Hallo,
Ich habe ein Anliegen, was ziemlich dringend ist.
Ich war Krank , mit zwei unterschiedlichen Krankheiten für 8 (5wochen + 3Wochen). Nun hat meine Arbeitgeberin mir keinen Lohn
gezahlt mit dem Verweis ich würde Krankengeld bekommen. Soweit auch erst Mal nachvollziehbar. Heute teilt mir die AOK mit das dies nicht der Fall sei, da das nicht gestaffelt wird. Dies teilte die AOK auch meinen Ausbildungsbetrieb mit. Nach kurzer Rücksprache mit meinen Betrieb , meinten sie das sie der AOK nicht glauben und mein Geld definitiv nicht zahlen.
Da ich alleine wohne bin ich wirklich auf das Geld angewiesen. Ich kann mir nicht Mal mehr was zu Essen holen , geschweige denn Miete zahlen oder meine Nebenkosten und Verträge.
Wie kann ich da am besten vorgehen? Dürfen sie das ? Wie muss ich mich verhalten um schnellst!!!!möglich eine Lösung zu finden ...
Ich hoffe hier hat jemand einen Rat , da ich mich nicht wirklich mit der Materie auskenne und wirklich bald auch psychisch damit an meine Grenzen komme...
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Marciii123 am 28.11.2019 17:27
Arbeitgeber zahlt Ausbildungsvergütung nicht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wie kann ich da am besten vorgehen? Am Arbeitsgericht auf Zahlung klagen.
ZitatWie kann ich da am besten vorgehen? Am Arbeitsgericht auf Zahlung klagen. :
Heißt ich suche mir das Arbeitsgericht in meiner Nähe und gehe dort einfach hin ?
Sorry wenn das doof klingt bin aber ziemlich unwissend in der Materie . Wie lange dauert sowas ? Hab Mal gehört das sowas auch Jahre gehen kann ? Würde mir ja nicht viel helfen , da ich dann vermutlich schon meine Wohnung verloren hätte
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Heißt ich suche mir das Arbeitsgericht in meiner Nähe und gehe dort einfach hin ? Sie suchen das zuständige Arbeitsgericht, schauen nach dessen Öffnungszeiten und begeben sich dann dahin, und zwar in die Rechtsantragstelle.
Wie lange dauert sowas ? Hier kann keiner hellsehen - es gibt Arbeitgeber, die sofort zahlen, wenn sie die Klage erhalten (und die kriegen sie sehr schnell). Es gibt andere Arbeitgeber, die nicht so schnell einknicken - das kann vorher keiner wissen, wie Ihr AG reagiert...
Würde mir ja nicht viel helfen , da ich dann vermutlich schon meine Wohnung verloren hätte Und? Haben Sie eine bessere Idee?
ZitatHeißt ich suche mir das Arbeitsgericht in meiner Nähe und gehe dort einfach hin ? Sie suchen das zuständige Arbeitsgericht, schauen nach dessen Öffnungszeiten und begeben sich dann dahin, und zwar in die Rechtsantragstelle. :
Wie lange dauert sowas ? Hier kann keiner hellsehen - es gibt Arbeitgeber, die sofort zahlen, wenn sie die Klage erhalten (und die kriegen sie sehr schnell). Es gibt andere Arbeitgeber, die nicht so schnell einknicken - das kann vorher keiner wissen, wie Ihr AG reagiert...
Würde mir ja nicht viel helfen , da ich dann vermutlich schon meine Wohnung verloren hätte Und? Haben Sie eine bessere Idee?
Nein, war schon sehr hilfreich. Vielen dank.
Hier noch ein Link zur Vorgehensweise: https://www.anwalt-martin.de/html/arbeitslohn-in-berlin-geltend-machen.html#lohn-einklagen
Sie waren also 8 Wochen ununterbrochen krank, ohne zwischendurch einen Tag arbeitsfähig zu sein. Ist das richtig?
Wenn dem so ist, dann versucht sich hier die Krankenkasse mal wieder um die Krankengeldzahlung zu drücken. Wie bekommen von ihren Arbeitgeber nur 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Für die zwei weiteren Wochen muss ihre Krankenkasse Krankengeld zahlen.
Zitat:Ich war Krank , mit zwei unterschiedlichen Krankheiten für 8 (5wochen + 3Wochen).
Warst du ununterbrochen krankgeschrieben oder konntest du zwischen den beiden Erkrankungen ein paar Tage arbeiten gehen?
ZitatSie waren also 8 Wochen ununterbrochen krank, ohne zwischendurch einen Tag arbeitsfähig zu sein. Ist das richtig? :
Wenn dem so ist, dann versucht sich hier die Krankenkasse mal wieder um die Krankengeldzahlung zu drücken. Wie bekommen von ihren Arbeitgeber nur 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Für die zwei weiteren Wochen muss ihre Krankenkasse Krankengeld zahlen.
Das stimmt so nicht. Die sechs Wochen gelten "pro Krankheit". In diesem Fall war sie aus zwei verschiedenen Gründen krank geschrieben und für keinen Grund länger als sechs Wochen. Also muss der AG zahlen, nicht die Krankenkasse.
ZitatDie sechs Wochen gelten "pro Krankheit". :
Da sind sie leider nicht richtig informiert. Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit, ohne dass zwischendurch die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird, gilt die sogenannte Einheit des Versicherungsfalls und dementsprechend ist es unerheblich, ob die Arbeitsunfähigkeit auf zwei verschiedenen Krankheiten beruht.
Es kommt daher entscheidend darauf an, ob unser Fragensteller zwischendurch arbeitsfähig war. Zudem kommt dem Arbeitgeber zugute, dass innerhalb von sechs Monaten eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen bestanden hat. In diesem Zusammenhang darf der Arbeitgeber dann zunächst davon ausgehen, dass eine sogenannte Fortsetzungserkrankung vorliegt.
Der Arbeitnehmer muss in derartigen Fällen nach der Rechtsprechung des BAG tatsächlich offenlegen, weswegen er arbeitsunfähig war.
ZitatDie sechs Wochen gelten "pro Krankheit". :
Da sind sie leider nicht richtig informiert. Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit, ohne dass zwischendurch die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird, gilt die sogenannte Einheit des Versicherungsfalls und dementsprechend ist es unerheblich, ob die Arbeitsunfähigkeit auf zwei verschiedenen Krankheiten beruht.
Es kommt daher entscheidend darauf an, ob unser Fragensteller zwischendurch arbeitsfähig war. Zudem kommt dem Arbeitgeber zugute, dass innerhalb von sechs Monaten eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen bestanden hat. In diesem Zusammenhang darf der Arbeitgeber dann zunächst davon ausgehen, dass eine sogenannte Fortsetzungserkrankung vorliegt.
Der Arbeitnehmer muss in derartigen Fällen nach der Rechtsprechung des BAG tatsächlich offenlegen, weswegen er arbeitsunfähig war.
Zitat:
Der Arbeitnehmer muss in derartigen Fällen nach der Rechtsprechung des BAG tatsächlich offenlegen, weswegen er arbeitsunfähig war.
Und dass er zwischen 2 AU, arbeitsfähig war.
-> BAG, Urteil vom 25.05.2016, 5 AZR 318/15
-- Editiert von spatenklopper am 03.12.2019 11:57
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