Hallo ,
nach einschalten des Inklusionsamt und Beteiligung vom Integrationsdienst am BEM Gespräch wurde mir ein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten .
Jetzt nach der 8 wöchigen Wiedereingliederung wurde mir ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt der meinen Alten Arbeitsvertrag aufhebt ! Firmen Eintrittsdatum und unbefristet Zeit steht auf den neuen Vertrag und viele neue Absätze !
Mein alter Vertrag von 1990 hatt 1 Seite und der neue hat 7 Seiten !
Meine Frage :
Muss ich den neuen Vertrag unterschreiben , oder kann ich für meine Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz nur eine Änderungskündigung verlangen ?
Danke im voraus
Neuer Arbeitsvertrag bei Wechsel auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
wie heißt es so schön, Verträge sind die summe schlechter Erfahrungen.
Seit 1990 ist da viel passiert.
Bevor sie etwas lostreten, sollten sie ein Bekannten bitte den Vertrag zu lesen.
7 Seiten sind per se erstmal nichts ungewöhnliches und können auch für sie günstige Umstände beinhalten.
Einen neuen Vertrag musst du nicht unterschreiben. Das Wort Änderungskündigung solltest du gar nicht ins Gespräch bringen. Die Hauptfrage bei dem neuen AV wäre in meinen Augen aber, ob Verschlechterungen zu finden sind. Die Länge besagt ja nicht viel.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ok Danke schon mal ! Werde mich mal mit meiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen !
Es gibt keinen Grund, einen neuen Vertrag abzuschließen! Jede Änderung kann man als Ergänzung zum Arbeitsvertrag vereinbaren. Ein Zusatzblatt und gut ist.
Ja, das sehe ich auch so wie Altona. Für einen neuen Vertrag besteht kein Grund, Sie wechseln ja "nur" den Arbeitsplatz, aber nicht den Arbeitgeber.
'Kein Grund' würde ich so auch nicht unterschreiben - für AN besteht kein Grund, für die Personalverwaltung evtl. schon, und sei es zur Vereinheitlichung von Verträgen. AN sollte aber penibel prüfen, ob Verschlechterungen drin stehen - Holzauge sei wachsam!. Die '7 Seiten' könnten ja auch lauter Selbstverständlichkeiten beinhalten.
Und @metaller: um das herauszufinden, brauchst du keine Rechtsschutzversicherung. Erst selber lesen, dann ggf. mit offenen Fragen zum BR. Bei Verschlechterungen würde ich nicht unterschreiben und gut iss. Diese Entscheidung nimmt dir auch kein Rechtsschutz ab.
Gibt es einen Versicherungsfall?ZitatWerde mich mal mit meiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen ! :
Es klingt hier nicht danach.
Eher nach *endlich Wiedereingliederung geschafft und auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz*.
Das steht genau so drin? Fast nicht zu glauben.Zitatder meinen Alten Arbeitsvertrag aufhebt :
Wäre denn der neue Job am neuen Platz für dich o.k.?
Zitat'Kein Grund' würde ich so auch nicht unterschreiben - für AN besteht kein Grund, für die Personaverwaltung evtl. schon :
Mein Arbeitgeber versucht das auch gerade, der würde gerne alle Verträge vereinheitlichen und eben auch verschlechtern. Es gibt aber keinen Grund, das als Arbeitnehmer mitzumachen. Metaller 66 hat einen weiterhin gültigen Vertrag.
Falls im bisherigen Vertrag eine Rollenbeschreibung enthalten ist, kann ein geänderter Vertrag notwendig sein. Ob ein neuer unterschrieben wird oder ein neuer Vertrag durch Änderungskündigung herbei geführt wird, ist von der Konsequenz her egal.
Kann es sein, dass Du im alten Vertrag einen "Akkord"-Passus hattest? Der würde bei der neuen Stelle dann natürlich nicht mehr zum tragen kommen.
Das lässt sich aber immer noch mit dem Zusatz zum Vertrag regeln....
Danke schon mal für die zahlreichen Antworten !
Im alten Vertrag steht : Beschäftigt als CNC Dreher und im neuen Vertrag steht Fertigungsmitarbeiter ( muss aber auch an einer CNC Maschine arbeiten !
Was mir beim neuen Vertrag überhaupt nicht passt ist eine Versetzungsklausel :
Der AG ist berechtigt das Aufgabengebiet des AN um andere zumutbare und gleichwertige Tätigkeiten zu ergänzen , ohne eine Änderungskündigung !
Wenn das alle ist ...
Wenn dein alter Vertrag CNC-Fräser bestimmt, könntest du nur als Fräser an solchen Maschinen eingesetzt werden. Das ist ein Schutz und zugleich ein Nachteil: Fertigungsmitarbeiter lässt mehr Spielraum.
Die zweite Bestimmung ist gang und gäbe, jedenfalls nix Besonderes.
n.b. Eben von der Art, was ich erwartet habe. Kann man ein Bohai drum machen, muss man aber nicht. Jedenfalls geschieht dir damit kein großartiges Unrecht und ganz sicher verbindet dein AG damit auch keine finsteren Absichten.
Was aber auch noch komisch ist ! Mein direkter Kollege ist von der gleichen Abteilung wo ich vorher war im Juli auf den gleichen Arbeitsplatz wo ich jetzt bin , gekommen ! Relative gleiche Betriebsjahre und hat in seinen alten Vertag auch CNC Fräser , hat aber nur ein Blatt für die Versetzung ( Abteilung , Geld und ab wann ) bekommen ! Der einzige Unterschied , Er ist von betrieblicher Seite auf den Neuen Arbeitsplatz und Ich aus gesundheitlichen Gründen ( BEM , Inklusionsamt ect. ) !
Es werden immer noch Stellen in unserer Firma abgebaut !
Hallo nochmal,
wollte nur kurz Bescheid geben :
habe mit Nachdruck jetzt doch nur ein Versetzungsblatt bekommen !
Yes ! meine Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt .
Vielen Danke an Alle für die zahlreichen Tipps !
Super! Vielen lieben Dank auch für die Rückmeldung!
Schönen Sonntag noch und alles Gute.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
17 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten