Neuer Arbeitsvertrag bei Wechsel auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz ?

25. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Neuer Arbeitsvertrag bei Wechsel auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz ?

Hallo ,
nach einschalten des Inklusionsamt und Beteiligung vom Integrationsdienst am BEM Gespräch wurde mir ein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten .
Jetzt nach der 8 wöchigen Wiedereingliederung wurde mir ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt der meinen Alten Arbeitsvertrag aufhebt ! Firmen Eintrittsdatum und unbefristet Zeit steht auf den neuen Vertrag und viele neue Absätze !
Mein alter Vertrag von 1990 hatt 1 Seite und der neue hat 7 Seiten !

Meine Frage :
Muss ich den neuen Vertrag unterschreiben , oder kann ich für meine Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz nur eine Änderungskündigung verlangen ?

Danke im voraus

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

wie heißt es so schön, Verträge sind die summe schlechter Erfahrungen.
Seit 1990 ist da viel passiert.
Bevor sie etwas lostreten, sollten sie ein Bekannten bitte den Vertrag zu lesen.
7 Seiten sind per se erstmal nichts ungewöhnliches und können auch für sie günstige Umstände beinhalten.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Einen neuen Vertrag musst du nicht unterschreiben. Das Wort Änderungskündigung solltest du gar nicht ins Gespräch bringen. Die Hauptfrage bei dem neuen AV wäre in meinen Augen aber, ob Verschlechterungen zu finden sind. Die Länge besagt ja nicht viel.

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#3
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok Danke schon mal ! Werde mich mal mit meiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen !

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Es gibt keinen Grund, einen neuen Vertrag abzuschließen! Jede Änderung kann man als Ergänzung zum Arbeitsvertrag vereinbaren. Ein Zusatzblatt und gut ist.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ja, das sehe ich auch so wie Altona. Für einen neuen Vertrag besteht kein Grund, Sie wechseln ja "nur" den Arbeitsplatz, aber nicht den Arbeitgeber.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

'Kein Grund' würde ich so auch nicht unterschreiben - für AN besteht kein Grund, für die Personalverwaltung evtl. schon, und sei es zur Vereinheitlichung von Verträgen. AN sollte aber penibel prüfen, ob Verschlechterungen drin stehen - Holzauge sei wachsam!. Die '7 Seiten' könnten ja auch lauter Selbstverständlichkeiten beinhalten.

Und @metaller: um das herauszufinden, brauchst du keine Rechtsschutzversicherung. Erst selber lesen, dann ggf. mit offenen Fragen zum BR. Bei Verschlechterungen würde ich nicht unterschreiben und gut iss. Diese Entscheidung nimmt dir auch kein Rechtsschutz ab.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Metaller66):
Werde mich mal mit meiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen !
Gibt es einen Versicherungsfall?
Es klingt hier nicht danach.
Eher nach *endlich Wiedereingliederung geschafft und auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz*.

Zitat (von Metaller66):
der meinen Alten Arbeitsvertrag aufhebt
Das steht genau so drin? Fast nicht zu glauben.

Wäre denn der neue Job am neuen Platz für dich o.k.?

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
'Kein Grund' würde ich so auch nicht unterschreiben - für AN besteht kein Grund, für die Personaverwaltung evtl. schon

Mein Arbeitgeber versucht das auch gerade, der würde gerne alle Verträge vereinheitlichen und eben auch verschlechtern. Es gibt aber keinen Grund, das als Arbeitnehmer mitzumachen. Metaller 66 hat einen weiterhin gültigen Vertrag.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Falls im bisherigen Vertrag eine Rollenbeschreibung enthalten ist, kann ein geänderter Vertrag notwendig sein. Ob ein neuer unterschrieben wird oder ein neuer Vertrag durch Änderungskündigung herbei geführt wird, ist von der Konsequenz her egal.

Kann es sein, dass Du im alten Vertrag einen "Akkord"-Passus hattest? Der würde bei der neuen Stelle dann natürlich nicht mehr zum tragen kommen.

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das lässt sich aber immer noch mit dem Zusatz zum Vertrag regeln....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schon mal für die zahlreichen Antworten !
Im alten Vertrag steht : Beschäftigt als CNC Dreher und im neuen Vertrag steht Fertigungsmitarbeiter ( muss aber auch an einer CNC Maschine arbeiten !
Was mir beim neuen Vertrag überhaupt nicht passt ist eine Versetzungsklausel :
Der AG ist berechtigt das Aufgabengebiet des AN um andere zumutbare und gleichwertige Tätigkeiten zu ergänzen , ohne eine Änderungskündigung !

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn das alle ist ...
Wenn dein alter Vertrag CNC-Fräser bestimmt, könntest du nur als Fräser an solchen Maschinen eingesetzt werden. Das ist ein Schutz und zugleich ein Nachteil: Fertigungsmitarbeiter lässt mehr Spielraum.
Die zweite Bestimmung ist gang und gäbe, jedenfalls nix Besonderes.

n.b. Eben von der Art, was ich erwartet habe. Kann man ein Bohai drum machen, muss man aber nicht. Jedenfalls geschieht dir damit kein großartiges Unrecht und ganz sicher verbindet dein AG damit auch keine finsteren Absichten.

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#13
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Was aber auch noch komisch ist ! Mein direkter Kollege ist von der gleichen Abteilung wo ich vorher war im Juli auf den gleichen Arbeitsplatz wo ich jetzt bin , gekommen ! Relative gleiche Betriebsjahre und hat in seinen alten Vertag auch CNC Fräser , hat aber nur ein Blatt für die Versetzung ( Abteilung , Geld und ab wann ) bekommen ! Der einzige Unterschied , Er ist von betrieblicher Seite auf den Neuen Arbeitsplatz und Ich aus gesundheitlichen Gründen ( BEM , Inklusionsamt ect. ) !
Es werden immer noch Stellen in unserer Firma abgebaut !

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#14
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nochmal,

wollte nur kurz Bescheid geben :

habe mit Nachdruck jetzt doch nur ein Versetzungsblatt bekommen !

Yes ! meine Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt .

Vielen Danke an Alle für die zahlreichen Tipps !

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#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Super! Vielen lieben Dank auch für die Rückmeldung!

Schönen Sonntag noch und alles Gute.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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