Titulierte Schulde bezahlt. Schulde jedoch ohne Gegenleistung.

27. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
klehder
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Titulierte Schulde bezahlt. Schulde jedoch ohne Gegenleistung.

Vor ein paar Jahren habe ich mich an einer Privatschule für einen Kurs eingeschrieben. Ich habe ein Paket von zwei Kursen gebucht und den ersten Kurs absolviert, leider ohne Erfolg.

Der Anbieter verweigerte mir nun die Teilnahme an dem anderen von mir gebuchten Kurs, da die Voraussetzung für die Teilnahme das Bestehen des vorherigen Kurses war.
Aber ACHTUNG! der Anbieter bestand auf den Kursgebühren für den Kurs, die ich nicht machen durfte. Den Test dürfte ich aber so oft wiederholen, wie ich wollte, zu einem Preis von 100€ pro Versuch (damals ein Vermögen für mich).

Für mich klang es wie reine Abzocke. In ähnlicher Weise "Zahlen für einen Master, aber ohne Bachelor kann man nicht teilnehmen".... wirklich dämlich.

Damals war ich jung, dumm und habe nicht auf die Rechtsdrohungen reagiert. Plötzlich flatterte eine titulierte Schuld in den Briefkasten. Dann war es zu spät und der Gauner hatte gewonnen.

Inzwischen habe ich mich entschieden zu bezahlen, weil mir kein Anwalt eine andere Lösung anbieten konnte.

*****
Meine Frage ist, wie gehe ich am besten vor, nachdem ich die titulierte Schuld bezahlt habe? Ich will mein Geld zurück (ein Teil davon)... Kann ich dann den Anbieter wegen Betrugs verklagen? Ich musste fast 1800€ bezahlen, erhielt aber keine Leistungen dafür.

*****

Die AGB's erwähnen auch nicht, dass man nicht am Kurs teilnehmen kann und trotzdem bezahlen muss, wenn man den vorherigen Kurs nicht besteht. Es wird jedoch überall angegeben, dass aus welchem Grund auch immer keine Kursgebühren zurückerstattet werden. Ich glaube, das Gericht würde sogar ihre AGB's ablehnen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Problem ist, dass du dich damals hättest wehren müssen. Ums Bezahlen kommst du nicht herum.
Gibt es die Privatschule noch? Dann würde ich erst mal die Leistung selbst einfordern und ggf. einklagen. Und bei klarer Leistungsverweigerung das Geld zurück verlangen. Das ist der einzige Weg, den ich vor allem auch ohne Einblick in den eigentlichen Vertrag sehe.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Sorry, aber der Zug ist abgefahren. Das ist ja der Sinn einer Titulierung. Hake die Sache ab als Lehrgeld, ist womöglich genau so viel Wert wie der eigentliche Kurs

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