Widerruf bei B2B

2. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.06.2020 16:41:46
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf bei B2B

Guten Tag zusammen,

ich betreibe einen Online-Handel mit gebrauchten KFZ Teilen und habe folgende Frage.
Ich habe letztens zum Beispiel ein elektrisches Gerät verkauft. Der B2B Käufer hat sich davor erkundigt, ob es mit seinem Fahrzeug kompatibel ist.
Ich habe in meiner Software nachgesehen und mir wurde es als theoretisch kompatibel angezeigt. Genauso habe ich es auch dem Kunden gegenüber geschrieben.
Eine 100% Kompatibilität gibt es nie, da jedes Fahrzeug einzigartig ist.

Nun meldet sich der Kunde nach zwei Monaten und will das Gerät zurückgeben, weil es nicht mit dem Fahrzeug seines Kunden kompatibel ist.
Was ist nun zu tun?

Bei mir haben Verbraucher einen 14 tätiges Widerrufsrecht. B2B nicht. Dennoch biete ich das freiwillig auch für B2B an.

Ich hatte erst letztens einen ähnlichen B2B Fall und da waren es 6 Monate nach dem Kauf. Ich habe damals geschrieben, dass ich es nicht zurücknehmen werde und da kam dann auch gleich eine Nachricht von seinem Anwalt. Ich habe es dann zurückgenommen, weil ich mir auch nicht ständig einen Anwalt für 100-500€ leisten kann für einen Warenwert von 300€.

Die schreiben dann einfach Ware defekt und fertig.
Ich kenne es so, dass B2B die Ware sofort nach Annahme prüfen muss ob alles passt. Wenn er sich nich sofort meldet hat sich die Sache erledigt.

An sich ist die Ware ja nicht defekt. Ich kann das ja selbst prüfen. Es ist nur nicht mit seinem Fahrzeug kompatibel.

Mit freundlichen Grüßen





-- Editiert von casio456 am 02.12.2019 14:55

-- Editiert von casio456 am 02.12.2019 14:56

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119660 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von casio456):
Die schreiben dann einfach Ware defekt und fertig.

Das erfüllt die Beweislast zu genau 0,0.



Zitat (von casio456):
Genauso habe ich es auch dem Kunden gegenüber geschrieben.

Wortlaut?



Zitat (von casio456):
Ich kenne es so, dass B2B die Ware sofort nach Annahme prüfen muss ob alles passt. Wenn er sich nich sofort meldet hat sich die Sache erledigt.

Ja, so ungefähr passt das.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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