Nötigung durch Bilder

1. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
luebby
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Nötigung durch Bilder

Hallo liebes Forum, ich habe mal eine Frage und zwar wird meine Freundin von ihrem ex freund genötigt das und das zu machen sonst schickt er pikante bilder von ihr an die Verwandten von meiner Freundin. Jetzt kommt noch dazu das er im Kosovo lebt und wir hier in Deutschland. Was kann man tun? Was gibt es für Möglichkeiten gegen ihn vorzugehen. Wäre schön wenn mir jemand helfen kann. Lg

-- Editiert von Moderator am 02.12.2019 12:46

-- Thema wurde verschoben am 02.12.2019 12:46

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Praktisch kann man da leider sehr wenig machen.

Theoretisch: man kann Strafanzeige (wegen versuchter Nötigung und evtl. auch noch wegen weiter Straftatbestände) erstatten, bei der Polizei in Deutschland, und grundsätzlich auch bei der Polizei im Kosovo.

Praktisch aber wird dabei, wie gesagt, nichts herauskommen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Natürlich ist es schwer einzugreifen, wenn es um eine geplante Nötigung aus dem außereuropäischen Ausland geht. Durch verschiedene Maßnahmen kann man vielleicht verhindern, dass es soweit kommt.

Als erstes sollte deine Freundin Belege für die Nötigung dokumentieren/speichern. Am besten nicht mit ihm direkt telefonieren. Besser wäre etwas schriftliches oder eine Sprachnachricht. Falls sie da nichts verwertbares hat, sollte sie ihm einen Text schicken, in dem sie ihn eindringlich bittet, auf die Versendung der Fotos zu verzichten, und fragen, ob er wirklich verlangt, dass sie ... tun soll. Dann erhält sie mit Glück eine schriftliche Nachricht.

Als zweites sollte sie überlegen, wie sie sich möglichst überzeugend als nicht erpressbar zeigen kann. Wenn es ihr möglich ist, sollte sie sich an einen Verwandten wenden, dem sie besonders vertraut und der ein möglicher Adressat der Bilder sein könnte. Dann sollte sie erzählen, dass die erpresst werden soll. Im Idealfall hat man seine Familie auf seiner Seite, die sich über den Plan des Exfreundes ärgern und zusagen, evtl. zugeschickte Bilder nicht anzuschauen. Ob das eine Möglichkeit wäre, muss deine Freundin abwägen.

Als drittes sollte sie die straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten zusammenstellen, die es gibt. Ob es im Kosovo eine Möglichkeit gibt, ist die Frage. In Deutschland gibt es einige. Für den Fall, dass der Exfreund später mal nach Deutschland (oder sonstwo in die EU ) kommen will, kann man mit diesen Konsequenzen nämlich schon im Vorhinein drohen. Die wichtigsten wäre:

§ 201a Abs. 1 StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen)

Zitat:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(...)
4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.


Wichtig wäre hier noch: War deine Freundin volljährig, als die Fotos gemacht wurden? Denn sonst käme zusätzlich infrage: § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften). Das muss keine "Pornographie" im eigentlichen Sinne sein. Da reichen schon aufreizende Posen in nacktem oder teilweise unbekleideten Zustand, wenn jemand unter 18 war (hier gibt es auch eine Strafandrohung bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe).

§ 240 Abs. 1 StGB (Nötigung)
Zitat:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.


Die Bilder zu verschicken wäre eine Straftat, so dass die Drohung damit eindeutig die rechtswidrige Drohung mit einem empfindlichen Übel ist. Wie Abs. 3 betont, ist schon der Versuch strafbar.

Über die Bilder darf der Exfreund nach deutschem Recht nicht einfach verfügen. Wenn klar war, dass die Fotos nur aufgrund der Beziehung angefertigt wurden (nur für den persönlichen Gebrauch, solange die Beziehung besteht), hat deine Freundin sogar einen Anspruch darauf, dass ihr Exfreund die Bilder löscht. Das ist sogar vom obersten Gericht so festgestellt worden. Bundesgerichtshof, VI ZR 271/14, vom 13. Oktober 2015.

Also: Deine Freundin sollte seinen Nötigungsversuch möglichst gut dokumentieren (Nachrichten speichern). Danach sollte sie ihm möglichst glaubhaft darlegen, dass sie auf keinen Fall auf die Erpressung eingehen wird (wenn sie Unterstützung von Verwandten erhält, sollte sie darauf verweisen). Wenn sie sich nicht erpressen lässt, hat ihr Ex nichts mehr von der Versendung der Bilder - außer einer möglichen Befriedigung von Rachegefühlen. Dann kann sie auf die strafrechtlichen Folgen hinzuweisen, die ihm drohen, wenn er mal nach Deutschland kommen sollte (für noch mehr Drohpotential kann sie das auch für die ganze EU behaupten). Dann kann sie noch auf zivilrechtliche Möglichkeiten hinweisen, die es bei Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht gibt (Unterlassungsklagen, Erzwingung der Löschung/Vernichtung der Bilder, bei nachweisbaren Schäden auch Schadensersatz).

-- Editiert von Felicite am 02.12.2019 06:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von luebby):
von ihrem ex freund genötigt das und das zu machen
Was soll sie denn machen?

Und was hat das mit Ausländerrecht zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luebby
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von luebby):
von ihrem ex freund genötigt das und das zu machen
Was soll sie denn machen?

Und was hat das mit Ausländerrecht zu tun?
hallo Anami da wir in Deutschland sind und er im Kosovo lebt und aus Deutschland abgeschoben wurde. Deswegen dachte ich das es gut ist jemand zu fragen der sich auch mit Ausland auskennt. Was sie machen soll zb im weitere Pikante bilder senden und so was.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Der betroffene Rechtsbereich ist Strafrecht.

Nur wie schon gesagt ... Für die deutsche Justiz ist er nicht greifbar und die Polizei im Kosovo wird sich mutmaßlich wenig dafür interessieren.

Man könnte einen Rechtsanwalt im Kosovo kontaktieren und sich beraten lassen, ob es nach kosovarischem Recht eine Möglichkeit gibt, gegen ihn vorzugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von luebby):
Was sie machen soll zb im weitere Pikante bilder senden und so was.
Das wäre ja das Dümmste, was man machen könnte.

Manchmal muß man eben auch zu dem stehen, was man so tut oder getan hat. Zusätzlich zu Felicites Vorschlägen einfach auch nicht weiter auf seine Erpressungsversuche eingehen, also auf jeden Fall nicht Folge leisten - das hört sonst nie auf.

Ggf muß man eben der Familie beichten, zu was man sich hat verleiten lassen, dann ist der Erpressung sowieso der Boden entzogen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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