Fremdkonto benutzen

27. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
go531974-27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremdkonto benutzen

Guten Abend,

Ich habe eine Frage, ich habe derzeit einen Schufa Eintrag(deswegen kein konto) und mein Gehalt geht derzeit auf das gemeinschafftskonto meiner Eltern, von dort gehen meine Überweisungen.

Ich möchte ein neues girokonto eröffnen, auf meine Mum, kann dieses gepfändet werden? Sonst bekomme ich Probleme wegen Miete und allem.

Von dem Gläubiger habe ich schon 1 Jahr nix gehört(Sparkasse wegen dispo,keine Arbeit gehabt deswegen kontokündigung), würde von Inkasso gemahnt iwan kam nix mehr, auf das gemeinschafftskonto erhalte ich schon fast 2 Jahre Gehalt aber möchte was eigenes

Danke schonmal

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von go531974-27):
mein Gehalt geht derzeit auf das gemeinschafftskonto meiner Eltern, von dort gehen meine Überweisungen.

Die Gefahren aus der aktuellen wie fristlose Kündigung des Kontos und strafrechtliche Probleme wegen dem Geldwäschegesetz und Pfändungsvereitelung sind den Eltern bekannt und werden akzeptiert?



Zitat (von go531974-27):
Ich möchte ein neues girokonto eröffnen, auf meine Mum, kann dieses gepfändet werden?

Klar, sie ist nicht Schuldnerin und kann keinen entsprechenden Schutz beantragen.



Warum nicht legal handeln und ein eigenes Konto eröffnen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go531974-27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat:
Klar, sie ist nicht Schuldnerin und kann keinen entsprechenden Schutz beantragen.



Warum nicht legal handeln und ein eigenes Konto eröffnen?



Aber das Konto würde doch indem Fall wieder auf einen anderen Namen laufen und sie können nicht pfänden?

Das Problem ist ich bezahle noch ein paar andere Sachen zur Zeit und brauche noch ein bisschen Zeit, weil ich sonst mit dem Freibetrag und Miete usw nicht hinkommen würde, falls sie den dann pfänden würden.

Und bei den meisten Banken bekommt man doch kein Konto wegen der Schufa ?

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von go531974-27):
Und bei den meisten Banken bekommt man doch kein Konto wegen der Schufa ?


Stichwort "Bürgerkonto"!


Wer ein Bankkonto beantragt, wird in der Regel nicht abgelehnt, schließlich haben sich die Sparkassen in einer Selbstverpflichtung dazu bereit erklärt, jeder Privatperson die Führung eines Girokontos zu ermöglichen. Die jeweilige finanzielle Lage oder etwaige negative Schufa-Einträge fallen somit nicht ins Gewicht. Wenn es dennoch zu Problemen kommen sollte, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Ihrer Bank wenden.

https://guthabenkonto24.net/konten/sparkasse


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Das Problem ist ich bezahle noch ein paar andere Sachen zur Zeit und brauche noch ein bisschen Zeit, weil ich sonst mit dem Freibetrag und Miete usw nicht hinkommen würde, falls sie den dann pfänden würden.

Und dann denkt man sich, man vereitelt die Zwangsvollstreckung einfach, auch wenn das strafrechtlich relevant ist?

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#5
 Von 
go531974-27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Zitat:
Das Problem ist ich bezahle noch ein paar andere Sachen zur Zeit und brauche noch ein bisschen Zeit, weil ich sonst mit dem Freibetrag und Miete usw nicht hinkommen würde, falls sie den dann pfänden würden.

Und dann denkt man sich, man vereitelt die Zwangsvollstreckung einfach, auch wenn das strafrechtlich relevant ist?


So sieht es aus kann ja nicht alles hinschmeissen und auf der Straße wohnen.

@charly

Also ich war letztens bei der Volksbank die haben mir abgelehnt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von go531974-27):
@charly

Also ich war letztens bei der Volksbank die haben mir abgelehnt



Und mit welcher Begründung?

Ohne Grund keine Ablehnung! (Schlechte Schufa ist kein Grund)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go531974-27):
und brauche noch ein bisschen Zeit
Dann lass es doch noch eine Zeitlang so, wie es ist.
Und dann, wenn die Schulden getilgt sind....dann eröffnest du ein eigenes Konto.

Wo ist das Problem?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Stichwort "Bürgerkonto"!


Wer ein Bankkonto beantragt, wird in der Regel nicht abgelehnt, schließlich haben sich die Sparkassen in einer Selbstverpflichtung dazu bereit erklärt, jeder Privatperson die Führung eines Girokontos zu ermöglichen

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
at (von charlyt4):
Stichwort "Bürgerkonto"!


Wer ein Bankkonto beantragt, wird in der Regel nicht abgelehnt, schließlich haben sich die Sparkassen in einer Selbstverpflichtung dazu bereit erklärt, jeder Privatperson die Führung eines Girokontos zu ermöglichen



Es ist mittlerweile für alle Banken gesetzlich verpflichtend.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Der TE will doch gar kein eigenes Konto, sondern die Pfändung vereiteln.

Zitat:
§ 288 StGB
Vereiteln der Zwangsvollstreckung
(1) Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
haben sich die Sparkassen in einer Selbstverpflichtung dazu bereit erklärt, jeder Privatperson die Führung eines Girokontos zu ermöglichen

Das stimmt so nicht, da haben die von guthabenkonto24.net sich nicht richtig informiert.

Im übrigen ist das obsolet, da es inzwischen eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung gibt (Basiskonto, § 31 Zahlungskontengesetzes (ZKG)).



Zitat (von go531974-27):
Also ich war letztens bei der Volksbank die haben mir abgelehnt

Schriftlich beantragen und abwarten was die antworten.
Oder mit Zeugen hingehen und noch mal beantragen, wenn die ablehnen nach dem Grund fragen.



Zitat (von guyfromhamburg):
Der TE will doch gar kein eigenes Konto, sondern die Pfändung vereiteln.

Ja, nur ist es suboptimal in einem Rechtsforum zu fragen wie man Straftaten am besten begeht.

Und helfen tut es auch nicht, da das einen Umgehungstatbestand erfüllt. Im schlimmsten Fall pfändet man dann am Ende einfach die Eltern, zu den ganzen strafrechtlichen Folgen für die Beteiligten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zum strafrechtlichen Sachverhalt haben sich alle geäußert.
Bei einer Pfändung auf dem eigenen Konto bleibt dir der pfändungsfreie Betrag. Wenn jemand den Auszahlungsanspruch bei den Eltern pfändet ist anschließend nix mehr da.

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