Mahnbescheid von Rainer Haas und Kollegen wegen der Hamburg Hochbahn, sofort bezahlen?

24. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid von Rainer Haas und Kollegen wegen der Hamburg Hochbahn, sofort bezahlen?

Hallo Liebe Leute,

bin in Oktober 2017 schwarz gefahren und habe als Student anscheined vergessen mein Semesterticket nachzuweisen, sodass ich nun ein Mahnbescheid erhalten habe.

https://imgur.com/a/8kAvlaX

Ich würde gern die Schulden sofort abbezahlen und dem Mahnbescheid danach widersprechn, damit sich die Kosten nicht erhöhen.
Sind den alle Kosten vom Mahnbescheid richtig, sodass ich alles morgen bezahlen kann?

-- Editiert von MilatAFK am 24.11.2019 19:14

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
bin in Oktober 2017 schwarz gefahren und habe als Student anscheined vergessen mein Semesterticket nachzuweisen, sodass ich nun ein Mahnbescheid erhalten habe.


Was denn nun? Sind sie schwarzgefahren oder haben Sie einfach nur Ihr Semesterticket vergessen?

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Hat Rainer Haas und Kollegen Ihnen eigentlich eine Vollmacht vorgelegt?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
bin in Oktober 2017 schwarz gefahren und habe als Student anscheined vergessen mein Semesterticket nachzuweisen, sodass ich nun ein Mahnbescheid erhalten habe.


Was denn nun? Sind sie schwarzgefahren oder haben Sie einfach nur Ihr Semesterticket vergessen?


Habe nur mein Semesterticket vergessen und Gott sei dank denn auch so eben wieder gefunden von damals.

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#4
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Hat Rainer Haas und Kollegen Ihnen eigentlich eine Vollmacht vorgelegt?


Nein. Es kam nur der Mahnbescheid. Hab auch heute meine Fahrkarte von damals gefunden( Semesterticket).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von MilatAFK):
https://imgur.com/a/8kAvlaX


"Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit 37,80"

Die Frage die ich icht weiß, ob ich diese Summe bezahlen muss oder halt nicht. Ansonsten sieht ja alles inordnung aus und Hauptforderung wird auf 3,5 Euro angepasst, da ich mein Semesterticket vorlegen werde.

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#6
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
"Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit 37,80"


Gab es denn vorher schon Post von denen ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Zitat:
"Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit 37,80"


Gab es denn vorher schon Post von denen ?


Nicht an die ich mich erinnern kann und aufjedenfall nichts in den letzten 6 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn es nie eine Mahnung o.ä. gab, dann könnte man sich auf den Standpunkt stellen, nur die 60€ zu bezahlen. Dann dem Mahnbescheid komplett widersprechen.

Ist halt etwas wackelig. Wenn es eine Mahnung gab aber nie einen Anwaltsbrief, dann sind die Posten "Auskünfte" und "vorgerichtliche Tätigkeit" Unsinn. Die 5€ Mahngebühren sind ggf. leicht zu hoch. Der Rest wäre OK.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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