vorläufiges Zahlungsverbot an wen alles ?

26. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)
vorläufiges Zahlungsverbot an wen alles ?

Hallo,
2 vollstreckbare Titel gegen eine GmbH vorhanden, PFÜB bei Bank fruchtlos, nun möchte ,man gegen Kunden der GmbH als Drittschuldner evtl. offene Forderungen (aktuelle Rechnungen der GmbH gegen diese) pfänden.

Es soll ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragt werden gegen 4-5 bekannte Kunden. Kann man diesbezüglich von dem Schuldner rechtlich belangt werden oder bewegt man sich da in einem gesetzlich sicheren Rahmen ?

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso sollte man belangt werden können? Man beantragt das Zahlungsverbot und danach den PfÜB und schaut, ob die Kunden ihm etwas schulden und man so ans Geld kommt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Ja, Danke !
War mir jetzt nicht ganz sicher, ob man dann wegen "Geschäftsschädigendes Verhalten" u.U. Probleme bekommen kann....

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#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Update:
Der komplette Betrag ging heute bei mir auf dem Konto ein, besten Dank für alle an der Diskussion Beteiligten !!!

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