Steuervorteil oder -nachteil nach Heirat?

29. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Alex3688
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuervorteil oder -nachteil nach Heirat?

Hallo Zusammen,

bisher habe ich schon einige Beiträge gelesen, bin aber nicht wirklich schlauer daraus geworden, bzw. passt nichts so richtig auf meine/unsere Situation.

Wir erwarten ein Kind im März nächsten Jahres und haben uns daher (und aus Liebe natürlich) dazu entschieden noch dieses Jahr zu heiraten und zwar im Dezember. Termin steht, alles gut.

Sie lebt aktuell vom Jobcenter, da aufgrund schulischer Fortbildung und anschließender Schwangerschaft kein Job nach der Fortbildung möglich war. Sie hat vorher auch nur auf Minijob Basis gearbeitet. Die Jobcentereinkünfte werden vermutlich nach der Hochzeit im Dezember durch mein zu hohes Einkommen komplett wegfallen, sodass ich Alleinverdiender sein werde und sie nur 204 Euro Kindergeld für das Kind aus erster Ehe bekommt und ab März 20 dann nochmal für unser Kind Elterngeld und Kindergeld dazu kommen. (sollte sie Anspruch auf etwaige Leistungen haben bin ich auch hier dankbar für Tipps)

Zu meinen Einkünften:
Ich verdiene jährlich relativ genau 78.700 Euro brutto. Monatlicher Auszahlungsbetrag netto ca. 2500 Euro nach Abzug von freiwilliger gesetzlicher KV, Firmenwagenversteuerung 1% + 0,03% Arbeit- Wohnstätte, betriebliche Altersvorsorge, VWL, etc.

Mein Plan war jetzt die LSK 3/5 statt 4/4 zu wählen und das Ehegattensplitting anzuwenden. Macht das an dieser Stelle Sinn aufgrund der immensen EInkunftsunterschiede, oder hat jemand bessere Tipps? Und was hat es mit der Steuererstattung oder dem Vorteil aufgrund der steuerlichen Annahme der Ehe seit Beginn 2019 auf sich? Bekomme ich hier dann wirklich etwas wieder weil man steuerlich davon ausgeht das wir schon seit Januar in einer Ehe sind bzw ich schon seit Januar 19 LSK 3 gehabt habe?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus und allen schon mal ein schönes Wochenende!

P.S.: Wenn sich jemand schon mal mit der Einzelversteuerung (0,002%) statt Pauschalversteuerung 0,03% Entfernung Arbeit- Wohnstätte auseinandergesetzt hat, gerne mal einen Kommentar hinterlassen oder eine Nachricht schreiben zum Austausch. Ich bin nämlich fast ausschließlich weniger als 15 Tage pro Monat bzw. weniger als 180 Tage im Jahr mit dem Auto ins Büro gefahren. Hier bin ich auch für Tipps dankbar!



-- Editiert von Alex3688 am 29.11.2019 16:40

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Macht das an dieser Stelle Sinn aufgrund der immensen EInkunftsunterschiede


Ja, gerade dann macht es Sinn.

Zitat:
Bekomme ich hier dann wirklich etwas wieder weil man steuerlich davon ausgeht das wir schon seit Januar in einer Ehe sind bzw ich schon seit Januar 19 LSK 3 gehabt habe?


Ja und bei Einkommensverhältnissen von 78.700€ : 0€ dürfte sich eine Steuererstattung im hohen 4-stelligen Bereich ergeben. ALG II gilt steuerrechtlich nicht als Einkommen.

Genau genommen gelten nicht die Steuerklassen rückwirkend, sondern es gilt für das gesamte Jahr die Zusammenveranlagung. Es kommt aber im Ergebnis nahezu auf das Gleiche heraus.

Zitat:
Ich bin nämlich fast ausschließlich weniger als 15 Tage pro Monat bzw. weniger als 180 Tage im Jahr mit dem Auto ins Büro gefahren. Hier bin ich auch für Tipps dankbar!


Dann kann die 0,002%-Versteuerung angewendet werden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex3688
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super,

vielen Dank für die schnelle, hilfreiche Nachricht! :-)

0x Hilfreiche Antwort

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