Vorladung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei Blutentnahme

30. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
jimjupiterjim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei Blutentnahme

Guten Tag, ich habe eine Vorladung wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" und muss nun vorsprechen. Zum Hintergrund: Ich habe mich gegen eine angeordnet Blutentnahme „gewährt". Ich habe lediglich auf dem Revier wie dann auch etwas später im KH, immer und immer wieder gesagt, dass ich das nicht möchte und dass ich eine panische Angst vor Nadeln habe. Ich habe kooperiert und niemanden etwas angetan oder beschimpft. Die Beamten waren relativ sauer und haben mir auf dem Revier gedroht, dass sie mich schon dazu zwingen werden. Ich bin auf die Provokation nicht eingegangen und habe wie breites oben erwähnt, dass ich das nicht möchte. Einer der Beamten hat eine Video gemacht und sobald Sie mich bedroht haben hat er die Aufnahme gestoppt. In der Vorladung wird mit „körperliche Gegenwehr" vorgeworfen, was absolut an den Haaren herbeigezogen ist. Ich war weder aggressiv noch ausfallend. Ich gehe davon aus, dass die Beamten zusammenhalten und einfach nur von mir genervt waren. Was muss ich tun? Soll ich überhaupt eine Aussage machen und das aus meiner Sicht schildern? Macht das überhaupt Sinn, wenn einer gegen 7-8 Beamte aussagt? Leider verfüge ich nicht über eine Rechtsschutz, da ich sonst nie mit dem Gesetz zu tun hatte. Wie soll ich mich nun verhalten? Über einen Ratschlag wäreich Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Bei einer normalen Blutentnahme benötigt man keine 7 oder 8 Polizisten.

So harmlos wie sie es schildern dürfte es deshalb nicht gewesen sein. Die Blutentnahme war sicher aufgrund von Alk angeordnet worden, wenn ja, dann wollen sie die Geschehnisse noch genau in Erinnerung haben?

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

und muss nun vorsprechen. Nein, müssen Sie nicht.
Macht das überhaupt Sinn, wenn einer gegen 7-8 Beamte aussagt? Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, dass Ihnen geglaubt würde...
Leider verfüge ich nicht über eine Rechtsschutz Vorsätzliche Straftaten sind davon ohnehin nicht abgedeckt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
jimjupiterjim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Bei einer normalen Blutentnahme benötigt man keine 7 oder 8 Polizisten.

So harmlos wie sie es schildern dürfte es deshalb nicht gewesen sein. Die Blutentnahme war sicher aufgrund von Alk angeordnet worden, wenn ja, dann wollen sie die Geschehnisse noch genau in Erinnerung haben?


Doch war es aber. Mich hat es selbst gewundert, wie langweilig es ihnen tatsächlich ist. Ich kam mir vor wie Bin Laden. Wie ges, meine Vermutung, die sind mega angepisst, weil mal einer nicht das tut, was sie wollten.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von jimjupiterjim):
Wie ges, meine Vermutung, die sind mega angepisst, weil mal einer nicht das tut, was sie wollten.

Klar. Ist ja auch deren gutes Recht.

Nur sehe ich das Problem, zu widerlegen, das man keinen Widerstand geleistet hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Möglichst

Zitat (von jimjupiterjim):
Ich kam mir vor wie Bin Laden.
Der hat sich gegen eine Blutabnahme *gewehrt*? Tatsächlich? Da muss mir was entgangen sein.
Von wem kam denn diese Vorladung?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jimjupiterjim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Möglichst
Zitat (von jimjupiterjim):
Ich kam mir vor wie Bin Laden.
Der hat sich gegen eine Blutabnahme *gewehrt*? Tatsächlich? Da muss mir was entgangen sein.
Von wem kam denn diese Vorladung?

Vom Kriminalfachdezernat

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jimjupiterjim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine eigentliche Frage wurde bis dato nicht beantwortet:
A: Aussagen und die Dinge so schildern wie sie waren
B: Mund halten, keine Aussage machen

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der hat sich gegen eine Blutabnahme *gewehrt*?


Ja, angeblich mit ner AK 47 (oder versucht). Hat aber nix genutzt. Seal Team 6 hat ihm ganz schön viel "Blut entnommen" :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat (von jimjupiterjim):
Meine eigentliche Frage wurde bis dato nicht beantwortet:
A: Aussagen und die Dinge so schildern wie sie waren
B: Mund halten, keine Aussage machen


Das kannst Du nur selbst entscheiden. Wenn Du dem Tatvorwurf ernsthaft entgegentreten willst, wird das nur mit einem engagierten Anwalt eine potenzielle Aussicht auf Erfolg haben (oder je nach Aktenlage auch nicht).

Von hier aus kann man nichts weiter sagen, ohne die Ermittlungsakte zu kennen und somit die Aussagen der Beamten (wie viele das auch immer waren)

Keine Aussage zu machen dürfte wohl (entsprechende Aussagen der Beamten in der Akte vorausgesetzt) einen Strafbefehl oder eine Anklage zur Folge haben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von jimjupiterjim):
Wie ges, meine Vermutung, die sind mega angepisst, weil mal einer nicht das tut, was sie wollten.
Das könnte u.U. schon ausreichen um den Tatverdacht zu bestätigen. Das passt aber vor allem auch nicht zu
Zitat (von jimjupiterjim):
Ich habe kooperiert


Vielleicht solltest Du noch einmal etwas intensiver darüber nachdenken, was da tatsächlich vorgefallen ist. Dann kannst Du Dir überlegen, ob Du
1.) Dich reumütig zeigst und für Dein Verhalten entschuldigst
2.) Den Tatvorwurf bestreitest
oder
3.) Keine Aussage machst und Dir überlegst, ob Du einen Anwalt hinzuziehen möchtest. Letzterer kostet aber auch eine Stange Geld.

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