Krankschreibung nach implantation

26. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mario38448
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankschreibung nach implantation

Hallo, ich musste mir vor einer Woche 4 Implantate setzen lassen da mein Alter zahnersatz ständig kaputt ging. Bei der op musste auch der Kiefer gespalten werden etc. Nun bin ich fast 2 Wochen krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber weiß auch das ich Implantate bekommen habe. Jetzt meine Frage, kann er die krankenmeldung anfechten? Nach dem Motto Schönheits op ( auch wenn ich das anders sehe ) oder muss er es hinnehmen das ich leider 2 Wochen ausfalle. Darf auch kein Provisorium auf den Wunden tragen zur Zeit. Das heißt ich wäre unter anderem zahnlos auf einem Kiefer. Was auch schon psychisch sehr belastend ist

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Richtig ist, dass der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für einen nicht medizinischen indizierten Eingriff leisten muss. Ebenso muss die Krankenkasse hier keine Behandlungskosten übernehmen.

Ein medizinisch indizierter Eingriff liegt aber nach Deiner Sachverhaltsschilderung vor, so dass er die Entgeltfortzahlung zu leisten hat.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Dein AG könnte die AU anzweifeln, das ist möglich. Dann würde er den Medizinischen Dienst der KK beauftragen, die AU zu überprüfen. Der MD stellt dann fest, was Sache ist, also ob die AU zurecht besteht.
Aber da musst du in dem Fall nicht bange sein.

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#3
 Von 
Mario38448
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren eigentlich auch nur max 2 Tage geplant, aber der zahnarzt hat mir erklärt das es wärend der op Komplikationen gab und der Eingriff schwerer war als geplant. Zuerst wurde ich 4 Tage krankgeschrieben. Dann war ich zur Kontrolle nach drei Tagen und er hat mich eine weitere Woche krankgeschrieben. Mache mir halt Gedanken das mein Arbeitgeber nun die zwei Wochen anzweifelt da er weiß das ich diese op hatte

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Implantate als Zahnersatz sind in aller Regel medizinisch indiziert und keine Schönheits-OP oder Körpermodifikation a la Tattoo oder Piercing. Daher brauchst Du Dir erst mal keine Sorgen zu machen.

Wenn der Arbeitgeber die AU anzweifelt muss er offiziell den MDK bemühen, dieser wird dann eine kurze körperliche Untersuchung durchführen und/oder Auskünfte bei Deinem behandelnden Arzt einholen um sich eine fundierte Meinung bilden zu können.

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