Auskunft über Richter

26. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
cuxtown
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Auskunft über Richter

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ich im richtigen Themenbereich bin.

Gibt es eine Möglichkeit, Informationen über einen Richter an einem Amtsgericht zu bekommen wie z. B. Wo und Wann hat dieser Richter sein Studium absolviert? Also eine Vita über seinen Werdegang?

Gruß
cuxtown

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nö. Wozu das? Er wäre nicht Richter, wenn er nicht das erste und zweite Staatsexamen bestanden hätte, welche Note im Minimum erforderlich ist, um ein Richter zu werden, das könnte man wahrscheinlich im zuständigen Ministerium erfahren.

wirdwerden

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#2
 Von 
cuxtown
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ein Richter das 1. u. 2. Staatsexamen bestanden haben muss, war mir auch klar, aber danke für die „kluge" Antwort.

Die Frage war auch nicht, ob ein Richter etwas bestanden hat, sondern ob man erfahren kann wo und wann er studiert hat.

Es ist interessant das zu wissen, um zu prüfen, ob ein Richter z,B. mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite evtl. gut bekannt oder befreundet sein könnte.

Aber vielleicht gibt es ja auch noch andere Wege, um dies vor einer Verhandlung herauszubekommen.

Gruß cuxtown

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Richter und Rechtsanwälte können auch aus anderen gründen gut befreundet sein. Gemeinsame Referendarzeit, gemeinsame Fortbildungen, gemeinsamer Stammtisch, Kinder gemeinsam im Kindergarten, gemeinsamer Fußballverein, Parteizugehörigkeit u.s.w. Normalerweise können Richter und Rechtsanwälte doch Dienst und Privatleben ganz gut trennen.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Sofern man sich schon an den Strohhalm Befangenheit klammen muss sei gesagt, dass eine Befangenheit nicht sonderlich eng ausgelegt wird.

Eine Bekanntschaft oder lose Freundschaft zwischen Richter und Parteibevollmächtigten begründet jedenfalls noch keine Befangenheit.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 26.11.2019 13:04

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von cuxtown):
Es ist interessant das zu wissen, um zu prüfen, ob ein Richter z,B. mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite evtl. gut bekannt oder befreundet sein könnte.


Selbst wenn, begründet das keine Besorgnis der Befangenheit. Umso mehr als der Anwalt aus einem gewonnenen Prozeß keinen Vorteil hat, also ein Richter keinen Anlaß hat, Rechtsbeugung zu begehen und seine Karriere/Pension zu riskieren, um einem guten Freund einen unnützen Gefallen zu tun.

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#6
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Eine Bekanntschaft oder lose Freundschaft zwischen Richter und Parteibevollmächtigten begründet jedenfalls noch keine Befangenheit.


"Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünfti-ger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln."

RK

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von cuxtown):
Gibt es eine Möglichkeit, Informationen über einen Richter an einem Amtsgericht zu bekommen

Klar. Google, Facebook, Privatermittler, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
"Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünfti-ger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln."


Was aber lt. h.M. bei einer normalen Bekanntschaft noch nicht der Fall ist - Kollegialität ist gerade bei kleinen Gerichten vollkommen normal, weil eh immer dieselben Anwälte vor dem Richter stehen.

Der TE hat dabei noch nicht mal eine Bekanntschaft begründet, sondern klammert sich an "hat an derselben Uni zur selben Zeit studiert".

@TE: Gibt es denn ein konkretes Verhalten des Richters, aus dem du Befangenheit befürchtest oder ist das nur der verzweifelte Versuch, noch irgendwie irgendwo "etwas zu finden", damit ein Urteil nicht akzeptiert werden muß?

-- Editiert von BigiBigiBigi am 27.11.2019 14:56

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von cuxtown):

Gibt es eine Möglichkeit, Informationen über einen Richter an einem Amtsgericht zu bekommen wie z. B. Wo und Wann hat dieser Richter sein Studium absolviert? Also eine Vita über seinen Werdegang?

Ja. Gibt es. Man fragt ihn danach.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von cuxtown):

Es ist interessant das zu wissen, um zu prüfen, ob ein Richter z,B. mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite evtl. gut bekannt oder befreundet sein könnte.

Juristen am Ort sind mehr oder weniger alle gut miteinander bekannt, sie arbeiten ja täglich zusammen.
Daß ein Rechtsanwalt mit einem Richter befreundet ist begründet m.W. noch lange nicht den Verdacht einer Befangenheit.
Das kommt dann auf den Einzelfall an.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Sofern man sich schon an den Strohhalm Befangenheit klammen muss sei gesagt, dass eine Befangenheit nicht sonderlich eng ausgelegt wird.

Es geht beim Stichwort "Befangenheit" übrigens nicht darum, ob ein Richter (oder Schöffe) objektiv befangen ist.
Es geht nur darum, ob ein nachvollziehbarer Grund für die Besorgnis der Befangenheit gegeben ist.

Es reicht also, daß man sagen kann: ja, das ist objektiv nachvollziehbar, daß eine Prozesspartei die Besorgnis hat, der Richter könnte befangen sein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)

Der Fragesteller hat offenbar Bedenken, weil der Richter die Gegenseite "gutwilliger" beurteilen könnte, als es gerechtfertigt ist.

Ich hätte eher die entgegengesetzte Befürchtung: Wenn der Richter mit mir befreundet (oder mit der Gegenseite verfeindet) ist, dann könnte er eher "gegen mich" von der Neutralität abweichen, nämlich, um sich nicht selbst zu schaden. Denn er wäre in jedem Fall, wo die Besorgnis einer Befangenheit zu befürchten ist, verpflichtet, dies von sich aus vorzutragen, bevor eine der Parteien das überhaupt bemerken und vorbringen kann. Versäumt er dies, aus welchen Gründen auch immer, und macht er sich dann auch noch durch eine erkennbare Bevorzugung verdächtig, so kann das für ihn einen Karriereknick bedeuten.

In einem mir bekannten konkreten Fall, wo ein Richter sich selbst für evtl. befangen erklärt hat, war dieser der Patenonkel der Tochter eines Beteiligten (genauer: eines leitenden Mitarbeiters der beteiligten Firma), und die Zuständigkeit wurde daraufhin entsprechend angepasst.

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