Guten Abend,
Ich habe eine Frage, ich habe derzeit einen Schufa Eintrag(deswegen kein konto) und mein Gehalt geht derzeit auf das gemeinschafftskonto meiner Eltern, von dort gehen meine Überweisungen.
Ich möchte ein neues girokonto eröffnen, auf meine Mum, kann dieses gepfändet werden? Sonst bekomme ich Probleme wegen Miete und allem.
Von dem Gläubiger habe ich schon 1 Jahr nix gehört(Sparkasse wegen dispo,keine Arbeit gehabt deswegen kontokündigung), würde von Inkasso gemahnt iwan kam nix mehr, auf das gemeinschafftskonto erhalte ich schon fast 2 Jahre Gehalt aber möchte was eigenes
Danke schonmal
Fremdkonto benutzen
27. November 2019
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Frage vom 27. November 2019 | 01:20
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 27. November 2019 | 01:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39840x hilfreich)
Zitatmein Gehalt geht derzeit auf das gemeinschafftskonto meiner Eltern, von dort gehen meine Überweisungen. :
Die Gefahren aus der aktuellen wie fristlose Kündigung des Kontos und strafrechtliche Probleme wegen dem Geldwäschegesetz und Pfändungsvereitelung sind den Eltern bekannt und werden akzeptiert?
ZitatIch möchte ein neues girokonto eröffnen, auf meine Mum, kann dieses gepfändet werden? :
Klar, sie ist nicht Schuldnerin und kann keinen entsprechenden Schutz beantragen.
Warum nicht legal handeln und ein eigenes Konto eröffnen?
#2
Antwort vom 27. November 2019 | 01:40
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Klar, sie ist nicht Schuldnerin und kann keinen entsprechenden Schutz beantragen.
Warum nicht legal handeln und ein eigenes Konto eröffnen?
Aber das Konto würde doch indem Fall wieder auf einen anderen Namen laufen und sie können nicht pfänden?
Das Problem ist ich bezahle noch ein paar andere Sachen zur Zeit und brauche noch ein bisschen Zeit, weil ich sonst mit dem Freibetrag und Miete usw nicht hinkommen würde, falls sie den dann pfänden würden.
Und bei den meisten Banken bekommt man doch kein Konto wegen der Schufa ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. November 2019 | 07:50
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatUnd bei den meisten Banken bekommt man doch kein Konto wegen der Schufa ? :
Stichwort "Bürgerkonto"!
Wer ein Bankkonto beantragt, wird in der Regel nicht abgelehnt, schließlich haben sich die Sparkassen in einer Selbstverpflichtung dazu bereit erklärt, jeder Privatperson die Führung eines Girokontos zu ermöglichen. Die jeweilige finanzielle Lage oder etwaige negative Schufa-Einträge fallen somit nicht ins Gewicht. Wenn es dennoch zu Problemen kommen sollte, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Ihrer Bank wenden.
https://guthabenkonto24.net/konten/sparkasse
gruß charly
#4
Antwort vom 27. November 2019 | 08:22
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Zitat:Das Problem ist ich bezahle noch ein paar andere Sachen zur Zeit und brauche noch ein bisschen Zeit, weil ich sonst mit dem Freibetrag und Miete usw nicht hinkommen würde, falls sie den dann pfänden würden.
Und dann denkt man sich, man vereitelt die Zwangsvollstreckung einfach, auch wenn das strafrechtlich relevant ist?
#5
Antwort vom 27. November 2019 | 09:55
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Das Problem ist ich bezahle noch ein paar andere Sachen zur Zeit und brauche noch ein bisschen Zeit, weil ich sonst mit dem Freibetrag und Miete usw nicht hinkommen würde, falls sie den dann pfänden würden.
Und dann denkt man sich, man vereitelt die Zwangsvollstreckung einfach, auch wenn das strafrechtlich relevant ist?
So sieht es aus kann ja nicht alles hinschmeissen und auf der Straße wohnen.
@charly
Also ich war letztens bei der Volksbank die haben mir abgelehnt
#6
Antwort vom 27. November 2019 | 11:04
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
Zitat@charly :
Also ich war letztens bei der Volksbank die haben mir abgelehnt
Und mit welcher Begründung?
Ohne Grund keine Ablehnung! (Schlechte Schufa ist kein Grund)
gruß charly
#7
Antwort vom 27. November 2019 | 11:07
Von
Status: Unbeschreiblich (32202 Beiträge, 5658x hilfreich)
Dann lass es doch noch eine Zeitlang so, wie es ist.Zitatund brauche noch ein bisschen Zeit :
Und dann, wenn die Schulden getilgt sind....dann eröffnest du ein eigenes Konto.
Wo ist das Problem?
#8
Antwort vom 27. November 2019 | 11:18
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
ZitatStichwort "Bürgerkonto"! :
Wer ein Bankkonto beantragt, wird in der Regel nicht abgelehnt, schließlich haben sich die Sparkassen in einer Selbstverpflichtung dazu bereit erklärt, jeder Privatperson die Führung eines Girokontos zu ermöglichen
#9
Antwort vom 27. November 2019 | 12:15
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
Zitatat (von charlyt4): :
Stichwort "Bürgerkonto"!
Wer ein Bankkonto beantragt, wird in der Regel nicht abgelehnt, schließlich haben sich die Sparkassen in einer Selbstverpflichtung dazu bereit erklärt, jeder Privatperson die Führung eines Girokontos zu ermöglichen
Es ist mittlerweile für alle Banken gesetzlich verpflichtend.
gruß charly
#10
Antwort vom 27. November 2019 | 12:21
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Der TE will doch gar kein eigenes Konto, sondern die Pfändung vereiteln.
Zitat:§ 288 StGB
Vereiteln der Zwangsvollstreckung
(1) Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
#11
Antwort vom 27. November 2019 | 12:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39840x hilfreich)
Zitathaben sich die Sparkassen in einer Selbstverpflichtung dazu bereit erklärt, jeder Privatperson die Führung eines Girokontos zu ermöglichen :
Das stimmt so nicht, da haben die von guthabenkonto24.net sich nicht richtig informiert.
Im übrigen ist das obsolet, da es inzwischen eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung gibt (Basiskonto, § 31 Zahlungskontengesetzes (ZKG)).
ZitatAlso ich war letztens bei der Volksbank die haben mir abgelehnt :
Schriftlich beantragen und abwarten was die antworten.
Oder mit Zeugen hingehen und noch mal beantragen, wenn die ablehnen nach dem Grund fragen.
ZitatDer TE will doch gar kein eigenes Konto, sondern die Pfändung vereiteln. :
Ja, nur ist es suboptimal in einem Rechtsforum zu fragen wie man Straftaten am besten begeht.
Und helfen tut es auch nicht, da das einen Umgehungstatbestand erfüllt. Im schlimmsten Fall pfändet man dann am Ende einfach die Eltern, zu den ganzen strafrechtlichen Folgen für die Beteiligten.
#12
Antwort vom 27. November 2019 | 17:40
Von
Status: Student (2426 Beiträge, 719x hilfreich)
Zum strafrechtlichen Sachverhalt haben sich alle geäußert.
Bei einer Pfändung auf dem eigenen Konto bleibt dir der pfändungsfreie Betrag. Wenn jemand den Auszahlungsanspruch bei den Eltern pfändet ist anschließend nix mehr da.
Und jetzt?
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