Infoscore Inkasso + RA Haas & Kollegen / Vattenfall

28. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)
Infoscore Inkasso + RA Haas & Kollegen / Vattenfall

Vor ein paar Tagen erhielt ich folgende E-Mail:

An die Firma infoscore Finance GmbH abgetretene Forderung
der Firma Vattenfall Europe Sales GmbH
Vertragskonto ........
Sehr geehrter Herr XXX,
wir beziehen uns auf Ihre Anfrage und teilen Ihnen den derzeitigen Forderungsstand mit.
Die Forderung berechnet sich wie folgt:
Hauptforderung 634,24 EUR
Verzugszinsen bis 26.11.2019 495,10 EUR
Kosten 25,81 EUR
abzüglich Zahlungen/Gutschriften 0,00 EUR
Gesamtforderung: 1155,15 EUR
zuzüglich weiterer 4,12% Zinsen aus 634,24 EUR.

1. ich habe keine Anfrage gestellt.
2. Vattenfall findet unter der Vertragskontonummer nichts.
3. Es gibt anscheinend einen Titel aus 2006
4. Infoscore hat anscheinend keinen Zugriff auf die Akte
5. RA Haas antwortet telefonisch (ich habe Unterlagen aber bereits schriftlich angefordert), dass sie mir höchstens eine Kopie des Titels schicken können, aber das wäre eigentlich egal, weil es wäre die Forderungsaufstellung gültig und mehr Unterlagen hätten sie auch nicht. Und sie meinte damit die, die ich per Mail (s.o.) bekommen habe.

Wenn ich nur die Hauptforderung nehme und versuche auf die Zinsen zu kommen, dann lande ich auf irgendwas Mitte 2005. Macht also keinen Sinn. Ich vermute, dass die hier womöglich sämtliches aufgelaufenes Zeugs zusammengerechnet haben und darauf dann die Zinsen berechnet haben. Dann wäre aber verbotenerweise Zinseszins dabei, abgesehen davon dass es völliger Unfug wäre.

Ich versuche gerade beim zuständigen Mahngericht eine Kopie zu bekommen, aber trotzdem mal die Frage vorab:

Sind solche merkwürdigen Forderungen von Infoscore/Haas bereits bekannt?




-- Editiert von gyod1985 am 28.11.2019 18:06

-- Editiert von gyod1985 am 28.11.2019 18:09

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Diese Behauptung, dass das egal sei, weil die Forderungsaufstellung gelten würde, ist Unsinn.

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Mir ist kein solcher Titel bekannt. Ihrer Mandantin auch nicht. Sie werden aufgefordert, unverzüglich den Titel in Kopie vorzulegen. Bei Weigerung oder fruchtlosem Ablauf meiner Frist von 7 Tagen gehe ich von einem Betrugsversuch aus und werde diesen zur Anzeige bringen."

Dann schauen, ob dir das Mahngericht zuerst antwortet oder der Anwalt.

Zitat:
Sind solche merkwürdigen Forderungen von Infoscore/Haas bereits bekannt?

Ja. Wobei das eher seltenere wirklich frei erfundene Dinge sind. Oft genug sind es Personenverwechslungen. Also dass man den Schuldner nicht wiederfindet und irgendwen gleichen/ähnlichen Namens sucht, der nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Ob sie den richtigen erwischen, ist ihnen komplett egal.

Wichtig: Sobald du den Titel siehst, direkt am selben Tag prüfen. Verzögere das nicht. Prüfe insbesondere die Adresse und ob du wirklich damals dort gewohnt hattest.

Einfach nochmal melden, wenn du mehr weißt.

-- Editiert von mepeisen am 29.11.2019 09:17

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Kurze Rückmeldung:
Eine Kopie des Titels habe ich von RA Haas immer noch nicht bekommen.
Man gab mir aber das Aktenzeichen.
War direkt beim Mahngericht und da meinte man "Ja, unter dem Aktenzeichen gibt es einen Vollstreckungsbescheid, aber der lautet nicht auf Ihren Namen."

Es sind lediglich die ersten beiden Buchstaben des Nachnamens identisch. Nicht einmal die Adresse stimmt.

Sollte ich da nun in irgendeiner Art und Weise reagieren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gyod1985):
War direkt beim Mahngericht und da meinte man "Ja, unter dem Aktenzeichen gibt es einen Vollstreckungsbescheid, aber der lautet nicht auf Ihren Namen."

Und geben die einem das auch schriftlich?

Da würde ich Strafanzeige gegen die Anwälte erstatten und auch zivilrechtlich gegen die vorgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Ich weiß nicht ob du da etwas schriftlich vom Gericht bekommen hast dass der VB nicht auf dich ausgestellt wurde, aber ich würde Infoscore genau das auch schreiben.
Ich würde schreiben:

„Wertes Inkasso,
nach Überprüfung des von Ihnen an mich übermittelte Aktenzeichen des vermeintlichen Titels, wurde bei Gericht festgestellt, dass kein Vollstreckungstitel gegen mich vorliegt & somit Ihre Forderung mit sofortiger Wirkung als Erledigt anzusehen ist. Es handelt sich hierbei schlicht um eine Personenverwechselung. Ich erwarte daher Ihr Erledigungsschreiben binnen 14 Tage ab Datum dieses Schreibens.

Sollte mir die Erledigung nicht bestätigt werden, so werde ich unaufgefordert Anzeige wegen Nötigung & gewerblichen Betruges gegen Sie stellen, sowie Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht einreichen!

Ich untersage Ihnen erneut jegliche Speicherung meiner Daten, sowie Auskunft & Übermittlung an Auskunfteien"


Dann würde ich warten was kommt
Sollten die also bis zur Frist das Schreiben nicht zusenden, wirst du genau diese Schritte auch machen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Es handelt sich hierbei schlicht um eine Personenverwechselung.

Da stimmen 2 Buchstaben von der Anschrift. Daraus eine Personenverwechselung zu konstruieren, so einen Unfug würde höchstens ein Inkasso fertig bringen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.07.2022 06:52:04
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Und geben die einem das auch schriftlich?

Kommt per Post.

Zitat (von DStein):
Ich erwarte daher Ihr Erledigungsschreiben binnen 14 Tage ab Datum dieses Schreibens.

Meines Erachtens ist genau das das Problem. Man kann mir nichts als erledigt bescheinigen, denn es gibt keine Forderung gegen mich

Zitat (von DStein):
Sollten die also bis zur Frist das Schreiben nicht zusenden, wirst du genau diese Schritte auch machen.

Du solltest dringend an deinen Formulierungen arbeiten, denn was ich mache und was nicht ist mir überlassen Ich benötige keine Anweisungen von dir, danke.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von DStein):
Es handelt sich hierbei schlicht um eine Personenverwechselung.

Da stimmen 2 Buchstaben von der Anschrift. Daraus eine Personenverwechselung zu konstruieren, so einen Unfug würde höchstens ein Inkasso fertig bringen...
Nur weil 2 Buchstaben von einer Adresse stimmen, der Rest aber falsch ist, sieht für mich nach Verwechslung aus. Faktisch gesehen, laut des FS, gibt es keinen Titel gegen ihn, was auch das Gericht bestätigt haben soll.

Zitat (von gyod1985):
Meines Erachtens ist genau das das Problem. Man kann mir nichts als erledigt bescheinigen, denn es gibt keine Forderung gegen mich
Da gibt es kein Problem. Du willst von denen ein Einstellungsschreiben habe dass sie aufhören dich weiter mit der Forderung zu belästigen & fertig. Damit hast du etwas handfestes in der Hand.

Zitat (von gyod1985):
Du solltest dringend an deinen Formulierungen arbeiten, denn was ich mache und was nicht ist mir überlassen Ich benötige keine Anweisungen von dir, danke.
Du bist derjenige der in diesem Fall Hilfe sucht & nach Rat fragt, nicht umgekehrt. Entweder du gehst gegen den ganzen Kram korrekt an & nimmst die Ratschläge an die wir dir geben, oder lässt es bleiben & darfst dich weiter mit dem Fall rumärgern.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Nur weil 2 Buchstaben von einer Adresse stimmen, der Rest aber falsch ist, sieht für mich nach Verwechslung aus.

Nein, genau das ist eben keine Verwechselung, weil es eben ganz offensichtlich ist das da nichts stimmt.

Wenn da Hans Müller aus der Pupsgasse mit dem Hans Müller aus der Rülpsstraße verwechselt wurde, das wäre dann tatsächlich eine Verwechselung.


Wobei der Anteil der tatsächlichen Verwechselungen bei den Inkassos marginal sein dürfte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Würde auch wie Harry empfiehlt vorgehen. Sobald man das schriftlich hat, direkt zur Polizei. Strafanzeige wegen verdacht des Betruges und der Nötigung.

Wenn im Nachnamen ein Rechtschreibfehler ist o.ä., dann könnte man ja noch von einem Versehen ausgehen (wers glaubt). Aber wenn der Nachname wirklich völlig anders ist, dann ist es schon sehr dreist, dir das anhängen zu wollen. Das kann auf normalem Wege nicht mehr passiert sein, da muss schon einer mit Vorsatz vorgegangen sein.

Weiter würde ich nichts tun. Sollten sie so doof sein, dir einen Gerichtsvollzieher vorbei zu schicken, würde ich via Vollstreckungsabwehrklage direkt mit Anwalt vorgehen. Keine weitere Vorwarnung. Eine Kontopfändung ist eigentlich unmöglich, da dich die Bank ja auch nicht finden wird ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.061 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen