Benachteiligung neues kostenmodell?

2. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)
Benachteiligung neues kostenmodell?

Hallo ihr lieben

Folgender Sachverhalt beschäftigt mich aktuell:

Die Bank biete 3 kontomodelle:

P-Konto mit debit mastercard
Basiskonto mit debit mastercard
Smart Konto mit master und klassischer Karte kombiniert

Nun gibt's für alle 3 Konten eine kontoführungsgebühr. Bei den Kunden mit guter Bonität die das bessere Konto bekommen, wird diese Gebühr über einen Bonus wieder erstattet. Alle anderen schauen in die röhre. Wenn ich nun von dem guten Konto zu einem p-Konto wechseln müsste, würde mir ja ein Nachteil entstehen.

Ist das denn so in Ordnung denn eigentlich darf bei dem Wechsel ja kein Nachteil entstehen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von carosschatz):
Ist das denn so in Ordnung

Kommt ganz darauf an, wie die Bonusbedingungen lauten.



Zitat (von carosschatz):
denn eigentlich darf bei dem Wechsel ja kein Nachteil entstehen.

Das ist nur ein Märchen ohne jede Rechtsgrundlage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von carosschatz):
Ist das denn so in Ordnung denn eigentlich darf bei dem Wechsel ja kein Nachteil entstehen.
Das ist insofern korrekt, als das eine Erhöhung der Gebühren idR ein Sonderkündigungsrecht einräumt.

0x Hilfreiche Antwort

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