Fällt Spekulationssteuer beim Verkauf einer, in kurzer Kette vererbten, Wohnung an?
Eine vom Erblasser (A) geerbte Wohnung (leerstehend, ungenutzt) wird durch den plötzlichen Tod des eigentlichen Erben (B), an einen ihn beerbenden Schlusserben (C) weiter vererbt. Die Wohnung wurde vom ursprünglichen Erblasser (A) 25 Jahre selbst bewohnt. Der Verkauf durch (B) wäre also spekulations-steuerfrei
Der Erbe (B) hat die Wohnung seit dem Erbfall nicht genutzt, und noch versucht, die leerstehende Wohnung (Spekulationssteuer-frei) zu verkaufen, es aber leider nicht mehr geschafft. Sein Schlusserbe (C) wird nun auch versuchen, die geerbte Wohnung möglichst schnell zu verkaufen.
Frage dazu:
.. Ist der Schlusserbe (C) nun auf einmal Spekulationssteuerpflichtig, nur weil der verstorbene Erbe (B) nicht 10 Jahre selbst in der von (A) geerbten Wohnung gewohnt hat?
Klingt kompliziert, könnte aber genau so auf mich, als Erbe (C) meines kranken Vaters (B), zukommen.
danke für einen Tip
eine geerbte Wohnung wird schnell weitervererbt und dann verkauft - Spekulationssteuer?
25. November 2019
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Frage vom 25. November 2019 | 16:19
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
eine geerbte Wohnung wird schnell weitervererbt und dann verkauft - Spekulationssteuer?
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#1
Antwort vom 25. November 2019 | 16:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Nein, es gilt für die Spekulationssteuer die ursprüngliche Anschaffung durch A. Die 10-Jahresfrist ist dabei längst abgelaufen, so dass man sich auch keine Gedanken über die fehlende Selbstnutzung machen muss.
#2
Antwort vom 25. November 2019 | 16:38
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Den Erben wird die Besitzzeit des jeweiligen Erblassers angerechnet, die 10 Jahre sind also längst rum.
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#3
Antwort vom 25. November 2019 | 16:51
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen Dank für die Antworten .. das klingt gut.
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