Falsche berechnung des Pfändungsbetrages

30. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche berechnung des Pfändungsbetrages

Der Betrag, der an den Insolvenzverwalter geht wurde bis jetzt immer richtig ermittelt vom AG.

Jedoch wurde der Betrag in einem Monat falsch errechnet zu ungunsten des AN.

Der pfändbare Freibetrag vom Wheinachtsgeld wurde u.a. nicht berücksichtigt.

Muss der Insolvenzverwalter die Differenz überweisen ?

Bzw welche Schritte muss man einleiten wenn der Insolvenzverwalter die Hinweise ignoriert.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Der AN hat keine Forderung an den IV sondern an den Arbeitgeber. Sprich der AG ist für die korrekte Auszahlung zuständig und wie dieser das dann mit dem IV klärt kann dem AN herzlich egal sein.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nicht alle Sonderzahlungen, die gegen Ende des Jahres erfolgen sind automatisch Weihnachtsgeld im Sinne von 850a ZPO.

Zudem muss der AN die Steuern und Sozialversicherungsabgaben auf den unpfändbaren Teil des Weihnachtsgeldes selbst tragen. Es sind also nicht die ganzen 500 €, die beim AN verbleiben.

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#3
 Von 
Speedstep
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir reden hier von Weihnachtsgeld.

Das Pfändbare Brutto reduziert sich um 500,- Euro (Freibetrag) und damit auch das pfändbare Netto.

Laut Pfändungstabelle ist damit ein niedrigerer Betrag abzuführen.

Um diese Differenz geht es.

OK. Somit muss der AG sich an den AN wenden.

Ich hatte halt angenommen das der IV auch im für die Gläubiger negativen Fall für die Korrektheit
des Einbehalts verantwortlich ist.

-- Editiert von Speedstep am 30.11.2019 20:45

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