Urlaubsanspruch bei Langzeitkrankheit (nicht Verfall, sondern Entstehung)

2. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 15x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Langzeitkrankheit (nicht Verfall, sondern Entstehung)

Hallo,

wenn man ungekündigt und langzeitkrank ist, erwirbt man dann auch Urlaubsanspruch? Bemisst sich das nicht nach tatsächlichen Arbeitstagen oder nach Mindestarbeitstagen?

MfG
Mark

-- Editiert von Mark72 am 02.12.2019 23:44

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Selbstverständlich erwirbt man auch während einer (Langzeit-)Arbeitsunfähigkeit Urlaubsanspruch. Die Anzahl der zu beanspruchenden Urlaubstage ist die gleiche wie bei einer Arbeitstätigkeit.

Dem steht aber nicht entgegen, dass auch erworbene Urlaubstage wieder verfallen können.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 03.12.2019 01:29

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