KFZ Reparatur, Fehler immer noch da...

1. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bourdieu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
KFZ Reparatur, Fehler immer noch da...

Hallo an alle.
Folgendes Fahrzeug habe ich: VW Golf VII Variant Kombi, BJ. 2014, aktueller KM-Stand 180000

1. Das Fahrzeug wurde ende 2016 von mir gekauft. Kurz nach dem Kauf habe ich festgestellt, dass der Wagen mit einem Getriebeschade verkauft wurde. Getriebe wurde ersetzt, direkt danach hatte ich das gleiche Problem wieder, Händler meinte, Kupplung defekt. Auch das wurde getauscht. Nach wie vor habe ich Probleme mit den Gängen...

2. Kurz nach dem Kauf (2016, 2017) ging immer wieder die Motorkontrolleuchte an und aus. Bin zum Autohaus. Fehlerauslesung wurde gemacht. Die meinten, ich soll mit dem Fahrzeug fahren und wenn die Leuchte länger brennen sollte, noch einmal kommen.

Vor zwei Wochen brannte sie über mehrere Tage hinweg. Bin zum Autohaus, zunächst hieß es, AGR-Ventil kaputt. Dann Dieselpartikelfilter, Kühlungssystem, Stoßdämpfer, Federring im Eimer, Kosten knapp 5000 Euro. Weil ich keine andere Wahl hatte, habe ich es machen lassen. Am letzten Mittwoch Fahrzeug abgeholt. Alles war ok.
Gestern Samstag, also nach drei Tagen das gleiche Problem wieder, die Motorkontrollleuchte brennt und geht nicht mehr aus.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Werkstatt sagt, dass an ein anderes Teil ausgetauscht werden muss. Wenn das der Fall ist, muss ich das ja zusätzlich bezahlen, oder nicht?
Kann ich nicht argumentieren, dass mir gesagt wurde, es entstehen keine weiteren Kosten? Und somit sagen, hätte ich gewusst, dass noch mehr kosten entstehen, dass ich nicht bereit bin für die Reparatur.

Ich kann ja nicht beweisen, was tatsächlich kaputt ist. Am liebsten würde ich die alten Teile wieder einbauen lassen und das Auto mit dem Fehler verkaufen. Ich vermute, die Werkstatt wird sagen, dass die defekten Teile bereits entsorgt wurde. Oder gibt es da eine Aufbewahrungsfrist?


Vielen Dank für die Rückmeldungen vorab!!!

Grüße
Bourdieu

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Was genau war denn der Auftrag an die Werkstatt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Bourdieu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Motorkontrollleuchte brannte. Deshalb wurde der Fehler ausgelesen und sie sollten zunächst das AGR Ventil tauschen. Dann wurde mir mitgeteilt, dass das Kühlungssystem komplett kaputt ist, dann habe ich Sie beauftragt auch das zu wechseln. Ein paar Stunden später wurde mir mitgeteilt, dass der Diesel Partikelfilter auch kaputt ist. Auch das sollte dann gemacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Man hat also immer gesagt "mache A, mache B, mache ...". Alle erteilten Aufträge wurden weisungsgemäß ausgeführt.

Strategisch ungünstig, als erstes hätte man beauftragen müssen "Finde Ursache weshalb Lampe brennt".



Zitat (von Bourdieu):
gibt es da eine Aufbewahrungsfrist?

Du bist der Eigentümer, solange es kein OK gibt, darf keiner Dein Eigentum entsorgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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