Steuererklärung Ärger mit Finanzamt

24. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Biggimaus
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuererklärung Ärger mit Finanzamt

Zusätzliche außergewöhnliche Belastungen nach §33a EStG

Ein seit der Geburt schwer behindertes erwachsendes Kind, Pflegegrad 5, Merkzeichen aG, H, Bl lebt bei den Eltern, der Pflegepauschbetrag wird auf die Eltern übertragen.

Seit 15 Jahren wird eine Aufstellung über Fahrtkosten des Kindes geführt, auch Fahrten für Urlaub und Besuchsfahrten, so wie es im Gesetzestext steht.

Die jährliche Fahrleistung wird anhand von Werkstattrechnungen nachgewiesen, es werden ca. 15.000 km im Jahr gefahren und ca. 9000 km entfallen auf das Kind. Also im angemessenen Rahmen.

Die Eltern setzen keine Werbungskosten ab, da sie mit einem Dienstwagen zur Arbeit fahren.

Jetzt gibt es plötzlich Probleme.

Die neue SB verlangte zuerst erneut eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, obwohl er unbefristet gültig ist und bereits vorgelegen hat.

Sie forderte eine erneute Aufstellung über die Aufwendungen für Arznei, Heil- oder Hilfsmittel, die ihre Notwendigkeit durch ärztliche Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen haben.

Das kann man leider nicht bei den frei verkäuflichen Arzneien ohne Rezeptpflicht, da man jedes Mal ein grünes Rezept holen müsste, und auch nicht jeder Arzt das mit macht. Es handelt sich um Mittel gegen Allergie, Erkältung usw. .

Zu den Fahrtkosten wurde nichts angefragt!?!

Jetzt hat man den Steuerbescheid erhalten und sämtliche Krankheitskosten wurden doch anerkannt aber abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung bleiben 0,--€. Die Fahrtkosten erscheinen nirgends, auch nicht in den Erläuterungen. Daraufhin rief man beim Finanzamt an um eine schlichte Änderung zu bewirken. Die SB schaute nach und ja, alles wurde beantragt. Aber Die SB meinte, es stünde einem keine Fahrtkosten zu, wenn man den Behindertenpauschbetrag nutzt. Und man müsse außerdem für Fahrtkosten ein Fahrtenbuch führen. Man teilte Gegenargumente mit aber die SB meinte nur, wenn man sich beschwert fühle solle man doch Einspruch einlegen.

Da man aber bei einem Einspruch mit einer Verböserung rechnet, wegen der Krankheitskosten, möchte man nochmals schriftlich einen Antrag auf Änderung faxen. Vielleicht lenkt sie ja doch ein. Vielleicht hat sie es wirklich nur vergessen.

Wie ist das alles einzuschätzen, was richtiger Weise zu tun, was soll man davon halten?

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1 Antwort
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#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Biggimaus):


Da man aber bei einem Einspruch mit einer Verböserung rechnet, wegen der Krankheitskosten, möchte man nochmals schriftlich einen Antrag auf Änderung faxen. Vielleicht lenkt sie ja doch ein. Vielleicht hat sie es wirklich nur vergessen.
Da das hier grundsätzlich auch im Rahmen des §177 AO wie das Hornberger Schießen ausgehen kann, muss man sich fragen, was gegen den Einspruch spricht?

taxpert

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