

Weiteres Geld würde ich ihr vorerst nicht erstatten. Jedenfalls nicht die 8,00 Euro. Kann man zur Not immer noch.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.11.2019 22:18

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Noah007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die hilfreiche antwort. der artikel ist auf dem protokoll nicht zu erkennen, da sie mir nur den oberen part gesendet hat. ich werde dann abwarten.. macht mich doch sehr nervös.. aber ich werde auf jeden Fall kein Geld mehr senden und mich bald Falls ein Brief von der Polizei kommt mit meinem Anwalt auseinandersetzen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

und mich bald Falls ein Brief von der Polizei kommt mit meinem Anwalt auseinandersetzen Dessen Kosten sind Dir bekannt? Viele denken ja, man bekäme einen Anwalt für Strafsachen irgendwie kostenlos gestellt - das ist jedoch nicht so.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Noah007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

um Anwaltskosten geht es ja nicht, ich verstehe nicht was das damit zu tun hat.
Was viele denken spielt keine Rolle. Als Kleinverdiener kriegt man vom Staat einen Anwalt bezahlt und das ist wohl so. Davon kenne ich einige Fälle Und habe schon genug mitbekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Noah007):
Als Kleinverdiener kriegt man vom Staat einen Anwalt bezahlt und das ist wohl so.

Was genau hat man denn an
Zitat (von muemmel):
das ist jedoch nicht so.

nicht verstanden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Was viele denken spielt keine Rolle


Nein, eine Rolle spielt was die Rechtslage ist. Und da sind Mümmels Ausführungen völlig korrekt.

Zitat (von Noah007):
Als Kleinverdiener kriegt man vom Staat einen Anwalt bezahlt


Aber nicht in Strafsachen . Dort nur ein einmaliges Beratungsgespräch.

Selbst nach der neuen, günstigeren, EU-Richtlinie dürfte in diesem Fall noch kein Fall der Pflichtverteidigung vorliegen, wobei die a) grds. nicht umsonst ist, ausser bei Freispruch (oder im Jugendrecht nach Anklage) und b) aktuell noch offen ist, was mit den Kosten passiert, wenn nach Beiordnung noch im EV gem. § 170(2) StPO eingestellt wird.

Abgesehen davon kannst Du mit 17 noch gar keinen Anwalt wirksam beauftragen. Das müsste Dein gesetzlicher Vertreter tun. Kostenlos wird der in jedem Fall nicht sein. Abgesehen -wie gesagt- von einer einmaligen Beratung ohne Tätigkeit mit Aussenwirkung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Was viele denken spielt keine Rolle. Offenbar doch, denn Du glaubst ja den gleichen Quatsch wie viele Leute.
Davon kenne ich einige Fälle Und habe schon genug mitbekommen. Das waren dann bloß keine Strafsachen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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