Übertragung Kinderfreibetrag bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen

2. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Anna den
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übertragung Kinderfreibetrag bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen

Hallo allerseits!
Der Vater meines Kindes (getrennt) hat bereits zwei ältere Kinder aus einer früheren Beziehung, für die er Unterhalt zahlt. Dies bringt ihn an die finanzielle Belastungsgrenze, so dass er trotz mehrfacher Ankündigung de facto keinen Unterhalt an unser Kind zahlt. Auf eine familiengerichtliche Klärung möchte ich eigentlich verzichten, da mein eigenes Einkommen ausreichend hoch ist. Allerdings sehe ich nicht ein, dass er trotz fehlenden Einsatzes den halben Kinderfreibetrag bekommt. Muss ich zur Übertragung seines Anteils irgendwelche Nachweise vorlegen? Bzw. schließt die Tatsache, dass ich keine rechtlichen Schritte einleite, um den Unterhalt einzufordern, eine Übertragung des Kinderfreibetrages aus?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn du deinen Ex bittest, dir seinen halben Freibetrag zu übertragen und er einwilligt, geht das auch ohne juristisches Trara.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wenn du deinen Ex bittest, dir seinen halben Freibetrag zu übertragen und er einwilligt, geht das auch ohne juristisches Trara.


Eine einvernehmliche Übertragung des halben Freibetrages ist nicht möglich. Hilfreich kann es aber sein, wenn der Ex bestätigt, dass er (nahezu) keinen Unterhalt gezahlt hat.

Zitat:
Oft ist es so, dass durch den vollen FB eine höhere Steuerbelastung für Sie rauskommt!


Das kann nicht passieren. Wenn das Kindergeld günstiger ist als der FB, dann wirkt sich der FB nicht auf die Einkommensteuer aus.

In jedem Fall wirkt sich der FB jedoch auf den Soli aus und auch auf die Kirchensteuer, sofern man diese bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anna den
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Freibetrag wird denke ich günstiger als Kindergeld sein, da brutto > 70.000.
Durch eine höhere Steuerbefreiung kann doch keine höhere Steuerbelastung entstehen??? Oder habe ich da das Prinzip komplett missverstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Durch eine höhere Steuerbefreiung kann doch keine höhere Steuerbelastung entstehen??? Nein, natürlich nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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