Hallo, ich bin neu hier und habe ein Problem (alle haben das)
Mein Arbeitsgeber weigert sich mir einen Nachtrag zum Vertrag zu geben, er sagt dass der Vertrag noch gültig ist obwohl da steht: " wird ab dem 01. fanuar 2019, zunächst bis zum 31. Dezember
201-9, als Sozialarbeiterin im Rahmen des Förderprogramms beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ist gem. § 14 Abs. TzBfG
sachgrundbefristet und endet mit Ablauf der Fördermaßnahme. Dies kann vor oder nach dem oben genannten Datum liegen." Mich stört das Datum 31.12.2019. Darf ich mit dem Vertrag am 01.01.2020 arbeiten?
Danke sehr.
Befristeter Zeitarbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zunächst einmal: ja, sie dürfen grundsätzlich auch ab dem 1.1. weiterarbeiten und sollten dies auch tun.
Das was da (unabhängig von der Wirksamkeit) steht, ist dass ihr Arbeitsvertrag an eine Fördermaßnahme gekoppelt ist, die üblicherweise rollierend (weiter beantragt) werden. Zum Zeitpunkt der Einstellung im Januar war diese wohl erstmal nur bis 31.12. genehmigt.
Da hier wohl kein Ende zum 31.12. im Raum steht, würde ich jedoch den AG um Mitteilung bitten, ob und wie lange die Fördermaßnahme (aktuell) verlängert ist und bis wann, damit sie sich entsprechend arbeitssuchend melden können.
Hintergrund ist: Das sie um keine Einschränkungen bei einer etwaigen Inanspruchnahme von ALG I 3 Monate vor Ende des Vertrages sich grundsätzlich Arbeitssuchend melden müssen (geht auch online).
Wie lange dauert denn die Fördermaßnahme noch?
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Hallo erstmal, die Fördermaßnahme wird immer wieder beantragt und für 1 Jahr genehmigt. Die aktuelle Fördermaßnahme läuft bis 31.12.2019. Ich habe nur eine mündliche Zusage der Fachbereichsleitung, dass die Fördermaßnahme auch in 2020 läuft. Sie ist der Meinung, dass ich kein neuen Vertrag oder auch keinen Nachtrag zum Vetrag brauche.
Der Vertrag ist ab Januar, wenn nichts schritliches vereinbart wird, unbefristet und an kein Projekt geknuepft.
Ohne Nachtrag ist besser!
-- Editiert von altona01 am 27.11.2019 14:04
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