Grundstücksgrenze, Messtoleranzen

25. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz531791-76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksgrenze, Messtoleranzen

Hallo,

wir haben vor Kurzem unseren Zaun zum Nachbargrundstück setzen lassen. Die Rasenkante, die wir gesetzt haben, liegt knapp 10cm innerhalb unseres Grundstücks, die Pfosten auf der Linie, lediglich die Ausläufe der Betonfundamente der Pfosten ragen etwas in den benachbarten Grund. (Wir haben uns bereit erklärt, dieses wegzusägen, wenn gewünscht).
Als wir die Randsteine gesetzt haben, waren die Besitzverhältnisse des Grundstücks noch ungeklärt. Kurz drauf wurde es in zweit geteilt und ein neuer Grenzstein (Röhrchen) an unser Grundstück angrenzend gesetzt.
Nun sieht es so aus, als wenn das neue Röhrchen weiter in unser Grundstück ragt als die beiden „ursprünglichen" Grenzpunkte (es liegt alles auf einer geraden Linie, diese ist knapp 30 Meter lang) Der Besitzer bemängelt nun unter anderem, dass „der Zaun" in das Nachbargrundstück steht (Pfosten, nicht die Matten, die sind sogar noch in unserem Grund)
Wir sprechen hier von Max. 3 cm.
Auf Nachfrage beim Vermessungsamt ob diese den neuen Grenzpunkt nochmal überprüfen könnten, bekam ich die Aussage, dass man grundsätzlich 3cm Messtoleranz einberechnet und er auf seinem Bild sehen könnte, dass alles in einer Linie sei und korrekt ausgeführt wurde. Und wenn der Nachbar wegen 3cm das Streiten anfängt hat er ganz andere Probleme. Damit kann ich nun nur bedingt leben.
Sollte es zu weiteren Auseinandersetzungen kommen, kann der Nachbar bzw. nun ja zwei Nachbarn bewirken, dass wir den Zaun wieder abreißen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von amz531791-76):
Der Besitzer bemängelt nun unter anderem, dass „der Zaun" in das Nachbargrundstück steht
Wenn er das unbedingt weiter treiben will, muss er loslegen. Ihr zunächst nicht.
Ihr müsst auch nicht zu den Ämtern rennen und nachfragen.
Der Nachbar könnte (auf seine Kosten) eine neue Grundstücksvermessung beauftragen.

Zitat (von amz531791-76):
kann der Nachbar bzw. nun ja zwei Nachbarn bewirken, dass wir den Zaun wieder abreißen?
Wieso 2 Nachbarn? Alle beide meckern wegen der *Grenzverletzung*?

Bevor dort jemand was bewirkt, kannst du unbedingt ruhig sein.

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#2
 Von 
Naiima
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

Um wie viel cm geht es denn inklusive dem Beton Fundament das in Nachbars Grundstück ragt?

3 cm ist vielleicht noch als geringfügig anzusehen allerdings kann es mit dem Betonfundament zusammen eng für Sie werden.

Waren offizielle Abmarkungen vorhanden als Sie den Zaun gesetzt haben oder wurden diese erst nach der Teilung des angrenzenden Grundstücks gesetzt?


-- Editiert von Naiima am 28.11.2019 12:17

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#3
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von amz531791-76):
Auf Nachfrage beim Vermessungsamt ob diese den neuen Grenzpunkt nochmal überprüfen könnten, bekam ich die Aussage, dass man grundsätzlich 3cm Messtoleranz einberechnet und er auf seinem Bild sehen könnte, dass alles in einer Linie sei und korrekt ausgeführt wurde. Und wenn der Nachbar wegen 3cm das Streiten anfängt hat er ganz andere Probleme. Damit kann ich nun nur bedingt leben.


Ich kann Dir real berichten wie ein Amtsgerichtsrichter entschieden hat.
Nachbar A musste die Betonsäge holen und 2 cm Überstand absägen. Das Carport-Pfosten-Fundament ragte um 2 cm über die Grenze, die zuvor, A und B beprochen haben. B machte dann einen Rückzieher und focht es vor Gericht aus. B log auch noch dreist, so ein hinterfetziger Typ, daß es dieses Gespräch nicht gab. Der Spaß kostete beide jeweils fast 1.500 Euro. Es gab eine gütliche Einigung. Das Fundament selber musste nicht ausgebuddelt werden.

Ergänzend muss man sagen, A hat sich weil er ein Neuling ist, ungeschickt angestellt. ( Hatte das Althaus als Rechtsnachfolger übernommen). B hätte auch einmal erklären können warum es überhaupt keinen Grenzstein gab, der seltsamerweise verloren gegangen ist.
Nachdem es zur Klage kam und noch nicht entschieden wurde, hat A das Grundstück auf seine Kosten noch nach nachträglich vermessen lassen.
Hätte ich nicht gemacht. Hätte doch der Kläger beweisen sollen.



-- Editiert von Rosenfreund am 04.12.2019 20:01

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