Verwendung eines oder mehrerer Bilder in einem Buch

2. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rudi-Rüssel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendung eines oder mehrerer Bilder in einem Buch

Hallo und guten Tag,
ich betreibe eine Webseite, wo ich mich mit unterirdischen Anlagen und geschichtlichen Fakten beschäftige. Ich fotografiere und dokumentiere schon seit über 20 Jahr und gebe immer wieder Bilder auf Anfrage frei. Diese erscheinen dann in Bücher oder Broschüren, Flyer oder in Vorträgen.
Nun wurde mir ein Buchausschnitt zugespielt, wo ganz klar eins meiner Bilder zu finden ist. Ggf. gibt es auch weitere Bilder in diesem Buch, das kann ich aber nicht sicher sagen. Ein Bild ist aber sicher vom mir. Auch bin ich mir sicher, dass mich diese Autoren nie kontaktiert haben. Als „Quelle" ist nur das Pseudonym meiner Webseite angegeben. Im Impressum stehen auch ganz klar die Urheberrechte. Das Buch wird für 59€ verkauft und generiert somit auch Einnahmen aus dem verkauf.

Normal werde ich gefragt und ich gebe die Bilder dann weiter, bekomme die Namensnennung und ein Exemplar des Mediums für mein Archiv und dann hat sich das.

Nun stelle ich mir aber die Frage, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll? Ich hoffe, hier kennt sich jemand damit aus und kann mir einen Rat geben.

Die Autoren kommen scheinbar aus Ungarn und das Buch wurde auf Englisch gedruckt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Rudi-Rüssel):
Hallo und guten Tag,
ich betreibe eine Webseite, wo ich mich mit unterirdischen Anlagen und geschichtlichen Fakten beschäftige. Ich fotografiere und dokumentiere schon seit über 20 Jahr und gebe immer wieder Bilder auf Anfrage frei.

Wem, wo, wie?

Zitat:
Nun wurde mir ein Buchausschnitt zugespielt, wo ganz klar eins meiner Bilder zu finden ist. Ggf. gibt es auch weitere Bilder in diesem Buch, das kann ich aber nicht sicher sagen. Ein Bild ist aber sicher vom mir. Auch bin ich mir sicher, dass mich diese Autoren nie kontaktiert haben. Als „Quelle" ist nur das Pseudonym meiner Webseite angegeben. Im Impressum stehen auch ganz klar die Urheberrechte. Das Buch wird für 59€ verkauft und generiert somit auch Einnahmen aus dem verkauf.

Normal werde ich gefragt und ich gebe die Bilder dann weiter, bekomme die Namensnennung und ein Exemplar des Mediums für mein Archiv und dann hat sich das.

Wenn man als Urheber damit zufrieden ist: wunderbar.
Zitat:

Nun stelle ich mir aber die Frage, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll? Ich hoffe, hier kennt sich jemand damit aus und kann mir einen Rat geben.

Grundsätzlich:

Als erstes immer prüfen, ob man nicht doch irgendwann - und sei es unbeabsichtigt - umfassende Nutzungsrechte erteilt hat. Z.B. über Wikepedia. Bevor man irgendwas unternimmt, sollte immer die Rechtelage für das konkrete Werk völlig geklärt sein. Sonst erlebt man u.U. teure Überraschungen.

Zitat:
Die Autoren kommen scheinbar aus Ungarn und das Buch wurde auf Englisch gedruckt.

Entscheidend ist: wo wird es verlegt, und wo wird es verkauft?

Gegen den Verkauf in Deutschland kann man ggf. in Deutschland vorgehen, das wird aber in der Praxis nicht viel bringen. (Es sei denn, das Buch würde hier in Deutschland mit hoher Stückzahl verkauft.)

Generell muss man gegen die Urheberrechtsverletzung am Ort der Veröffentlichung, also im Regelfall am Ort des Verlagssitzes, vorgehen. Das könnte hier Ungarn sein, aber das ist Spekulation.

Dann müsste man ggf. in Ungarn klagen. Kann man machen, ist auch nicht so kompliziert (weil: EU), und das Urheberrecht in Ungarn unterscheidet sich nicht wesentlich von dem in Deutschland oder anderen zivilisierten Ländern. (Das Prozessrecht dagegen kann sich erheblich unterscheiden.)

Da wäre es insofern keine dumme Idee, erstmal eine gütliche Regelung zu suchen.

Anderenfalls: jede deutsche Anwaltskammer nennt einem Anwälte, die sich mit ungarischem Recht auskennen bzw. eine Zulassung in Ungarn haben, oder auch deutschsprachige Anwälte in Ungarn, oder auch deutsche Anwälte, die sich in Ungarn niedergelassen haben und auch dort zugelassen sind. Auch Tante Google hilft da weiter ("rechtsanwalt deutschland ungarn" führt einen sofort auf's richtige Gleis.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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