Strafanzeige stellen gegen den Arbeitgeber

2. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Neuronen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafanzeige stellen gegen den Arbeitgeber

Ich habe im Oktober eine neue Stelle in einer Verwaltung angetreten. Auffällig vom ersten Tag an, waren die sehr häufigen Beschwerden anderer Mitarbeiter, sie hätten Ihr Gehalt nicht bekommen. Sehr oft gab es Anrufe ( welche ich niemals durchstellen sollte zur Chefin), in denen offene Beträge angemahnt wurden. Per Post und Fax kamen mehrfach täglich Mahnungen.
Ich habe für den Monat Oktober bis heute keinen Cent erhalten,fällig war das Geld laut meinem Arbeitsvertrag zum 15.11. auch eine Abrechnung habe ich nicht erhalten.
Zum 15.12. ist also auch mein Gehalt für den Monat November fällig.
Mein Anwalt hat den Betrieb aufgefordert, mir mein Gehalt zu zahlen, sowie eine Abrechnung auszuhändigen und setzte eine Frist von einer Woche, diese ist seit letztem Donnerstag verstrichen, ohne Zahlungseingang auf meinem Konto.

Ich weiss, das einige Mitarbeiter, die ihre Arbeit einstellen wollten Bargeld erhalten haben damit sie weiter arbeiten, dies betraf aber nur die Leute, die der Betrieb ganz dringend benötigt.

Mir erscheint es so, als ob es massive finanzielle Probleme gibt( eventuell auch eine Insolvenzverschleppung), und dies auch bereits bekannt gewesen sein dürfte, als ich eingestellt wurde.
Mir wurde angeraten eine Strafanzeige zu stellen, ich wurde eingestellt obwohl nicht klar war wovon ich bezahlt werden soll/kann. Ich habe einiges gesehen und gehört, was ganz klar darauf schliessen lässt das es finanzielle Probleme gibt.
Was denkt ihr darüber?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Mein Gott, bist Du ein cleveres Kerlchen. DA wird nichts bezahlt, und schon kommst Du auf die Idee, dass da derzeit finanzielle Engpässe sind.

Ob die Voraussetzungen für eine Inso da sind, das wissen weder wir noch Du. Denn nicht jeder Zahlungsengpass führt zu einer Insolvenzverschleppung. ES kann auch sein, dass die Firma von (einem) Kunden hängen gelassen wurde. Sowas kommt vor, glaub es mir einfach mal.

Und, was soll jetzt die Strafanzeige bringen? Such Dir einen anderen Job. DAs würde ich zumindest schleunigst tun.

wirdwerden

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Und frag deinen Anwalt, weshalb er noch nicht die Lohnklage beim Arbeitsgericht eingereicht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Neuronen):
Strafanzeige stellen gegen den Arbeitgeber

Bringt auch kein Geld rein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

so isses. Außerdem, darum kümmern sich auch Kranken- und Rentenkasse, wenn dort ein Verzug von nennenswertem Umfang vorliegt. Abgesehen davon, der Fragesteller glaubt doch nicht ernsthaft, dass der jetzige Arbeitgeber nicht dafür Sorge tragen würde, dass sich dieser Akt rumsprechen würde? Wer stellt ihn dann noch ein?

wirdwerden

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#5
 Von 
Neuronen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):


Ob die Voraussetzungen für eine Inso da sind, das wissen weder wir noch Du. Denn nicht jeder Zahlungsengpass führt zu einer Insolvenzverschleppung. ES kann auch sein, dass die Firma von (einem) Kunden hängen gelassen wurde. Sowas kommt vor, glaub es mir einfach mal.

Glaube ich dir, stellt den AG dann frei, mich zu bezahlen? Ich denke nein!

Und, was soll jetzt die Strafanzeige bringen? Such Dir einen anderen Job. DAs würde ich zumindest schleunigst tun.

Bereits erledigt, nichts desto trotz arbeitet man ja gewöhnlich nicht für lau......

wirdwerden

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Und frag deinen Anwalt, weshalb er noch nicht die Lohnklage beim Arbeitsgericht eingereicht hat. Übrigens zahlt man diesbezügliche Anwaltskosten aus der eigenen Tasche, falls man nicht entsprechend rechtsschutzversichert ist. Die Kosten können aber als Werbungskosten abgesetzt werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mein Gott, bist Du ein cleveres Kerlchen. DA wird nichts bezahlt, und schon kommst Du auf die Idee, dass da derzeit finanzielle Engpässe sind.


Was ist denn mit Dir los? Ich kann im initialen Post des TE nichts verwerfliches erkennen, weswegen man so reagieren müsste...


@Neuronen:

Wie schon geschrieben (und schon eingeleitet):

1. Neuen Job suchen
2. Klage beim Arbeitsgericht einlegen (braucht keinen Anwalt, die Rechtsantragsstelle hilft unentgeltlich)

Frage: Hat man die Chefin mal direkt angesprochen? Was sagt sie?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#8
 Von 
Neuronen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@osmos - die Chefin lässt sich verleugnen, nun eben auch bei mir, so wie bei allem Leuten, die Geld zu bekommen haben.
Warum ich ein cleveres Kerlchen bin weiss ich auch nicht, dachte man bekommt hier einen Rat.
Für mich geht es in erster Linie darum mein Geld zu kriegen. Mein Mann und ich können das verschmerzen das es später kommen wird denn er verdient gut.
Was mich so furchtbar aufregt ist die Tatsache, das andere Mitarbeiter eben NICHT dieses Glück haben den Ausfall des Geldes anderweitig überbrücken zu können, so wie ich.
Ich gehe davon aus, ich bekomme mein Geld, Klage wird heute eingereicht und dann nimmt das alles seinen Weg.

Ich gehe nur mit meinem Wissen inzwischen davon aus, daß meine Chefin schon bereits bei meiner Einstellung schon nicht vorhatte mich zu zahlen. Seit Jahren wird da gemauschelt, ich sass dort am Empfang. Ich habe mitbekommen wie eine Bank die Leasingfahrzeuge vom Hof holen wollte, ich sah jeden Tag die Schreiben von Rechtsanwälten und den Arbeitsgerichten.
Ich habe jeden Tag dort Mitarbeiter am Tresen stehen gehabt die zur Chefin wollten WEIL sie tw. seit acht Wochen kein Geld bekommen haben. Wir Firmen und Banken anriefen um die Aussenstände einzutreiben.
Es geht mir darum das solche AG mal einen Dämpfer bekommen sollten.....

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Neuronen):
Es geht mir darum das solche AG mal einen Dämpfer bekommen sollten.....
DU möchtest jetzt also für die anderen MA kämpfen?

-ICH- würde einem MA, der schon häufig auf sein Geld gewartet hat, empfehlen, er möge selbst zu seiner Krankenversicherung gehen und dort nachfragen, ob der AG die KV-Beiträge regelmäßig zahlt.
Falls nicht, legt die KV schon mit *Dämpfern* los.
s.auch #4

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Korrekt, die Krankenversicherungen sind extrem leicht erregbar wenn sich herausstellt dass Beiträge nicht entrichtet wurden, und haben wirksame Mittel um zu reagieren. Das wären strafrechtlich der § 266a StGB, oder gerne auch ein Insolvenzantrag nach §14 InsO. Dann muss sich die Chefin kurzfristig erklären, sonst war es das mit der Selbständigkeit, und zudem kommt §15a InsO ins Spiel, dessen Absatz 4 für weiteren Ärger sorgt.

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Meine persönliche Meinung

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