Hallo in die Runde!
Ich habe folgendes Problemchen. Ich beauftragte einen Versanddienstleister Y mit der Abholung einer Ware. Preis ca. 14 €. Dieser Versanddienstleister Y bedient sich jedoch an anderen Unternehmen, in meinem Fall der Spedition X. Spedition X holt das Paket ab und stellt es zeitnah zu, zwar mit Transportschaden, aber das ist eine andere Baustelle. Nun erhielt ich einige Tage später eine 2. Rechnung von Y in der Höhe von 16 €, da X meint, die Maße wären nicht korrekt gewesen. Ich hätte mich bei zwei Dimensionen um teilweise mehr als 2cm vermessen. Nun will Y zur Klärung und Einholung von Belegen bei X von mir ein Bild des Pakets mit Sichtbarkeit der Maße (Gliedermaßstab) haben, vorher könnten sie nicht nachfragen bei X. Das ist natürlich im Nachhinein nicht mehr möglich und auch der Empfänger entsorgte das Paket bereits. Nun stellt sich mir die Frage über die Rechtmäßigkeit dieser Rechnung, denn hätte im Zweifel das Paket gar nicht erst mitgenommen werden dürfen? Bzw. ist nicht der X erstmal in der Beweispflicht?
VG
Paket Maße Nachberechnung Beweispflicht
30. November 2019
Thema abonnieren
Frage vom 30. November 2019 | 11:00
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 9x hilfreich)
Paket Maße Nachberechnung Beweispflicht
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. November 2019 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Zitatvorher könnten sie nicht nachfragen bei X. :
Das ist schlicht und ergreifend Unfug.
Würde ich auch so schreiben und das sie dann bitte gerichtsfest beweisen mögen, das die Behauptung stimme.
#2
Antwort vom 30. November 2019 | 22:33
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 9x hilfreich)
Das schrieb ich bereits und da kam die Antwort, dass die nicht in der Beweispflicht wären da es nach ADSp geht (Allgemeine Spediteuren Bedingungen). Die gilt nur eben für Verbraucher nicht. Aber da kam keine Antwort mehr, da Y die Rechnung bei Fernbleiben eines Nachweises in Form des Bildes an die Mahnabteilung geben wird.
Kann ich denn hier ohne Anwalt oder Begleichung der Rechnung was tun?
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
13 Antworten
-
32 Antworten
-
3 Antworten