Inkasso Becker mit Forderung aus 2002

28. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Inkasso Becker mit Forderung aus 2002

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Ich habe Anfang September ein Schreiben von Inkasso Becker erhalten mit einer Forderung von 655 €. Eine Atlantis Geschäftsführungs- und Management GmbH hätte eine Forderung an diese abgetreten. Ich habe dann nachgeforscht und konnte mir nur vorstellen, das ich im Jahre 2001 eine offene Rechnung einer Videothek hatte, ich allerdings der Meinung bin, nie etwas hierzu erhalten zu haben. Ich habe dann ein Schreiben aufgesetzt, in welchem ich der Forderung widerspreche, ich keine Zahlungen vornehme und diese mir darlegen sollen, das deren Forderung rechtens ist und sie mir belegen sollen, das mir irgendwelche Rechnungen, Mahnungen etc. zugestellt wurden. Lange nichts gehört, bis gestern das nächste Schreiben kam. Hier nun eine Kopie eines Vollstreckungsbescheids dabei (Allerdings sind die Ränder oben und unten abgeschnitten, so das nicht alles zu erkennen ist) eine Forderungsaufstellung und der Hinweis, das der 15.12.19 als Eingang für meinen konkreten Zahlungsvorschlages notiert ist.

Im Vollstreckungsbescheid wird angegeben, dass dieser mir am 11.07.2002 zugestellt wurde. Ich war damals Anfang 20, und kann mich wirklich nicht an sowas erinnern, ich weiss noch nicht mal wie sowas zugestellt wird...
Hier ist auch wiederum eine andere Firma als Antragsteller genannt, eine Mega Max Consulting GmbH. Als Anspruch wird geltend gemacht:
Miete vom 25.08.2001 201,62 €
Kosten Gericht 16,00 €
Mahnkosten 10,00 €

Hier auch vermerkt, das die Forderung seit dem 14.01.2002 von Life Düsseldorf an Mega Max Consulting abgetreten wurde. Weiterhin vermerkt, das die Kosten des Verfahrens ab dem 08.07.2002 mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen sind.

Wie bereits erwähnt, kann ich mich leider nicht an diesen Vollstreckungsbescheid erinnern. Eigentlich nicht meine Art sowas zu ignorieren, aber laut diesen Unterlagen wohl wahr. Ich habe auch gestern per EMail beim Amtsgericht Hagen sämtliche vorliegende Bescheide und deren Zustellbescheinigungen angefordert.

Die Forderungsübersicht sieht so aus:
08.07.02 Mahnbescheid 16,00 €
08.07.02 vorgerichtliche Kosten 10,00 €
11.09.02 Kosten Gerichtsvollzieher
dann mehrere Zeilen mit "Anfrage Dienstleister" ohne Kosten (mit ersten Datum beginnend ab 2014)
und zwischendurch 18.03.14 Gebühr Dienstleister 6,90 €.
15.07.19 Gebühr Dienstleister 5,00 €
05.09.19 1 Zahlungsauforderung 70,20 €
Dann kommt im halbjährlichen Rhythmus eine Aufstellung von Kostzinsen mit jeweils Cent Beträgen wie 0,51 €
Am 21.11.2019 folgender Vermerk:
9,00 % Zinsen aus 201,62 € (6.05.02 - 20.11.19) 318,57 €

und der Vermerk i.H.v. 9,00% aus EUR 2016,62 ab 21.11.19 zzgl. weiterer Kostzinsen in Höher von 5,00 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus EUR 16,00 ab 21.11.19.

Abschließend aufgelistet:
Hauptforderung 201,62 €
Zinsen 333,94 €
Kosten 123,60 €

Leider verunsichert mich das Ganze und ich weiß nicht recht wie ich mich jetzt verhalten soll. Lohnt es sich überhaupt gegen das Ganze anzugehen (und wenn ja wie), ich denke mal eher nicht, das es ja wohl einen Vollstreckungsbescheid gegeben hat, auch wenn dieser aus 2002 ist. Oder gibt es hier eine Chance, weil das ganze 17 Jahre her ist. Wie kann es sein, das mich 17 Jahre niemand erreicht, jetzt aber auf einmal?
Falls ich nicht gegen das Ganze angehen kann / sollte, denke ich aber das die Zinsen (und evtl auch andere kosten) welche mir in Rechnung gestellt werden, so nicht in Ordnung sind...

Für jeden Rat und Hilfe bin ich sehr dankbar, hatte mit sowas noch nie zu tun...!

Vielen Dank und Gruß Dirk!

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19 Antworten
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#1
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von ballking):
Eine Atlantis Geschäftsführungs- und Management GmbH
Dachte Atlantis wäre untergegangen? ^^

Zitat (von ballking):
ich weiss noch nicht mal wie sowas zugestellt wird...
per Gelber Brief vom Amtsgericht per Einwurf.

Zitat (von ballking):
Mega Max Consulting GmbH
Mega Max war mal eine Videotheken-Kette sowie die Atlantis. Beide gehören zusammen (Konzern) somit wären damals auch keine Kosten geltend machbar da Konzerninkasso sich gegenseitig die Kosten hochpushen:
https://www.northdata.de/Mega+Max+Videotheken+GmbH+%26+Co.+f%C3%BCnfte+Beteiligungs+KG,+Herne/Amtsgericht+Bochum+HRA+4351

Zitat (von ballking):
denke ich aber das die Zinsen (und evtl auch andere kosten) welche mir in Rechnung gestellt werden, so nicht in Ordnung sind...
Damit liegst du auch richtig, aber leider kannst du hier nicht mehr viel machen was die alten Phantasiekosten betrifft. Einzig bei den Zinsen wirst du noch was rausschlagen können nach meiner aktuellen Kenntnis.

In kürze wirst du aber bessere Antworten bekommen die vll. weiterhelfen :)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Im Vollstreckungsbescheid wird angegeben, dass dieser mir am 11.07.2002 zugestellt wurde. Ich war damals Anfang 20

Stimmt denn die Adresse? Hattest du damals im Juli 2002 auch wirklich da gewohnt, wo es zugestellt worden sein soll?

Und im September damals war auch ein Gerichtsvollzieher vor Ort? Ja, manchmal verdrängt man so etwas. Wenn du das nicht mehr genau sagen kannst, dann ist das halt so. Aber schau nochmal in deinem Gedächtnis nach ;-)

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#3
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von DStein):

Zitat (von ballking):
ich weiss noch nicht mal wie sowas zugestellt wird...
per Gelber Brief vom Amtsgericht per Einwurf.

Zitat (von ballking):
Mega Max Consulting GmbH
Mega Max war mal eine Videotheken-Kette sowie die Atlantis. Beide gehören zusammen (Konzern) somit wären damals auch keine Kosten geltend machbar da Konzerninkasso sich gegenseitig die Kosten hochpushen:
https://www.northdata.de/Mega+Max+Videotheken+GmbH+%26+Co.+f%C3%BCnfte+Beteiligungs+KG,+Herne/Amtsgericht+Bochum+HRA+4351

Zitat (von ballking):
denke ich aber das die Zinsen (und evtl auch andere kosten) welche mir in Rechnung gestellt werden, so nicht in Ordnung sind...
Damit liegst du auch richtig, aber leider kannst du hier nicht mehr viel machen was die alten Phantasiekosten betrifft. Einzig bei den Zinsen wirst du noch was rausschlagen können nach meiner aktuellen Kenntnis.

In kürze wirst du aber bessere Antworten bekommen die vll. weiterhelfen :)


Danke für die Recherche und die Infos!

Ich hoffe das ich hier noch weitere Infos / Ratschläge erhalte. Insbesondere ob es so ok ist, 17 Jahre (!!!) nichts zu hören und dann mit solchen Summen und Zinsen zu kommen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Im Vollstreckungsbescheid wird angegeben, dass dieser mir am 11.07.2002 zugestellt wurde. Ich war damals Anfang 20

Stimmt denn die Adresse? Hattest du damals im Juli 2002 auch wirklich da gewohnt, wo es zugestellt worden sein soll?

Und im September damals war auch ein Gerichtsvollzieher vor Ort? Ja, manchmal verdrängt man so etwas. Wenn du das nicht mehr genau sagen kannst, dann ist das halt so. Aber schau nochmal in deinem Gedächtnis nach ;-)


Ja die Adresse war korrekt. Ich kann mich echt nicht daran erinnern, das ein Gerichtsvollzieher oder ich einen "gelben" Brief erhalten soll. Aber irgendwie muss es ja einen Titel geben. Habe ja eine Email ans Amtsgericht Hagen geschickt, mit der Bitte um Kopie der Bescheide und deren Zustellbescheinigungen...

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann warte erst mal ab, ob da etwas merkwürdiges in der Akte auftaucht. Wenn da aber zugestellt steht, dann ist es zugestellt. Wenn du damals in einer WG gewohnt hast, dann könnte jemand deine Briefe unterschlagen haben.

Aber dagegen vorzugehen ist dann unmöglich.

Sobald du mehr weißt, kannst du dich ja nochmal melden. Wenn die Zustellung sattelfest ist, dann kannst du eigentlich nur aufpassen, dass sie dich nicht übervorteilen. Vor allem bei den Zinsen usw.

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#6
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann warte erst mal ab, ob da etwas merkwürdiges in der Akte auftaucht. Wenn da aber zugestellt steht, dann ist es zugestellt. Wenn du damals in einer WG gewohnt hast, dann könnte jemand deine Briefe unterschlagen haben.

Aber dagegen vorzugehen ist dann unmöglich.

Sobald du mehr weißt, kannst du dich ja nochmal melden. Wenn die Zustellung sattelfest ist, dann kannst du eigentlich nur aufpassen, dass sie dich nicht übervorteilen. Vor allem bei den Zinsen usw.


Ja hab in einer WG gewohnt. Ich bin mal gespannt wie lange die brauchen beim Amtsgericht mir die Unterlagen zu zusenden... Sobald ich was in der Hand habe melde ich mich. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

leider ist heute der "Titel" in Kopie vom Amtsgericht eingetroffen, also habe ich da schon mal Pech.

Hier steht zusammengefasst:

I. Hauptforderung 201,62 €
II. Verfahrenskosten 16,00 €
III. Nebenforderung (Mahnkosten) 10,00 €
Gesamtsumme 227,62 €
IV: Zinsen:
hinzu kommen laufende Zinsen zu Hauptforderung I.: 9,00 % Jahreszinsen ab Zustellung des Mahnbescheids.
...
Die Kosten des Verfahrens sind ab dem 08.07.2002 mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.


Jetzt geht es mir darum, das ich nicht unnötige Forderungen Zahle. Hier noch mal grob die neue Forderungsaufstellung zusammengefasst:

------------------- 201.62 € Hauptforderung
08.07.2002 --- 16.00 € Mahnbescheid
08.07.2002 --- 10.00 € vorgerichtliche titulierte Kosten
11.09.2002 --- 15.50 € Kosten Gerichtsvollzieher
13.03.2014 --- 6.90 € Gebühr Dienstleister
08.07.2019 --- 5.00 € Gebühr Dienstleister
05.09.2019 --- 70.20 € 1. Zahlungsaufforderung
21.11.2019 -- 318.57 € 9% Zinsen aus 201,62 (06.05.02 - 20.11.19)
-------------------- 15,37 € Kostzins (Halbjährlich *08.07.02 - 20.11.19) aufgeführt mit unterschiedlichen % zwischen 4,12 bis 8,32)

Insgesamt 659,16 €


Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, welche Forderungen sind korrekt und welche Zinsen sind verjährt (alle bis auf die letzten 3 Jahre? Sowohl Kostzins als auch die 9%?), bzw. wie berechne ich den korrekten Betrag? Um die anderen Kosten (Gebühr Dienstleister, Zahlungsaufforderung, etc.) werde ich ja wohl nicht herum kommen. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir insbesonders bei der Berechnung des Betrags helfen könntet!

Was mir noch aufgefallen ist, das ich keinerlei Kopie einer Abtrittserklärung erhalten habe, ich denke mal, das ich diese als aller erstes einfordere.
Wenn ich dann eine aus meiner Sicht korrekt Berechnung habe, muss ich auf irgendetwas aufpassen, wenn ich denen mitteilen will, was ich gewollt bin zu zahlen? Würde das gerne in Raten machen...

Gruß Dirk!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Titel ist valide und zu dem Datum hast du da auch gewohnt, nehme ich an.

Die "Gebühr Dienstleister" könnte eine Adressauskunft sein. Wenn du umgezogen warst. Alles andere ist als frei erfunden zu bewerten. Im Zweifel müssen die Rechnungsnachweise für diese Adressauskunft vorlegen. Zwei mal macht nur Sinn, wenn du zwei mal umgezogen warst, einmal vor 2014 und dann zwischen 2014 und 2019.

Die Gebühr für "1. Zahlungsaufforderung" ist eine volle Inkassogebühr. Da im Titel noch kein Anwalt/Inkasso involviert war, herrscht bei einigen die Argumentation, diese sei dann auch legitim. Meiner Ansicht nach steht dem Inkasso so etwas aber nicht zu und schon gar nicht in dieser Höhe.
Die Zinsen zwischen 6.5.2002 und 31.12.2015 sind verjährt.

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#9
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich hatte vor längerer Zeit bei Inkasso Becker eine Titelkopie angefordert, dies Tage habe ich endlich einen Brief erhalten. Hier ist nun in Kopie eine Inkassovollmacht dabei. Den Titel selber habe ich ja vom Amtsgericht erhalten. Ich denke das dies ausreichend ist um sicher zu gehen, dass Inkasso Becker auch wirklich bevollmächtigt ist die Summe einzutreiben.
Im nächsten Schritt würde ich Inkasso Becker schreiben, dass die Kostenaufstellung so nicht korrekt ist (Zinsforderungen von vor dem 01.01.2016 verjährt) und eine aus meiner Sicht korrekte Kostenaufstellung auflisten.

Ich bitte dann um Mitteilung ob dies so angenommen wird. Sollte ich hier eine positive Antwort erhalten, überweise ich im nächsten Schritt die Summe und werde per Einschreiben um Erledigungsschreiben und den entwerteten Titel anfordern. Alles richtig so? Was ich mich noch frage, was ist der Unterscheid zwischen einem Erledigungsschreiben und dem entwerteten Titel, bzw. wie sieht so ein entwerteter Titel aus?

Gruß Dirk!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Zinsen aus 2016 sind mittlerweile auch verjährt.

Ich würden denen folgendes Schreiben:
--------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung der Forderungsaufstellung.
Nach Überprüfung erhebe ich die Einrede der Verjährung gemäß § 214 Abs. 1 BGB.

Bitte senden Sie mir eine um die verjährten Kosten und Zinsen korrigierten Forderungsaufstellung zu.
Die Position "1. Zahlungsaufforderung" weise ich als unzulässig zurück.
Die Positionen "Kosten Gerichtsvollzieher" und "Gebühr Dienstleister" weisen Sie anhand geeigneter Dokumente nach.

Mit freundlichen Grüßen
Du

--------------------------------------------------------

Wenn du dann eine korrigierte Forderungsaufstellung hast, kannst du immer noch überlegen denen einen Vergleich anzubieten.
Da die Forderung aus 2002 ist, kann es gut sein, dass sie sich drauf einlassen.
Das Geld für einen Vergleich hast du natürlich nicht selbst, sondern bekommst es zweckgebunden von einer dritten Person.

Ein entwerteter Titel ist das Original des Vollstreckungsbescheids. Ohne diesen kann niemand mehr vollstrecken. Deswegen ist auch ein Erledigungsschreiben zwar ganz nett, aber mehr auch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Wow. Vielen lieben Dank für die tolle Antwort, echt Klasse! So werde ich das machen. Nur eine Frage habe ich noch, wie meinst du:

Zitat (von gyod1985):
...
Das Geld für einen Vergleich hast du natürlich nicht selbst, sondern bekommst es zweckgebunden von einer dritten Person. ...


Tausend Dank und Gruß
Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Du selbst hast kein Geld, deswegen gibt dir jemand anderes das Geld für den Vergleich.
Das ist die sichere Methode. Das Inkassobüro soll ja nicht glauben bei dir wäre etwas zu holen.

----------------------------------
Beispiel zum Anpassen:
Ich schlage Ihnen vor, dass ich auf die gesamte ausstehende Restforderung eine einmalige Vergleichssumme i.H.v XX,XX € an Sie bezahle. Ein Freund/Familienangehöriger stellt mir diesen Betrag zweckgebunden für diesen Vergleich zur Verfügung. Die Überweisung erfolgt sofort, wenn mir Ihre schriftliche Zustimmung vorliegt.

Nach Zahlung der Vergleichssumme erlassen Sie mir dann die Restschuld, händigen den Schuldtitel aus und veranlassen die Erledigungsmeldung an Auskunfteien.
-------------------------------------------------

Du kannst ja die korrigierte Forderungsaufstellung posten, wenn du sie bekommen hast, dann sieht man weiter.

Zur Höhe eines möglichen Vergleichs kann man immer nur raten. Aus meiner eigenen Erfahrungen kommt man mit 55-65% immer ganz gut hin. Sollte das dem Inkasso zu wenig sein, machen sie meist ein Gegenangebot.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

So habe nun endlich eine Antwort erhalten!
Die haben mir jetzt eine korrigierte Kostenaufstellung geschickt, Nachweis für die Kosten vom Gerichtsvollziehers beigefügt, und mir mitgeteilt, dass es für die Kosten des Dienstleisters bzgl. der Adressermittlung keine Dokumente gibt.

Die korrigierte Kostenaufstellung lautet wie folgt:
08.07.2002 Mahnbescheid
08.07.2002 Vorgerichtliche titulierte Kosten
11.09.2002 Kosten Gerichtsvollzieher
27.01.2014 Antwort Anschriftenermittlung
29.01.2014 Anfrage Dienstleister
13.03.2014 Anfrage Dienstleister
27.01.2016 Anfrage Dienstleister
31.05.2016 Anfrage Dienstleister
29.06.2016 Anfrage Dienstleister
16.02.2017 Anfrage Dienstleister
08.07.2019 Anfrage Dienstleister
15.07.2019 Gebühr Dienstleister
05.09.2019 1. Zahlungsaufforderung
21.11.2019 Korrespondenz
05.02.2020 Korrespondenz
01.01.2018 4,12% KostZins aus 16,00 (01.01.17 - 31.12.17)
01.01.2019 4,12% KostZins aus 16,00 (01.01.18 - 31.12.18)
10.03.2020 9% Zinsen aus 201,62 (01.01.17 - 09.03.20)
01.01.2020 4,12% KostZins aus 16,00 (01.01.19 - 31.12.19)
10.03.2020 4,12% KostZins aus 16,00 (01.01.20 - 09.03.18)

Hauptforderung 201,62 €
Zinsen 59,97 €
Kosten 116,70 €
Zu zahlender Betrag 378,29 €

zzgl. Zinsen i.H.v. 9,00% aus EUR 201,62 ab 10.03.2020
zzgl. weiterer Kostzinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus EUR 16,00 ab 10.03.20


Im Anschreiben ist abschließend erwähnt "Einem Zahlungsvorschlag sehen wir innerhalb der nächsten 10 Tage entgegen."

Würde dann jetzt wir von dir gyod1985 empfohlen, dass Schreiben bzgl. der Vergleichszahlung aufsetzen.

Jemand noch Anregungen / Ideen?

Danke & Gruß Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
29.01.2014 Anfrage Dienstleister
13.03.2014 Anfrage Dienstleister
27.01.2016 Anfrage Dienstleister
31.05.2016 Anfrage Dienstleister
29.06.2016 Anfrage Dienstleister
16.02.2017 Anfrage Dienstleister
08.07.2019 Anfrage Dienstleister
15.07.2019 Gebühr Dienstleister

Sind die Kosten berechnet?

Zitat:
Zinsen 59,97 €

Nicht titulierte Zinsen verjähren nach 3 Jahren

Zitat:
zzgl. Zinsen i.H.v. 9,00% aus EUR 201,62 ab 10.03.2020

Bist du Unternehmer i.S.d. § 14 BGB? Weil das widerspricht sich nämlich mit dem:
zzgl. weiterer Kostzinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus EUR 16,00 ab 10.03.20

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von ballking):
und mir mitgeteilt, dass es für die Kosten des Dienstleisters bzgl. der Adressermittlung keine Dokumente gibt.


Das überrascht nun nicht wirklich.
Die Position "1. Zahlungsaufforderung" sehe ich ja auch mehr als kritisch.

Ich würde nun ein Angebot machen. Kannst du einen Vergleich per Einmalzahlung anbieten und bezahlen?
Fang aber lieber tiefer an. Die wollen meistens mehr als du Ihnen anbietest.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Entschuldigt bitte, ich hatte aus versehen die Spalte mit den Beträgen nicht mit rüberkopiert / gepostet!
Für die ganzen Dienstleister-Einträge wollen die jetzt nur 1x 5 €...
Ich hatte jetzt 2 Jahre mit einem Bekannten eine GbR, diese aber zum Ende 2019 aufgegeben.
Wie von gyod1985 vorgeschlagen, werde ich jetzt ein Schreiben mit dem Angebot einer Vergleichszahlung versenden.

Ich halte euch auf dem Laufenden und bleibt alle gesund!

Gruß Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ballking
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

Ich hatte 180 € als Vorschlag angeboten.
Heute habe ich diese Antwort bekommen:
...
Es wird folgender Vorschlag/ Gegenvorschlag unterbreitet, an den wir uns bis zum 11.04.20 gebunden halten:
Vergleichsweise werden ab dem 01.04.2020 monatliche Raten von 140 € auf einen fest vereinbarten Vergleichsbetrag von 280 € gezahlt.
Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist der Vergleich hinfällig, und die ursprüngliche gesamte Forderung steht sofort zur Zahlung an.
Etwaige Zahlungen aus bisherigen Vollstreckungsmaßnahmen bleiben von dieser Vergleichsvereinbarung unberührt.
...

Die Gesamtforderung beläuft sich derzeit auf 378,85 €, so das die 280 € für mich akzeptabel sind. Schräg finde ich nur, das die schreiben, das sie sich bis zum 11.04. an den Vorschlag binden, der erste Zahlungseingang aber am 01.04. erfolgt sein muss, da ansonsten das Angebot erlischt und die gesamte Forderung sofort fällig wird. Wenn ich heute / morgen die erste Rate zahlen, sollte das geld bei denen ja bis zum 01.04. eingegangen sein. Wie seht ihr das? Oder können die mir noch irgendeinen Strick daraus drehen. Natürlich würde ich das mit einem Schreiben begleiten, in welchem ich das Angebot annehmen und nochmals auffordere, nach kompletter Zahlung mir den Titel auszuhändigen und um ein Erledigungsschreiben.

Gruß Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Das kann auch nur ein Tippfehler sein
01.04. --> 11.04.

Die beleglose Überweisung darf 1 Geschäftstag dauern.
Wenn du sie morgen ausführst, ist die definitiv rechtzeitig da.

Im Prinzip verzichten sie jetzt netterweise auf etwas mehr als die in meinen Augen sowieso nicht durchsetzungsfähige Position "1. Zahlungsaufforderung" , aber wenn das Angebot für dich ok ist, dann passt das ja. Einen Strick können die nicht drehen. Der Vergleichsbetrag ist vereinbart und wird von dir durch fristgerechte Zahlung angenommen. Du kannst auch die kompletten 280,00€ überweisen wenn du so viel hast.

Schreib aber in den Verwendungszweck unbedingt "gemäß Vergleich vom ...."



-- Editiert von gyod1985 am 25.03.2020 22:39

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die 280€ sind in etwa in der Größenordnung, was durchsetzbar ist. Mehr dürften die eh nicht verlangen.

Signatur:

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