Post vom Hauptzollamt

1. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mb1000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Post vom Hauptzollamt

Hallo

Hab Post vom Hauptzollamt bekommen!
Es wurde eine an mich adressierte Sendung aus dem Ausland beschlagnahmt, worin 7 x 100 Tabletten a 10mg Methandienone gefunden wurden!
Habe Anhörbogen bekommen und es kam das erste mal solch ein Brief!

Bannbruch, Antidopinggesetz, Arzneimittelgesetz!
Genaue Paragraphen könnte ich morgen nennen, hab das Schreiben grad nicht bei mir!

Wie könnt ich am besten reagieren, antworten und mit was muss man rechnen?

Danke im Vorfeld und schönen 1 Advent!!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Mb1000):
Wie könnt ich am besten reagieren,


Wie immer in solchen Fällen: zugeben, bestreiten, oder schweigen, und in den letzten beiden Fällen hoffen, dass der Tatnachweis nicht ausreichend gelingt.

Zitat (von Mb1000):
Genaue Paragraphen könnte ich morgen nennen,


Ja, tu das...

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
und in den letzten beiden Fällen hoffen, dass der Tatnachweis nicht ausreichend gelingt.
Und/Oder sich schon mal eine Geschichte überlegen, warum man sonst Adressat eines Briefes mit "illegalen" Inhalt ist.

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Oder vielleicht dankbar sein, dass man Dir das Leben gerettet hat.
Nicht immer enthalten "Medikamente" aus dem Ausland auch das, was außen drauf steht. Im bestenb Fall ist es nur Milchzucker, im schlimmsten Fall irgendein gepanschtes Zeug.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Na, bei Metandienon kommt der Leberschaden auch, wenn wenn das drin ist, was draufsteht.

Zitat:
und mit was muss man rechnen?

Bei der doch recht happigen Menge, sollte man schon so 2-3 Nettomonatslöhne für eine evtl. kommende Geldstrafe beiseitelegen (zumindest in Bayern und BaWü)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mb1000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum Glück sind wir in Brandenburg ;-)

Lade nachher die Paragraphen hoch!

Leberschaden kommt eh und sei froh, daß die dir das Leben gerettet haben....

Sorry Jungs, aber das ist Blödsinn und nicht pauschal zu sagen!
Sicher kann es dazu kommen, aber eben nicht so pauschal zu behaupten!

Bis später, ein schönen Tag allerseits erstmal!



-- Editiert von Mb1000 am 03.12.2019 12:55

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich merke, dass es an Einsicht fehlt. Das freut auch Staatsanwälte und Richter.
Vorallem scheint der TE ja auch genau zu wissen, was da drinnen ist.
Insbesondere wenn die aus dem osteuropäischen Ausland stammen.

Kleiner Tipp: Steroide helfen nicht bei Naivität.

Leberschäden sind oft Begleiterscheinungen bei unsachgemäßen Konsum von Steroiden. Du bringst damit deine eigene Biochemie durcheinander.

Tipp 2: wirst du ein weiteres Mal erwischt, wird es noch teurer werden

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