Ware nicht angenommen

3. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
mallma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware nicht angenommen

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem bzw. Anliegen.
Ich habe online etwas bestellt. Die Bestellung konnte nicht angeliefert werden, da ich bei der Arbeit war, weshalb die Ware bei einem Paketshop hinterlegt wurde.
Ich hatte dann einmal versucht das Paket zu holen, allerdings hatte das Geschäft dann aufgrund eines Geburtstags vorzeitig geschlossen. Da ich extra früher von der Arbeit gegangen war um das Paket zu holen, war das natürlich gleich doppelt ärgerlich. Danach habe ich es einfach nicht mehr geschafft, da dieses Geschäft nur bis 18 Uhr geöffnet hat und ich von der Arbeit zu diesem Geschäft je nach Verkehrslage ca. 45 min. benötige.
Ich habe dann das Interesse an der Ware verloren und sie daher liegen gelassen, da lt. Vermerk die Ware sowieso nach 9 Tage zurückgeschickt wird. Bei der Ware handelt es sich um ein Standardprodukt, also keine individuelle Anfertigung.

Blöderweise habe ich es versäumt gleich einen Widerruf einzureichen und nach etwa 3 Wochen (vom Zeitpunkt gerechnet als ich den Zettel der Spedition im Briefkasten über die fehlgeschlagene Zustellung hatte) bekam ich dann eine automatische Mail des Verkäufers, dass der Kauf damit abgeschlossen ist.
Ich hatte dann eben eine Mail geschickt mit der Bitte mir das Geld zu retournieren, da ich die Ware nicht erhalten habe.
Danach bekam ich dann einen etwas bösen Anruf des Geschäftsinhabers, dass das nicht geht und was mir nicht einfallen würde, usw. und noch bevor ich mich erklären konnte hat er mir auch einfach aufgelegt. Also wirklich komisch Geschäftsgepflogenheiten - denn das hätte man auch einfach sachlich diskutieren können.

Ich habe dann noch 2 Mal im Abstand von jeweils einer Woche per Mail gebeten mir das Geld zu retournieren, aber nie mehr eine Antwort erhalten.

Nun habe ich weder Ware noch Geld und da es sich "nur" um 50 EUR handelt, möchte ich jetzt auch kein Fass aufmachen - allerdings möchte ich mein Geld auch nicht verschenken.
Lt. dem Tracking der Spedition müsste der Verkäufer die Ware wieder zurückbekommen haben.

Was kann ich nun tun? Mir ist klar, dass ich den Widerruf zu spät eingereicht habe, aber auf der Website des Verkäufers steht folgenden:

Zitat:
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Kauf zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat."


Allerdings ist es so, dass weder ich, noch ein benannter Dritter die Waren angenommen haben, sondern die Ware bei einem Paketshop (also dem Beförderer) liegen geblieben ist.
Noch ist mir unklar ab wann die Widerrufsfrist hier überhaupt gilt, denn normalerweise ist es ja das Lieferdatum - aber das gibt es bei mir doch gar nicht, da ich die Waren nicht in Empfang nehmen konnte.

Was kann ich nun machen bzw. was sind meine Rechte?

Vielen Dank und schöne Grüsse
Kurt

-- Editiert von mallma am 03.12.2019 12:39

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von mallma):
Allerdings ist es so, dass weder ich, noch ein benannter Dritter die Waren angenommen haben, sondern die Ware bei einem Paketshop (also dem Beförderer) liegen geblieben ist.
Noch ist mir unklar ab wann die Widerrufsfrist hier überhaupt gilt, denn normalerweise ist es ja das Lieferdatum - aber das gibt es bei mir doch gar nicht, da ich die Waren nicht in Empfang nehmen konnte.
Nicht konnte - wollte.
Kann so kommen: Zustellvereitelung = Fiktive Annahme = Beginn der Widerrufsfrist.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mallma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Tatsächlich ist es von meiner Sicht aus "konnte" und nicht wollte.
Ich war ja einmal dort und da war vorzeitig (um 17 Uhr) geschlossen und danach hab ich es aus beruflichen Gründen nicht mehr geschafft. Ich habe eine Sollzeit von 8,5 Stunden am Tag. Also von 8:00-12:00 und 13:00-17:30 Uhr. Das Geschäft schliesst um 18:00 Uhr und benötige von der Arbeit ca. 45 min. zu diesem Geschäft.

Das eine Mal als ich das Paket holen wollte bin ich eh früher von der Arbeit gegangen, danach war das aber nicht mehr möglich, da ich zu diesem Zeitpunkt noch neu in der Firma war und keine Überstunden am Gleitzeitkonto hatte.

Aber wie auch immer - was sollte ich nun machen? Der Verkäufer hat mein Geld und die Ware. Auf Kontaktversuche reagiert er nicht.

-- Editiert von mallma am 03.12.2019 14:19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

So kommt es sicher nicht. Das ist ja keine Willenserklärung. Und wenn man doch hier hineininterpretieren wollte, dass der Adressat sich absichtlich weigert, weil er sich nicht am Vertrag festhalten lassen wöllte, wäre das zugleich schon der Grund, um eine konkludente Widerrufserklärung darin zu sehen.

Von dieser Konstruktion aber abgesehen ist man von vornherein nicht dazu verpflichtet, zu irgendeinem Paketshop zu gehen, wenn man sich dazu nicht bereiterklärt hat. Der Vertrag ist nach wie vor nicht erfüllt worden; es gab keine Übergabe; die Widerrufsfrist läuft noch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mallma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
So kommt es sicher nicht. Das ist ja keine Willenserklärung. Und wenn man doch hier hineininterpretieren wollte, dass der Adressat sich absichtlich weigert, weil er sich nicht am Vertrag festhalten lassen wöllte, wäre das zugleich schon der Grund, um eine konkludente Widerrufserklärung darin zu sehen.

Von dieser Konstruktion aber abgesehen ist man von vornherein nicht dazu verpflichtet, zu irgendeinem Paketshop zu gehen, wenn man sich dazu nicht bereiterklärt hat. Der Vertrag ist nach wie vor nicht erfüllt worden; es gab keine Übergabe; die Widerrufsfrist läuft noch nicht.


Vielen Dank für Ihre Antwort. Was wäre dann Ihr Rat an mich? Soll ich mich an den Konsumentenschutz oder an einen Anwalt wenden? Oder was kann ich machen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von mallma):
Danke für die Antwort. Tatsächlich ist es von meiner Sicht aus "konnte" und nicht wollte.

Zitat (von mallma):
Ich habe dann das Interesse an der Ware verloren und sie daher liegen gelassen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mallma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von mallma):
Danke für die Antwort. Tatsächlich ist es von meiner Sicht aus "konnte" und nicht wollte.

Zitat (von mallma):
Ich habe dann das Interesse an der Ware verloren und sie daher liegen gelassen


Ist ja klar, dass ich das Interesse verloren habe, wenn ich bis 17:30 Uhr am arbeiten bin und es nicht schaffe die Ware zu holen. Bin ich denn überhaupt verpflichtet die Ware am Paketshop zu holen? In den AGBs des Verkäufers sehe ich dazu nichts. Nehmen wir mal an ich wäre zu diesem Zeitpunkt krank gewesen - da kann man ja auch nicht von mir verlangen, dass ich zum Paketshop gehe. Genau so ist es doch auch mit dem Arbeiten - man kann doch nicht verlangen, dass ich früher von der Arbeit gehen muss nur weil ich ein Paket holen soll.

Würde mich interessieren wie hier die rechtliche Lage ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Man wird sich sicher die Frage gefallen lassen müssen, wie man sich die eigens bestellte Anlieferung vorgestellt hat, wenn man nie zuhause ist. Aber von einer echten Pflicht würde ich dazu nach wie vor nicht ausgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mallma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja die anderen Spedition die bei mir sonst anliefern, haben ihr Paketshops bei Geschäften, welche länger als 18:00 Uhr geöffnet haben. Ich hatte das Problem bisher auch noch nicht, nur jetzt bei GLS.

Ich werde mal den Konsumentenschutz dazu befragen, denn was soll ich nun machen, wenn der Verkäufer nicht mal reagiert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Klar, vllt macht der ja Eindruck oder hilft dir beim Formulieren. Aber im Grunde musst du einfach den anderen auffordern, dir dein Geld zurückzuzahlen, und das Ganze in den entscheidenden Teilschritten notwendigenfalls auch nachweisen können. Und zum Schluss muss man, wenn der Gegner sich ganz weigert und man ihn nicht außergerichtlich überzeugen konnte, seinen Anspruch eben gerichtlich durchsetzen, indem man das Mahnverfahren betreibt oder ihn verklagt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Eine weitere Alternative wäre es, den Händler zur Herausgabe der Ware aufzufordern. Dieser müsste er nachkommen, da sie schließlich Eigentümer sind. Dann könnte man das Teil abholen (lassen).
Jenachdem kann die Mitwirkungspflicht des Händlers auch ein erneutes Versenden beinhalten. Etwa wenn er so groß ist, dass er ohnehin ein Logistikzentrum unterhält und DHL/GLS/... tagtäglich mehrere male auf den Hof rollt.
Da müsste man natürlich im vorhinein die Kosten erstatten bzw. ein Versandlabel bereitstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Sicher, dass er schon Eigentümer geworden ist?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Dieser müsste er nachkommen, da sie schließlich Eigentümer sind.

Ich lese im bisherigen Posting noch nichts, das auf einen Eigentumsübergang hinweist.



Wie wurde denn bezahlt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mallma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von NaibaF123):
Dieser müsste er nachkommen, da sie schließlich Eigentümer sind.

Ich lese im bisherigen Posting noch nichts, das auf einen Eigentumsübergang hinweist.



Wie wurde denn bezahlt?


Ich habe per Sofortüberweisung bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von mallma):
Naja die anderen Spedition die bei mir sonst anliefern...
nur jetzt bei GLS.

Ich werde mal den Konsumentenschutz dazu befragen


Äh, also GLS ist in Deutschland üblicherweise ein Paketdienst und keine Spedition. Und der Konsumentenschutz heißt hier Verbraucherschutz. Deiner Wortwahl entnehme ich, dass du wohl Österreicher bist. Die Diskussionen in diesem Forum beziehen sich aber in der Regel ausschließlich auf deutsches Recht. Von welchem Land bezüglich deiner Zustellprobleme reden wir hier eigentlich, Deutschland oder doch Österreich?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von mallma):
Ist ja klar, dass ich das Interesse verloren habe, wenn ich bis 17:30 Uhr am arbeiten bin und es nicht schaffe die Ware zu holen.
Das ist aber eher Ihr Problem. Man kann zB früher von der Arbeit weg...

Aber das wäre nicht mal nötig gewesen - man kann eigentlich immer eine 2. Anlieferung vereinbaren oder beim Nachbarn abgeben lassen, etc. Oder sogar auf Arbeit liefern lassen, wenn das geht.



Zitat (von arnonym117):
Zitat (von mallma):
Naja die anderen Spedition die bei mir sonst anliefern...
nur jetzt bei GLS.

Ich werde mal den Konsumentenschutz dazu befragen


Äh, also GLS ist in Deutschland üblicherweise ein Paketdienst und keine Spedition. Und der Konsumentenschutz heißt hier Verbraucherschutz. Deiner Wortwahl entnehme ich, dass du wohl Österreicher bist. Die Diskussionen in diesem Forum beziehen sich aber in der Regel ausschließlich auf deutsches Recht. Von welchem Land bezüglich deiner Zustellprobleme reden wir hier eigentlich, Deutschland oder doch Österreich?
Sehr gute Frage.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen