Antwort vom 1.12.2019 | 07:49
Von Status: Unbeschreiblich (26775 Beiträge, 7687x hilfreich)
Danke für die Antwort, aber die bringt ja jetzt nun einmal so gar nichts.
Tja, es ist aber nun mal die Antwort auf die Frage.
Ja, geil. Es geht um Leben (Freiheit) oder Tod (Knast), aber ggf. erklärt die andere Seite auch einen Rechtsmittelverzicht. Lol
Es ist ja niemand gezwungen Rechtsmittelverzicht zu erklären. Wenn man meint dass die andere Seite es nicht tut, lässt man es halt.
Das ist doch Quatsch!
Ach ja? Dann nenn mal die Stelle in der StPO wo es geregelt ist...
In 9 von 10 Verhandlungen, in denen ich dabei war, wurde der Angeklagte zuerst gefragt.
Mag ja sein. Dennoch ist es nicht gesetzlich geregelt.
wie blöd muss ich denn als Angeklagter sein, um einen Rechtsmittelverzicht zu erklären, nachdem ich schon zwei Jahre auf die HV gewartet habe?
Was hat die Dauer des Verfahrens bis zur Hauptverhandlung mit Rechtsmittelverzicht zu tun?
Wenn mit HV die RM-HV gemeint sein soll (das müßte man dann schon mal dazu sagen) , macht es ggf. keinen Sinn. Es hat ja auch niemand behauptet, dass es immer Sinn macht, Rechtsmittelverzicht zu erklären. Dann lässt man es halt bleiben. Andererseits können zwischen erster und zweiter Instanz auch Umstände eingetreten sein, die in zweiter Instanz eine höhere Strafe denkbar sein lassen, wenn auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hat.
Wie blöd müsste ich als Stadtanwalt sein, damit sich der Verurteilte in der Berufung besser stellen kann?
Wenn die Staatsanwaltschaft mit ihrem Strafmaßantrag durchgedrungen ist, macht es wenig Sinn für sie, Rechtsmittel einzulegen. Selbst wenn der Angeklagte Rechtsmittel einlegt, wird die StA keines einlegen, weil sie nicht plötzlich ein höheres Strafmaß fordern wird, als sie beantragt und bekommen hat.
Abgesehen davon geht es beim Thema Rechtsmittel auch nicht immer nur um die Strafhöhe. Wenn die Beweisaufnahme keinen Schuldnachweis ergeben hat und der Angeklagte deswegen freigesprochen wird, macht es für die Staatsanwaltschaft ebensowenig Sinn Rechtsmittel einzulegen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.12.2019 07:56