Unterhalt / Nebeneinkünfte / Schwarzarbeit

28. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Paläontologe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt / Nebeneinkünfte / Schwarzarbeit

Hallo liebes Forum,

folgende Situation:

Ich bezahle für ein Kind (Kindesunterhalt) und für die Kindsmutter (Unterhalt).
Wir waren nicht verheiratet.

Unterhaltsanspruch und Höhe wurden vom Amt festgestellt.
Kindsmutter geht nicht arbeiten und bekommt ansonsten Geld vom Amt.

Ich habe nun mitbekommen (und gesicherte Informationen), dass die Kindsmutter nicht entgeltfrei bei einer Großveranstaltung gearbeitet hat.

Frage:
Müssen diese Einkünfte vom Amt mit Verdienst, Hilfe vom Amt etc. verrechnet werden und daher meine Unterhaltszahlung angepasst werden?

Wenn das Amt nichts von den Einkünften weiß, handelt es sich um Schwarzarbeit.
Wie wäre hier weiter vorzugehen?

Kann hier aufgrund von Betrugs die Einstellung des Unterhalts gefordert werden?

Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Auf Kindesunterhalt ist der Verdienst der betreuenden Mutter nicht anzurechnen. Wie es bei der Mutter aussieht, das kann ich aufgrund der spärlichen Angaben nicht abschätzen. Existiert denn ein Titel? Welches Amt hat da was wie berechnet? Wenn auch der Kindesunterhalt vom Job-Center berechnet worden ist, so weise ich mal rein vorsorglich darauf hin, dass von dort durchgeführte Berechnungen häufig fehlerhaft sind, schon deshalb weil das hälftige Kindergeld nicht dem Vater zugeschrieben wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Paläontologe):
dass die Kindsmutter nicht entgeltfrei bei einer Großveranstaltung gearbeitet hat.
Einmal oder mehrmals? Wie hieß das Entgelt?
Zitat (von Paläontologe):
Müssen diese Einkünfte
Diese Einkünfte sind dem Jobcenter (das ist wohl das Amt) mitgeteilt werden. Dann wird uU die Leistung vom JC/das Hartz 4 reduziert. Es kommt darauf an, was es für Einkünfte sind.
Deine Unterhaltsleistungen musst du so oder so zahlen.
Zitat (von Paläontologe):
Wenn das Amt nichts von den Einkünften weiß,
ist es nicht unbedingt Schwarzarbeit. Aber es ist uU Sozialleistungsbetrug---weil das JC zu viel geleistet hat.
Zitat (von Paläontologe):
Kann hier aufgrund von Betrugs die Einstellung des Unterhalts gefordert werden?
Ich glaube, du verwechselst ganz einfach etwas.

Du bist zu Unterhalt verpflichtet. Diese Pflicht endet nicht, weil oder wenn die Kindsmutter arbeiten geht oder Sozialleistungen bezieht.
Unterhaltspflicht endet auch nicht, falls die Kindsmutter zu Unrecht Leistungen vom JC bezogen hat. Die muss sie dann einfach dem JC zurückzahlen. Mindestens das.

0x Hilfreiche Antwort

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