Schreiben des Insolvenzverwalters an den Arbeigeber

29. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
maimatu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Schreiben des Insolvenzverwalters an den Arbeigeber

Hallo,
Ich befinde mich seit 2017 in der Insolzenz, aktuell steht bei mir ein Arbeitgeber wechsel an, welcher mich in ein anders Bundesland führt.

Ich befinde mich mit dem Offiziellen Beschluss von vor 6 Monaten nun in der Wohlverwaltensphase.
Dennoch gehört es ja zu meinem Pflichten pfändbares Einkommen an mein Insolvenzverwalter abzugeben.

Dafür bekommt er ja in der Regel eine Kopie vom Arbeitsvertrag.

Meine Frage an euch, was steht denn in so einem Brief vom Insolvenzberater an den Arbeigeber drin?
Werden da Angaben beispielsweise zur Tätigkeit gemacht!?
Beispielsweise, "Herr/Frau XY ist seit XX in ihrem XX als XXX tätig?" oder was steht da genau drin?

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Vincentxx):
"Herr/Frau XY ist seit XX in ihrem XX als XXX tätig?"

Das dürfte das Unternehmen wohl wissen ...



Zitat (von Vincentxx):
was steht denn in so einem Brief vom Insolvenzberater an den Arbeigeber drin?

Entweder möchte er wissen wie hoch die Bezüge sind und / oder dem Arbeitgeber miteilen was er an ihn abführen muss und / oder dem Arbeitgeber miteilen das er Veränderungen an den Bezügen mitteilen soll..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maimatu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

In meinem Arbeitsvertrag steht drin "Herr XX wird ab XX unbefristet als Beschäftigter im Bereich des XX eingestellt"

Können es fragen vom Insolvenzverwalter kommen welche Tätigkeit ich ausübe? Darf der Arbeitgeber darüber überhaupt Auskunft geben?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

In den Schreiben des Treuhänders (in der WVP gibt es keinen IV mehr) an den AG wird eigentlich im Wesentlichen auf die bestehende Abtretung nach § 287 Abs. 2 InsO hingewiesen und der AG aufgefordert an den Treuhänder das pfändbare Einkommen zu zahlen.

Nach der Tätigkeit wird im Regelfall nicht gefragt. Diese Info wird der Treuhänder, wenn er denn meint sie zu benötigen, z.B. um zu prüfen, ob der Schuldner eine angemessene Erwerbstätigkeit nachgeht, beim Schuldner selbst einfordern. Sollte der Schuldner nicht reagieren, wird evtl. auch mal der AG befragt.

Ich frage mich allerdings, warum der Schuldner sich hier so einen Kopf macht, ob der Treuhänder den AG nach der Tätigkeit fragen könnte. Warum soll diese geheim bleiben?

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