Wie verhalten bei Androhung von evtl. körperlichen Schäden?

26. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Taloan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie verhalten bei Androhung von evtl. körperlichen Schäden?

Hallo, ich habe folgende Frage, wie ich mich hier rechtssicher verhalten soll:
Ein Teammitglied/Mitarbeiter*in gibt nach einer Besprechung ein schriftliches Feedback ab, er/sie werde sich bemühen, die besprochenen Ziele zu erreichen, werde jedoch dabei versuchen, das Herzinfarkt/Schlaganfallrisiko gering zu halten. (Spass/Witz/Ironie sind ausgeschlossen)
Ich habe keine Infos darüber ob er/sie bereits einen solchen Vorfall hatte. Wen soll oder muss ich darüber informieren? Muss ich mit HR sprechen? Muss er/sie zum Betriebsarzt? Inwiefern muss ich überhaupt auf potentielle, mögliche Krankheitsbilder Rücksicht nehmen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119579 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Taloan):
Wen soll oder muss ich darüber informieren?

Was für eine Position hast Du denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17371 Beiträge, 6467x hilfreich)

Die Überschrift ist ja wohl voll neben der Kappe. Von einer Androhung von irgendetwas kann doch überhaupt nicht die Rede sein. Die Mitarbeiterin gibt zu Protokoll, dass sie das Soll zu erfüllen gedenkt, gibt aber gleichzeitig zu verstehen, dass sie auf sich achten werde. Gegebenenfalls wäre ein Gespräch mit ihr dran, worin sie die gesundheitlichen Risiken Herzinfarkt oder Hirnschlag durch die Arbeit sieht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119579 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Von einer Androhung von irgendetwas kann doch überhaupt nicht die Rede sein.

Stimmt, das geht in Richtung Belastungs- / Überlastungsanzeige.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Taloan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure bisherigen Antworten.
Ich zitiere von einer anderen Quelle "Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis eine Fürsorgepflicht. Das heißt er muss auf das Wohl und auf berechtigte Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen und er muss ihn vor Gesundheitsgefahren psychischer Art beschützen."
Unter diesem Aspekt ist der AG doch verplichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass o.g. Fälle nicht eintreten.
Oder andersrum der/die Mitarbeiter*in erleidet tatsächlich im Projektverlauf einen Herzinfarkt, wie würde dann eine solche "Ankündigung" bewertet oder mit in Betracht gezogen?

-- Editiert von Taloan am 27.11.2019 11:07

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17371 Beiträge, 6467x hilfreich)

/// verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass o.g. Fälle nicht eintreten.
Wenn du das so absolut setzst, fällt mir die Redewendung ein 'das Kind mit dem Bade ausschütten'.
Alle MA haben folglich - um es klar zu überdehnen - Handschuhe zu tragen (gegen Ansteckungsgefahr), Helme wegen des Sturzrisikos und andere Protektoren. Helme am besten noch mit Müdigkeitswarnern, wie sie jetzt wohl in Neuwagen ... usw. Ach, ja: Natürlich auch jede Stunde Bewegung.

Du redest immer noch von 'Ankündigung'. Die Ankündigung besagt "...werde jedoch dabei versuchen, das Herzinfarkt/Schlaganfallrisiko gering zu halten." Also Selbstverantwortung und Achtsamkeit. Was fordert dich daran so heraus? Sollte doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, oder ?

Oder sind am Ende bei euch die Zielvorgaben von vornherein derart unerreichbar, dass der AG einige Risikofaktoren für Herzinfarkt und Hirnschlag quasi in Kauf nimmt, wenn MA sie zu erreichen suchen? Dann würde auch deine Eingangsbemerkung anders einzuordnen sein, dass du für dich 'Rechtssicherheit' willst, es also gar nicht so sehr um Wohl oder Wehe der MA gehen könnte ...

Angemerkt: Risikofaktoren für einen Schlaganfall wie für Herzinfarkt sind:
Bluthochdruck.
Rauchen.
Diabetes mellitus (Zuckerkranheit)
Herzerkrankungen (vor allem Herzrhythmusstörungen wie Vorhofflimmern, ein überstandener Herzinfarkt oder Herzklappenfehler)
Störungen der Blutgerinnung.
Fettstoffwechselstörungen.
Übergewicht.

-- Editiert von blaubär+ am 27.11.2019 11:41

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Taloan):
Unter diesem Aspekt ist der AG doch verplichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass o.g. Fälle nicht eintreten.
Dass sie nicht eintreten? Dass geht wohl nicht. Der AG ist evtl. in der Pflicht, den AN zu fragen, was er damit gemeint hat. Ob er sich überlastet fühlt etc. Das kann der AG mit dem BR zusammen in einem Personalgespräch machen.
Zitat (von Taloan):
er muss ihn vor Gesundheitsgefahren psychischer Art beschützen."
1. ist ein Infarkt-/Schlaganfallrisiko keine psychische Gefahr im Arbeitsleben. 2. muss der AG den AN nicht *beschützen*. Soweit geht die Fürsorge-und Sorgfaltspflicht nicht.
Zitat (von Taloan):
Oder andersrum der/die Mitarbeiter*in erleidet tatsächlich im Projektverlauf einen Herzinfarkt, wie würde dann eine solche "Ankündigung" bewertet oder mit in Betracht gezogen?
Hellseher hat frei :grins: (wegen Überlastung). Glaskugel ist beim TÜV.
Zitat (von Taloan):
werde jedoch dabei versuchen, das Herzinfarkt/Schlaganfallrisiko gering zu halten.
Der AN hat keinen einen körperlichen Schaden *angedroht*. Vielmehr hat er ausgedrückt, dass er gut und zielgerichtet arbeiten wird, um das Projekt nicht zu gefährden.
Das ist keine Androhung, sondern ein subtiler Hinweis auf ZUVIEL.

Viel wichtiger wäre es mE hier, zu wissen, was lief vorher in der Projektbesprechung ab, warum musste der AN noch ein schriftliches Feedback abgeben? Wozu eigentlich? Waren die Ziele evtl. doch zu hoch gesteckt /unerfüllbar? Hat der AG bei der Verteilung der Projektaufgaben überhaupt an seine Fürsorgepflicht gedacht in Bezug auf Belastung der AN ?

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#7
 Von 
Taloan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Feedbacks.
Das eröffnet nun eine andere bessere Sichtweise auf die Dinge, und zwar eher in diesem Sinne:
> Vielmehr hat er ausgedrückt, dass er gut und zielgerichtet arbeiten wird, um das Projekt nicht zu gefährden.
Danke dafür! :)

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119579 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Taloan):
wie würde dann eine solche "Ankündigung" bewertet oder mit in Betracht gezogen?

Aufgrund der gegenebnen Umstände des jeweiligen Einzelfalles. Da wir die nicht kennen, kann man nicht wirklich darauf antworten.

Wenn allerdings so was schon mitgeteilt wurde und dar Arbeitgeber das ignoriert bzw. ungeeignete Maßnahmen ergreift, kann das im schlimmsten #Fall am Ende zu unangenehmen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Taloan):
Das eröffnet nun eine andere bessere Sichtweise auf die Dinge, und zwar eher in diesem Sinne:
> Vielmehr hat er ausgedrückt, dass er gut und zielgerichtet arbeiten wird, um das Projekt nicht zu gefährden.


Ganz ehrlich?
Das hier ->
Zitat (von Taloan):
er/sie werde sich bemühen, die besprochenen Ziele zu erreichen, werde jedoch dabei versuchen, das Herzinfarkt/Schlaganfallrisiko gering zu halten.

entspricht eigentlich genau dem Gegenteil von dem, was Du da raus lesen magst.
Bei mir weckt das enorme Zweifel daran, ob der entsprechende Mitarbeiter für das Projekt geeignet ist, bzw. das er dazu bereit ist das nötige Engagement mitzubringen.



-- Editiert von spatenklopper am 27.11.2019 15:28

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