eine geerbte Wohnung wird schnell weitervererbt und dann verkauft - Spekulationssteuer?

25. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
der Biber
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
eine geerbte Wohnung wird schnell weitervererbt und dann verkauft - Spekulationssteuer?

Fällt Spekulationssteuer beim Verkauf einer, in kurzer Kette vererbten, Wohnung an?

Eine vom Erblasser (A) geerbte Wohnung (leerstehend, ungenutzt) wird durch den plötzlichen Tod des eigentlichen Erben (B), an einen ihn beerbenden Schlusserben (C) weiter vererbt. Die Wohnung wurde vom ursprünglichen Erblasser (A) 25 Jahre selbst bewohnt. Der Verkauf durch (B) wäre also spekulations-steuerfrei

Der Erbe (B) hat die Wohnung seit dem Erbfall nicht genutzt, und noch versucht, die leerstehende Wohnung (Spekulationssteuer-frei) zu verkaufen, es aber leider nicht mehr geschafft. Sein Schlusserbe (C) wird nun auch versuchen, die geerbte Wohnung möglichst schnell zu verkaufen.

Frage dazu:

.. Ist der Schlusserbe (C) nun auf einmal Spekulationssteuerpflichtig, nur weil der verstorbene Erbe (B) nicht 10 Jahre selbst in der von (A) geerbten Wohnung gewohnt hat?

Klingt kompliziert, könnte aber genau so auf mich, als Erbe (C) meines kranken Vaters (B), zukommen.

danke für einen Tip

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nein, es gilt für die Spekulationssteuer die ursprüngliche Anschaffung durch A. Die 10-Jahresfrist ist dabei längst abgelaufen, so dass man sich auch keine Gedanken über die fehlende Selbstnutzung machen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Den Erben wird die Besitzzeit des jeweiligen Erblassers angerechnet, die 10 Jahre sind also längst rum.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
der Biber
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die Antworten .. das klingt gut.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen