Hallo,
ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber mein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der 3 monatigen Frist zum 31.01.2020 gekündigt. Mein Arbeitsvertrag sieht vor, dass Weihnachtsgeld, welches regulär mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird, zurückgezahlt werden muss, bzw. gar nicht erst ausgezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 01.04. des Folgejahres gekündigt wird.
Ich habe in alle Instanzen meines jetzigen Arbeitgebers gute Kontakte und möchte eigentlich gerne dass das so bleibt. Bevor ich mit der Geschäftsführung bzw. meinem Vorgesetzen in den Dialog gehe, möchte ich also gerne wissen, ob so eine Klausel überhaupt rechtens ist?
Ich bin darüber etwas verärgert, weil es mein Jahresgehalt deutlich schmälert, welches immer Grundlage für Gehaltsverhandlungen war, auch wenn ich diese Klausel natürlich unterschrieben habe.
P.s.: Es geht nicht um anteiliges Weihnachtsgeld für Januar, sondern um das Geld für das Jahr 2019, in dem ich dann vollständig gearbeitet habe.
Einbehalt vom Weihnachtsgeld bei Kündigung vor bestimmten Datum
26. November 2019
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Frage vom 26. November 2019 | 15:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehalt vom Weihnachtsgeld bei Kündigung vor bestimmten Datum
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#1
Antwort vom 26. November 2019 | 15:11
Von
Status: Weiser (17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
Es gibt solche Klauseln mit der Bestimmung, dass diese Sonderzahlungen von einem ungekündigten AV abhängen. Und sie sind m.W. bis dato rechtens, nämlich dann, wenn das sog. Weihnachtsgeld als Treueprämie gilt.
Und jetzt?
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