Trennung der Eltern & gemeinsames Haus, in das Kinder (mit)investiert haben

25. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Marie1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung der Eltern & gemeinsames Haus, in das Kinder (mit)investiert haben

Liebes Forum,

ich halte mich kurz, versuche trotzdem alle nötigen Infos anzureißen. Vor Kurzem kam die 2,5-jährige Affäre meines Vaters ans Licht. Er liebt die andere Dame und möchte die Affäre - nach über 30 Ehejahren mit meiner Mutter - nicht aufgeben, meine Mutter möchte sich trennen. Sie bewohnen gemeinsam ein Haus mit einer großen Pferdeanlage auf dem Grundstück (Stallung). In dem Haus haben drei Kinder mittlerweile Eigentumswohnungen, die in den letzten Jahren entstanden sind. Das Haus war zu Zeiten des Kaufs (vor ca. 13 Jahren) stark renovierungsbedürftig und kaum ausgebaut. Nun besteht es aus der Wohnung meiner Eltern (ca. 100 qm), einer 90 qm Wohnung, einer 70 qm Wohnung und einer gerade entstehenden zweiten 70 qm Wohnung. Die Kredite für die Eigentumswohnungen laufen/liefen über meine Eltern, wurden allerdings von den Kindern bedient. Die Kinder haben das Gesamthaus auch renoviert - mein Vater hat nichts gemacht (außer Pferde + andere Damen). Mein Vater möchte nicht ausziehen - eine Möglichkeit sehen wir aktuell darin, ihm anzubieten, ihn auszuzahlen. Ggf. eine Chance, ihn aus dem Haus zu bekommen - er neigt zu Gewalt, darauf möchten wir es nicht ankommen lassen. Wenn er nicht ausziehen möchte, haben wir auch nichts in der Hand, ihn dazu "zu bringen", oder? Wird beim Ermitteln des Haus/Grundstück/Stallung-Gesamtwertes berücksichtigt, dass wir Kinder in das Haus investiert haben?

Ich hoffe, diese Ausführungen sind nicht zu wirr. Mir kommt unsere Situation sehr schwierig vor, wir (meine Mutter + Kinder) stehen aktuell vor einer (für uns) nicht wirklich in den Griff zu bekommenden Situation. 1. Wissen wir nicht, wie wir ihn (rechtlich) zum Gehen bewegen können. 2. Haben wir - da nichts schriftlich - Angst, dass er eine unangemessene Summe von uns möchte. Was machen wir, wenn er sich nicht auszahlen lassen möchte? Davon gehen wir leider fast aus. Für absolut jeden Ratschlag/Hinweis bin ich sehr dankbar.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Tja,die einzig wichtige Information fehlt: wen gehört das Hasu,d.h. wer steht mit welchem Anteil im Grundbuch?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Ich finde nur den Wunsch der Mutter, sich zu trennen.
Das ist mal gar nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marie1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Tja,die einzig wichtige Information fehlt: wen gehört das Hasu,d.h. wer steht mit welchem Anteil im Grundbuch?


Das stimmt natürlich: Meine Eltern stehen beide zu gleichen Anteilen im Grundbuch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marie1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich finde nur den Wunsch der Mutter, sich zu trennen.
Das ist mal gar nichts.


Das stimmt natürlich. Wahrscheinlich sollte eine Scheidung alsbald angegangen werden. Anscheinend ist es sein gutes Recht, bis dahin - und ggf. darüber hinaus - seine Affäre (auf dem gemeinsamen Grundstück) zu leben, unsere Familie zu demütigen, meine Mutter arg zu beleidigen (und ihr psychisch sehr zuzusetzen). Wem das Haus zur Hälfte gehört, der kann dort wohl auch tun und lassen, was er möchte - so zumindest alles, was ich mithilfe von Google dazu aufschnappen konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
In dem Haus haben drei Kinder mittlerweile Eigentumswohnungen, die in den letzten Jahren entstanden sind.


Handelt es sich tatsächlich um Eigentumswohnungen oder um Wohnungen?

Zitat:
Meine Eltern stehen beide zu gleichen Anteilen im Grundbuch.


Dann wird es am Ende vieleicht darauf hinaus laufen, dass ihm die Hälfte ausbezahlt werden muss.

Zitat:
Ggf. eine Chance, ihn aus dem Haus zu bekommen


Ob Vater oder Mutter im Haus bleiben darf hängt davon ab, wer die Voraussetzungen des § 1568a BGB am besten erfüllt. Da hat Deine Mutter durchaus Chancen, aber ob sie das Haus danach alleine halten kann ist dann wieder eine andere Frage. Wem das Haus auf Basis des § 1568a BGB zugewiesen wird entscheidet im Zweifel ein Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

1. Es ist zu klären, wem die "Eigentumswohnungen" gehören, wer also Eigentümer, und zwar im GRundbuch eingetragen, ist.

2. Wir haben seit Mitte der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts kein Verschuldensprinzip bei Scheidungen mehr. Es ist für das Scheidungsverfahren letztlich einerlei, wer wann wie Ehefrau und Kinder beleidigt, betrogen hat oder sonst was schlimmes getan hat. Ein Verschuldensprinzip gibt es nicht mehr. Und ein Abstrafen auch nicht

3. Für das anleiern eines Scheidungsverfahrens muss man mindestens 9 Monate getrennt leben. Die Scheidung dauert dann nochmals Monate (wenn man sich in allen Sachen einig ist) bis hin zu Jahren, wenn alles streitig verhandelt wird.

Da die Fragestellerin und die Familie wohl keine Kenntnisse familienrechtlicher Art haben, wäre es vielleicht sinnvoll, wenn die Mutter bereits jetzt einen Anwalt aufsuchen würde, damit mal spitz gerechnet wird und die Weichen vn Anfang an so gestellt werden, dass die Mutter zumindest einen Teil ihrer Vorstellungen durchgesetzt bekommt. Und die zweifellos sehr schwierige Situation durch falsche Erwartungen nicht noch schwieriger gestaltet wird.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Marie1986):
Anscheinend ist es sein gutes Recht, bis dahin
Ja, es ist ihm jedenfalls so lange nicht verboten, wie niemand etwas dagegen tut.
Gutes Recht muss man das nicht nennen. Ihr habt es, auch als erwachsene Kinder, wohl lange mitgemacht bzw. geduldet, habt auch euer *Gutes* davon.
Die Trennung kann man erklären, ab dann läuft grundsätzlich das Trennungsjahr, danach kann man den Scheidungsantrag stellen.
Zitat (von Marie1986):
so zumindest alles, was ich mithilfe von Google dazu aufschnappen konnte.
Ja, so ist es nun mal. Aber man kann etwas dagegen tun. Eure Mutter wäre nicht die erste und ganz sicher nicht die letzte, die das tut.
Ich rate deiner Mutter ebenso, bald eine Anwalt mit der Sache zu betrauen,.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 40x hilfreich)

Das ist ein kniffliger Fall!
Deine Mutter sollte sich umgehend einen guten Anwalt besorgen.
Sie sollte auch die Konten im Blick behalten.

Wo will der Vater denn in dem Haus wohnen? Doch nicht weiter bei seiner Frau, oder?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich rate deiner Mutter ebenso, bald eine Anwalt mit der Sache zu betrauen,.


Dem schließe ich mich vorbehaltlos an.

Aber nicht, weil es ein schwieriger Fall wäre, Schwierigkeiten rechtlicher Art sind bis jetzt nicht wirklich erkennbar, sondern - wie wirdwerden schrieb - weil jetzt schon die richtigen Weichen gestellt werden sollten.
Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass Nichteigentümer in die Hütte investieren ohne Gewissheit von den Investitionen etwas zu haben.

Zitat (von lyra82):
Wo will der Vater denn in dem Haus wohnen?

Die richtige Frage wäre, wo wollen beide Elternteile in Zukunft wohnen? Das Haus verfügt über mehrere Wohnungen, wie berichtet wurde. Da ist es faktisch möglich, dass ein Elternteil in der einen das andere in der anderen Wohnung wohnt. Ob man das will? Ich habe da Zweifel. Aber auf den Willen des anderen käme es nicht an.

Zitat (von Marie1986):
Was machen wir, wenn er sich nicht auszahlen lassen möchte?


Ihr, macht garnichts, denn ihr habt keine Karten in dem Spiel. Die Eltern (beide) könnten wenn es keine gütliche Einigung gibt die Teilungsversteigerung anleiern. Dann wäre die Hütte u.U. aber für beide weg.

Marie: die Trennung möglicherweise Scheidung ist Sache eurer Eltern. Selbst wenn ihr Kinder das Verhalten des Vaters nicht billigt ist es unklug Partei zu ergreifen. Diese Aussage wird vielleicht erst in vielen Jahren verständlich.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Marie1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Runde,

großen Dank für die vielen Denkanstöße! Es zeichnet sich über die einzelnen Antworten hinweg ab: Meine Mutter muss und wird in den nächsten Tagen einen Anwalt aufsuchen, um sich über Möglichkeiten "aufklären" zu lassen - denn, wie schon vermutet, wir haben wirklich keinerlei Rechtskenntnisse in diesem Bereich. Um trotzdem noch die Fragen aufzugreifen, die in einigen Beiträgen gestellt wurden: (1) Es sind "nur" Wohnungen, wir Kinder sind nicht die Eigentümer. Für die Wohnungen wurden von uns 55.000, 45.000 und 25.000 Euro (+ viele, viele Stunden Renovieren) investiert, einer meiner Brüder muss "seinen" Kredit noch wenige Monate bedienen, dann sind alle "Kinder-Wohnungen" (Innenausbau) abbezahlt. (2) Die Wohnungen sind alle bewohnt, ggf. werde ich aufgrund eines Jobwechsels in ein anderes Land ziehen, mein Vater könnte sich vorstellen, in meine Wohnung (mit seiner Geliebten) einzuziehen. Derzeit möchte er weiterhin mit meiner Mutter in der "Hauptwohnung" leben. (3) Zu § 1568a BGB: Mein Vater ist auf dem Papier der "(sozial/ökonomisch) schwächere", meine Mutter verdient durch ihre Haupterwerbstätigkeit (deutlich) mehr, wir Kinder sind alle Ende zwanzig/Mitte dreißig. (4) Etwas knifflig ist noch, dass die Pferde-Anlage auch Boxen zur Vermietung beinhaltet und meine Eltern hier gemeinsam Gewinn erzielen. Darauf verzichtet meine Mutter gerne komplett, wenn er uns keine Steine bzgl. des Hauses in den Weg legt. (5) Zum Tipp, die Konten im Blick zu behalten: Ein gemeinsames Sparbuch ist heute anscheinend schon "versteckt" worden, während meine Mutter arbeiten war. Und @Berry: Sich auf eine Seite zu stellen, mag oft nicht klug sein. Mein Vater hat sich allerdings schon vor Jahren/Jahrzehnten uns Kindern gegenüber klar positioniert. Mit dem nüchternen Verhältnis, das wir (Kinder + er) pflegten, kamen wir gut klar, solange er meine Mum in Ordnung behandelt(e) (und sie die "Beziehung" zu ihm in der Form führen wollte...). Jetzt reicht sein Ego-Verhalten einfach mal...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Aus leidvoller Erfahrung : Mum sollte umgehend ein eigenes Konto eröffnen oder Dad zumindest eine evtl vorhandene Kontovollmacht entziehen, falls er Zugriff auf das Konto hat. Ihr Geld sollte nicht mehr auf ein gemeinsames Konto eingehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ob die Kinder Kredite bedienen oder Miete zahlen, das ist doch Pott wie Deckel. Nach den letzten Infos handelt es sich hier nur um eine Sache der Eltern. Die Kids sind da gut beraten, sich da raus zu halten.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 26.11.2019 07:32

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Marie1986):
Mein Vater ist auf dem Papier der "(sozial/ökonomisch) schwächere",
Ich lese nur DAS.
Ihr Kinder habt euch da in irgendwelche Strudel reingelesen... alles Unfug.

Trennung erklären, Konten trennen, Mutter zum Anwalt jagen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.294 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen