Hallo Liebe Leute,
bin in Oktober 2017 schwarz gefahren und habe als Student anscheined vergessen mein Semesterticket nachzuweisen, sodass ich nun ein Mahnbescheid
erhalten habe.
https://imgur.com/a/8kAvlaX
Ich würde gern die Schulden sofort abbezahlen und dem Mahnbescheid danach widersprechn, damit sich die Kosten nicht erhöhen.
Sind den alle Kosten vom Mahnbescheid richtig, sodass ich alles morgen bezahlen kann?
-- Editiert von MilatAFK am 24.11.2019 19:14
Mahnbescheid von Rainer Haas und Kollegen wegen der Hamburg Hochbahn, sofort bezahlen?
24. November 2019
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Frage vom 24. November 2019 | 19:00
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid von Rainer Haas und Kollegen wegen der Hamburg Hochbahn, sofort bezahlen?
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#1
Antwort vom 25. November 2019 | 11:17
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:bin in Oktober 2017 schwarz gefahren und habe als Student anscheined vergessen mein Semesterticket nachzuweisen, sodass ich nun ein Mahnbescheid erhalten habe.
Was denn nun? Sind sie schwarzgefahren oder haben Sie einfach nur Ihr Semesterticket vergessen?
#2
Antwort vom 25. November 2019 | 11:19
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Hat Rainer Haas und Kollegen Ihnen eigentlich eine Vollmacht vorgelegt?
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#3
Antwort vom 26. November 2019 | 10:50
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:bin in Oktober 2017 schwarz gefahren und habe als Student anscheined vergessen mein Semesterticket nachzuweisen, sodass ich nun ein Mahnbescheid erhalten habe.
Was denn nun? Sind sie schwarzgefahren oder haben Sie einfach nur Ihr Semesterticket vergessen?
Habe nur mein Semesterticket vergessen und Gott sei dank denn auch so eben wieder gefunden von damals.
#4
Antwort vom 26. November 2019 | 10:58
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHat Rainer Haas und Kollegen Ihnen eigentlich eine Vollmacht vorgelegt? :
Nein. Es kam nur der Mahnbescheid. Hab auch heute meine Fahrkarte von damals gefunden( Semesterticket).
#5
Antwort vom 26. November 2019 | 11:05
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitathttps://imgur.com/a/8kAvlaX :
"Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit 37,80"
Die Frage die ich icht weiß, ob ich diese Summe bezahlen muss oder halt nicht. Ansonsten sieht ja alles inordnung aus und Hauptforderung wird auf 3,5 Euro angepasst, da ich mein Semesterticket vorlegen werde.
#6
Antwort vom 26. November 2019 | 15:58
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Zitat:"Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit 37,80"
Gab es denn vorher schon Post von denen ?
#7
Antwort vom 26. November 2019 | 16:16
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:"Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit 37,80"
Gab es denn vorher schon Post von denen ?
Nicht an die ich mich erinnern kann und aufjedenfall nichts in den letzten 6 Monate.
#8
Antwort vom 27. November 2019 | 08:33
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Wenn es nie eine Mahnung o.ä. gab, dann könnte man sich auf den Standpunkt stellen, nur die 60€ zu bezahlen. Dann dem Mahnbescheid komplett widersprechen.
Ist halt etwas wackelig. Wenn es eine Mahnung gab aber nie einen Anwaltsbrief, dann sind die Posten "Auskünfte" und "vorgerichtliche Tätigkeit" Unsinn. Die 5€ Mahngebühren sind ggf. leicht zu hoch. Der Rest wäre OK.
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